Durchbruch bei den Partnerschaftsverhandlungen zwischen BL und BS: gemeinsame Standards für den Lastenausgleich
MedienmitteilungDie Kantonsregierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben gemeinsame Standards erarbeitet welche die Grundsätze und Kriterien des Lastenausgleichs für gemeinsame Vorhaben regeln. Damit ist eine wichtige Grundlage zur Einigung in wichtigen regionalen Zentrumsdossiers geschaffen.
Die BL/BS-Standards definieren die gemeinsamen Spielregeln für den Lastenausgleich bei gemeinsamen Trägerschaften und Leistungseinkauf zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Sie basieren auf der Philosophie und den Grundlagen der IRV (Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich) und konkretisieren diese für die Situation in unserer Region. Die IRV ist ein integrierender Bestandteil der NFA-Vorlagen (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen), die in der Volksabstimmung vom 28. November 2004 klar angenommen wurde. Die BL/BS-Standards basieren auf dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, welches die Übereinstimmung von Mitbestimmung, Nutzung und Finanzierung anstrebt.
Der gemeinsamen Erarbeitung der BL/BS-Standards durch die FKD BL und das FD BS kommt grosse Bedeutung zu. Die Einigung über Grundsätze und Kriterien des Lastenausgleichs bringt Lösungen für schwierige und umstrittene Finanzierungsfragen, die in den letzten Jahren festgefahren waren und die Umsetzung von gemeinsamen Vorhaben verhinderte. Insbesondere bei der Universität sind damit die Eckpfeiler für die gemeinsame Finanzierung abgesteckt.
Die BL/BS-Standards gelten zwischen den beiden Regierungen und sollen bei den Vorbereitungen gemeinsamer Vorhaben berücksichtigt und angewendet werden. Sie haben keine interkantonale Rechtswirkung wie interkantonale Verträgen, sondern lediglich eine politische Verbindlichkeit. Die rechtliche Verbindlichkedit kommt erst den konkreten Vereinbarungen in Zentrumsdossiers zu, welche der Genehmigung durch die beiden Parlamente unterstehen.
Wichtiger Verhandlungspunkt war die Frage eines allfälligen Standortvorteils bei gemeinsamen Trägerschafen zu Lasten des Standortkantons. Die beiden Regierungen haben als politische Lösung zur Abgeltung von Standortvorteilen eine finanzielle Ermässigung zu Gunsten des Nicht-Standortkantons von 10 % des Restdefizits vereinbart. Nach 10 Jahren reduziert sich diese auf 5 %. Die Ermässigung wird nicht gewährt, wenn Leistungen von beiden Kantonen gemeinsam aufgebaut wurden, vergleichbare Einheiten der beiden Kantone zusammengelegt werden oder der Standortentscheid gemeinsam getroffen wurde.
Das Projekt Partnerschaftsverhandlungen BL/BS wurde Mitte 2004 gestartet. Es wird durch eine paritätische Projektorganisation gesteuert. Der Lenkungsausschuss besteht aus je drei Regierungsmitgliedern von BL und BS (BL: Vorsteher FKD, BKSD und VSD; BS: Vorsteher FD, ED und SD) und wird durch eine paritätische Co-Projektleitung unterstützt.
In einer nächsten Phase wird ab Anfang 2005 im Rahmen der paritätischen Projektorganisation in fünf Teilprojekten weiter verhandelt. Diese betreffen die Dossiers Universität, Medizinische Lehre und Forschung, Medizinische Dienstleistungen, Kultur (Theater, Sinfonieorchester, Kunstmuseum) und St. Jakob. In diesen Verhandlungsdossiers sollen im Verlauf des Jahres 2005 konkrete Lösungen gefunden werden.