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Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel ab 2007: Ein Meilenstein in den Partnerschaftsverhandlungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Medienmitteilung

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich auf die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel geeinigt. Damit ist nach der Verabschiedung der Standards im Januar 2005 die Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen einen weiteren entscheidenden Schritt vorangekommen. Ein entsprechender Staatsvertrag liegt vor; er geht bis Ende Jahr in die Vernehmlassung. Auf der Basis der neuen Trägerschaft wird die Universität Basel auch zukünftig im zunehmend kompetitiveren Umfeld ihren hohen internationalen Standard zum Wohl der gesamten Region aufrecht erhalten können.

Mit dem Universitätsvertrag von 1994 und einem teuerungsindexierten Beitrag von 75 Millionen Franken hatte der Kanton Basel-Landschaft einen ersten grösseren Schritt hin zur Mitträgerschaft der Universität unternommen. Das Engagement wurde anschliessend schrittweise ausgebaut: Zunächst mit einer Erhöhung des Beitrags um zehn Millionen Franken, sodann im Jahr 2003 mit dem Abschluss des Immobilienvertrags (zusätzliche sieben Millionen Franken) und schliesslich 2005 mit der Gewährung eines Sonderbeitrags von drei Millionen Franken an die Universität. Nun ist der Zeitpunkt für die vollumfänglich gemeinsame Trägerschaft durch beide Kantone gekommen. Der neuen Trägerschaft ist eine gemeinsame und ausgewogene Steuerung und Finanzierung zu Grunde gelegt. Mit dem neuen Staatsvertrag wird sich der Beitrag von Baselland an die Universität gegenüber 2006 um 16 Millionen auf insgesamt 127.5 Millionen Franken erhöhen (inklusive Klinische Lehre und Forschung). Bis 2009 ist ein weiterer Anstieg auf 135 Millionen Franken vorgesehen.

Demgegenüber leistet der Kanton Basel-Stadt wie in den Vorjahren mit 136 Millionen Franken im Budget 2005 im Verhältnis zu den Studierendenzahlen BL / BS einen überproportionalen Beitrag an die Universität. (Im Wintersemester 2004 / 2005 waren an der Universität Basel 2186 Studierende aus dem Kanton BL und 1744 Studierende aus dem Kanton BS eingetragen). Neben den ordentlichen Beiträgen hat zudem auch der Kanton Basel-Stadt die Universität in den vergangenen Jahren regelmässig mit zusätzlichen Sonderbeiträgen und dem Beitrag in den Immobilienfonds unterstützt. Auch mit der im Trägerschaftsvertrag vorgesehenen paritätischen Finanzierung wird der baselstädtische Beitrag Jahr 2007 immer noch 132 Millionen Franken. umfassen und bis 2009 auf 138 Millionen Franken ansteigen. Die Entwicklung dieser Zahlen ist darauf zurückzuführen, dass beide Kantone zusätzliche Beiträge leisten, um die von den Regierungen vorgesehene Besserausstattung der Universität gemäss Portfoliobericht der Universität zu ermöglichen.

Um die politische Akzeptanz der gemeinsamen Trägerschaft im Kanton Basel-Landschaft zu erhöhen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt einerseits dem Standortfaktor (gemäss den gemeinsam verabschiedeten Standards) und zusätzlich einer 2007 - 2013 geltenden Abfederungslösung zulasten des Kantons BS zugestimmt. Diese beiden Sonderfaktoren führen dazu, dass im Jahr 2007 der Kanton Basel-Stadt vor Ermittlung des hälftig getragenen Restdefizits 10,5 Millionen Franken mehr übernimmt, die der Kanton Basel-Landschaft entsprechend einspart. Dieser überproportionale Beitrag des Kantons Basel-Stadt wird sich erst sukzessive über den genannten Zeitraum abbauen.

Die beiden Regierungen haben sich in intensiven Verhandlungen auf den Finanzierungsschlüssel für die Universität geeinigt. Die Grundlage dafür bildeten die BL / BS-Standards, welche die Grundsätze und die Kriterien des Lastenausgleichs für gemeinsame Vorhaben regeln. Die NFA-konforme Methode und ihre Grundregeln haben sich damit erstmals praktisch bewährt. Der Finanzierungsschlüssel basiert auf einer transparenten Vollkostenrechnung. Er berücksichtigt einerseits die Nutzenanteile (Zahl der Studierenden), andererseits die oben genannte Ermässigung zulasten Basel-Stadt für den grösseren Standortvorteil und eine zusätzliche Kostenabfederung während der ersten beiden Leistungsperioden zugunsten von Basel-Landschaft.

Das Verhandlungsergebnis bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung und Stärkung der Universität Basel. Damit sichern und stärken die beiden Kantone die Attraktivität der Region Basel als Wissenschafts-, Wirtschafts- und Kulturstandort.

Autonomie der Universität
Der neue Staatsvertrag sieht die bisherige Organisation der Universität als selbständige Rechtspersönlichkeit weiter vor. Die Autonomie der Universität - 1996 noch eine Pioniertat - ist inzwischen weit herum als Modelllösung akzeptiert. Im aktuellen Vertrag werden die Rolle der Parlamente und der Regierungen sowie die Abgrenzung der verschiedenen Zuständigkeiten präzisiert. Neu wird die Universität, analog zur FHNW, einen mehrjährigen Leistungsauftrag mit entsprechendem Globalbeitrag der beiden Trägerkantone erhalten.

Im Weiteren wurden Fragen geklärt, die in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit der Universität immer wieder zu Diskussionen Anlass boten:

Medizinische Fakultät
Als die Universität 1996 aus der kantonalen Verwaltung des Kantons Basel-Stadt ausgegliedert wurde, blieb mit der Klinischen Lehre und Forschung ein wesentlicher Bereich unberücksichtigt. Zwar hat die Universität eine eigenständige Medizinische Fakultät, jedoch verfügt diese lediglich über die universitären Mittel im Bereich der vorklinischen Grundlagenfächer. Der Grossteil der Mittel, der für die Medizinische Lehre und Forschung aufgewendet wird, blieb in der finanziellen und betrieblichen Zuständigkeit der Kantone resp. der leistungserbringenden Spitäler. Denn wie auch in den anderen Kantonen mit Medizinischer Fakultät - und in Studien auf nationaler Ebene - erwies sich die Frage der Ausscheidung der betreffenden Mittel als komplexes und schwer zu lösendes Problem. Im Hinblick auf die gemeinsame Trägerschaft der Universität ist diese Frage für die Klinische Lehre und Forschung in unserer Region gelöst worden. Die Kosten für die Klinische Lehre und Forschung werden vollumfänglich in das Budget der Universität integriert. Für das Zusammenwirken der leistungserbringenden Spitäler und der Universität wird ein neuer Steuerungsausschuss Medizin eingesetzt, der auch als Vorbild für die entsprechenden nationalen Koordinationsbemühungen gelten kann. Gleichzeitig werden Entscheidabläufe vereinfacht und Doppelstrukturen vermieden.

Immobilien für die Universität
Wesentliche Grundlage für die Erfüllung des universitären Auftrags ist eine zeitgemässe Infrastruktur. Sie muss in der Verfügungsgewalt der Universität sein, damit diese flexibel die wissenschaftlich angemessenen und ökonomisch günstigsten Lösungen ausführen kann. Mit dem separaten Immobilienfonds stellen die beiden Kantone der Universität die Mittel für den Unterhalt und die Erneuerung der Liegenschaften zur Verfügung. Auch hier sind Organisations- und Entscheidstrukturen vorgesehen, die einerseits den betrieblichen Anforderungen der Universität und andererseits der Interessenswahrung der finanzierenden Kantone gerecht werden. Die Regierungen haben sich zudem auf den Mietwert der vom Kanton Basel-Stadt zur Verfügung gestellten Liegenschaften und dessen Abgeltung geeinigt.

Festgelegt wird zudem das Vorgehen bei zukünftigen Grossinvestitionen, die nicht im Rahmen des Immobilienfonds getätigt werden können. Sie werden von den Regierungen beider Kantone im Rahmen der Investitionsplanung geplant und den Parlamenten einzeln zum Entscheid vorgelegt. Grundsätzlich sollen Neuinvestitionen je hälftig finanziert werden.

Personal
Nach wie vor soll der Universitätsrat eine eigene Personalordnung erlassen. Die personalpolitischen Erlasse des Universitätsrats sollen neu jeweils den beiden Regierungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Damit besteht Gewähr, dass die Personalpolitik der Universität sich grundsätzlich in der Bandbreite des Personalrechts der beiden Kantone bewegt. Mit der gemeinsamen Trägerschaft sollen die heute bei der Pensionskasse Basel-Stadt Versicherten der Universität in einen eigenen Pensionskassenvertrag überführt werden, der vollumfänglich ausfinanziert wird. Die Vernehmlassungsvorlage umschreibt als Planvorgabe einen Lösungsansatz im Kostenrahmen der heutigen Pensionskasse des Kantons Basel-Landschaft. Im Hinblick auf die Parlamentsvorlage wird unter Auswertung der Vernehmlassung und der Stellungnahme der Universität auch diese Frage definitiv gelöst.

Stärkung der Position auf Bundesebene
Die Universität Basel ist die älteste Schweizer Universität - und sie wird die erste Universität sein, die von zwei Kantonen gemeinsam und gleichberechtigt geführt und finanziert wird. Mit dem grossen finanziellen Engagement von Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Hochschulen soll auch die Mitbestimmung unserer Region in der gesamtschweizerischen Hochschulpolitik verstärkt werden. Die beiden Regierungen sind mit entsprechenden Vorstössen an die eidgenössischen Gremien gelangt. Der Zeitpunkt ist günstig, da mit der Neuformulierung des Hochschulrahmengesetzes die Hochschullandschaft Schweiz neu organisiert werden soll.

Weiterer Terminplan
Die Vernehmlassung wird bis Ende 2005 andauern. Nach Auswertung der Vernehmlassung werden die Regierungen im Frühjahr 2006 den Parlamenten den Staatsvertrag sowie einen Leistungsauftrag 2007 - 2009 für die Universität zur Genehmigung vorlegen. Staatsvertrag und Leistungsauftrag sollen ihre Gültigkeit ab 1. Januar 2007 erhalten.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt Tel. 061 267 84 41 Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft Tel. 079 252 94 00