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Grundsätzliche Kritik am neuen Waldgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat vertritt in seiner "Vernehmlassungsantwort zum Waldgesetz"->www.regierungsrat.bs.ch/waldgesetz1.pdf< eine kritische Haltung. Nach seiner Einschätzung bleibt die Vorlage des Bundesrates an der Oberfläche und packt die eigentlichen Problempunkte nicht an.

In seiner Stellungnahme an das BUWAL bringt der Regierungsrat seine Kritik zum Ausdruck, dass die Vorlage kaum den Erkenntnissen aus dem Waldprogramm Schweiz entspricht und diese nur unvollständig und mangelhaft umsetzt. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die echten sachlichen Veränderungen erst auf Stufe Waldverordnung erfolgen. Dazu braucht es nach Ansicht des Regierungsrates jedoch nicht zwingend eine Revision des Waldgesetzes. Der Regierungsrat verlangt deshalb die Verankerung der Standards für eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf Gesetzesstufe. Nur so kann den Waldeigentümern und Bewirtschaftern transparent aufgezeigt werden, inwieweit betriebliche Freiheiten und Nutzungsbeschränkungen bestehen und welche Einschränkungen zur Vermeidung ökologischer Schäden und zur Sicherstellung der übrigen Waldfunktionen notwendig sind.

Nach Einschätzung des Regierungsrates geht die Vorlage auch nicht auf die künftige Verbundaufgabe "Wald" im Sinn der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ein. Die Behandlung und Regelung z.B. der Erholungsfunktion soll offenbar allein Sache der Kantone sein. Namentlich die finanziellen Folgen für die Kantone sind damit nicht absehbar. Die noch im Waldprogramm Schweiz deutlich erkennbare Chance für eine Öffnung und Neuausrichtung der Waldwirtschaft wird nicht genutzt. Es gelingt nicht, der Waldwirtschaft einen klaren Rahmen aufzuzeigen. Eine Einbettung der Waldbewirtschaftung in den Kontext von Ressourcenhaushalt, Klimaveränderung und Katastrophenschutz fehlt weitgehend.

Weitere Auskünfte

Ueli Meier, Telefon +41 (0)61 925 56 51 oder 41 (0)79 432 93 44 Leiter Forstamt beider Basel, Kantonsoberförster