Direkte Busse statt Verzeigung für Bagatellfälle
MedienmitteilungRegierungsrat
Wer etwa auf Allmend seine Notdurft verrichtet Abfälle achtlos auf die Strasse wirft oder das signalisierte Hundeverbot missachtet kann vom 1. Januar 2006 an direkt und ohne Umweg über das Strafgericht mit einer Ordnungsbusse belegt werden. Der Regierungsrat hat an eine entsprechende Verordnung samt dazugehöriger Ordnungsbussenliste erlassen.
Der Regierungsrat hat eine neue "Verordnung über die direkte Erhebung von Bussen für Übertretungen des baselstädtischen Rechts" erlassen. Eine direkte Bussenerhebung an Ort und Stelle rationalisiert die Polizeiarbeit und entlastet das Strafgericht. Es muss nicht mehr für jeden Bagatellfall eine Verzeigung ans Gericht gemacht und danach ein Strafbefehl ausgestellt werden. Bei der fehlbaren Person bewirkt eine Sofortbusse eine bessere Erziehungswirkung als ein mehrere Wochen später vom Gericht erlassener Strafbefehl. Zudem erspart sich die gebüsste Person die Verzeigungs- und Gerichtsgebühren.
Nach der neuen baselstädtischen Ordnungsbussenverordnung kann die Kantonspolizei für Übertretungen des baselstädtischen Rechts Ordnungsbussen bis zu 300 Franken direkt verhängen und einkassieren, sofern der Sachverhalt klar ist und die fehlbare Person dieser Erledigung zustimmt. Den Anhang dieser neuen Verordnung bildet eine Ordnungsbussenliste. In ihr sind alle Übertretungen zusammengefasst, die vom 1. Januar 2006 an direkt mit einer Busse und nicht mehr mit einer Verzeigung ans Strafgericht erledigt werden.
Diese Bussenliste umfasst 30 Tatbestände. Diese reichen beispielsweise von Betteln (50.-) über verbotenes Plakatieren (100 bis 200.-), Verrichten der Notdurft auf Allmend (50.-), Störung der Nachtruhe (100.-), verbotenes Beseitigen von Kleinabfällen oder "Littering" (50.-), Missachten der Vorschriften über die Beseitigung von Hundekot (100.-) bis zur Erregung von öffentlichem Ärgernis im Rauschzustand (100.-) und dem Nichttragen des Namensschildes der Taxifahrer (20.-). Die Liste kann nach Auswertung erster Erfahrungen später ergänzt oder reduziert werden; die Bussenansätze entsprechen den jetzigen Ansätzen der Strafbefehlsrichter.