Ehegattenbesteuerung: Einheitstarif mit Splitting?
MedienmitteilungRegierungsrat
(Stellungnahme zur Motion Dr. Lukas Engelberger CVP betreffend Ehegattenbesteuerung) -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Überweisung einer Motion betreffend Ehegattenbesteuerung als Anzug an die Grossratskommission Wirtschaft und Abgaben (WAK). Der parlamentarische Vorstoss verlangt die steuerliche Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren durch Einführung eines einheitlichen Einkommenssteuertarifs mit Splitting für Ehepaare.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Prüfung und Behandlung der Motion Dr. Lukas Engelberger betreffend Ehegattenbesteuerung unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten und Aspekte zusammen mit anderen, bereits hängigen Reformvorhaben erfolgen sollte, die ebenfalls Fragen der Familien- und Ehegattenbesteuerung und/oder der Tarifgestaltung zum Gegenstand haben. Eine ganzheitliche und systematische Regelung der Einkommensbesteuerung soll nicht durch Einzelvorstösse präjudiziert werden. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, die Motion als Anzug an die Grossratskommission Wirtschaft und Abgaben zu überweisen.
Nach dem geltenden Steuersystem wird das Einkommen von Ehegatten für die Steuerbemessung zusammengerechnet und die Einkommenssteuer auf der Grundlage eines Doppeltarifs berechnet. An sich hat sich dieses System bewährt und es kann auch nicht gesagt werden, verheiratete Paare würden gegenüber unverheirateten Paaren generell schlechter gestellt. Ob Ehepaare vom Tarifsystem schlechter, gleich oder besser gestellt werden als unverheiratete Paare, hängt von der Einkommensverteilung innerhalb der Haushaltsgemeinschaft und von der Einkommenshöhe ab. Doppelverdiener-Ehepaare werden in der Regel höher belastet als unverheiratete Doppelverdiener-Paare, umgekehrt werden Einverdiener-Ehepaare geringer belastet als Einverdiener-Konkubinatspaare.