Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt legt einen Revisionsentwurf zum baselstädtischen Hundegesetz vor
MedienmitteilungRegierungsrat
Bereits seit dem Jahre 2000 gilt im Kanton Basel-Stadt ein Hundegesetz das gesamtschweizerisch – insbesondere was potentiell gefährliche Hunde betrifft – Modellcharakter hat. Mit dem nun fünf Jahre alten Gesetz sind viele positive Erfahrungen gemacht worden die unter Beizug auch von externen Experten ausgewertet wurden. Nun liegt ein Revisionsentwurf zur Vernehmlassung vor. Der Revisionsentwurf soll die Basis bilden für eine materiell einheitliche Lösung auf Bundesebene. Dieses Vorgehen wurde mit den zuständigen Bundesbehörden so abgestimmt.
Seit dem Jahre 2000 gilt im Kanton Basel-Stadt ein Hundegesetz, das gesamtschweizerisch Modellcharakter hat, insbesondere auch, was potentiell gefährliche Hunde betrifft. Mit dem nun fünf Jahre alten Gesetz wurden viele positive Erfahrungen gemacht, die von den zuständigen Fachleuten im Veterinäramt des Kantons Basel-Stadt unter Beizug von externen Experten ausgewertet wurden. Die Resultate dieser Auswertung und der darin eruierte Verbesserungsbedarf haben Einlass gefunden in einen total revidierten Gesetzesentwurf, der nun zur Vernehmlassung vorliegt und heute vom Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, Regierungsrat Carlo Conti, der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Im Zentrum des neuen Gesetzesentwurfs steht die öffentliche Sicherheit, die den Schutz von Mensch und Tier umfasst. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der grösste Teil der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich ordnungsgemäss verhält und von artgerecht gehaltenen Hunden wenig Gefahr ausgeht. Trotzdem haben sowohl die Analyse und Auswertung der Fachexperten, wie auch die jüngsten tragischen Ereignisse gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Deshalb wurden im Gesetzesentwurf insbesondere folgende Elemente neu aufgenommen: die generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde im Kanton Basel-Stadt, die Möglichkeit der Beschlagnahme von Hunden, wenn Gefahr im Verzug ist, und die Ermächtigung an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, einzelne Hunderassen im Bedarfsfall zu verbieten.
Parallel zum nun folgenden Vernehmlassungsverfahren soll der Revisionsentwurf auch Modellcharakter haben für eine materiell einheitliche Lösung auf Bundesebene. Entsprechende Kontakte mit den Bundesbehörden sind erfolgt und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Veterinärwesen ist man sich einig, dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf als Basis dienen soll für die weiteren Diskussionen auf nationaler Ebene.