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Keine Degression auf dem Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Urs Müller Grünes Bündnis und Konsorten betreffend Steuerabzug für Drittbetreuungskosten) -- Eine progressionswirksame Neugestaltung des Abzugs für Kinderbetreuungskosten zur Entlastung von Familien die auf ausserfamiliäre Kinderbetreuung angewiesen sind ist momentan nicht vorgesehen. Dies unter anderem aus Gründen der Steuerharmonisierung und Rechtsgleichheit.

Eine progressionswirksame Neuregelung des Kinderbetreuungs-Kostenabzugs im Sinne des parlamentarischen Vorstosses ist aus Gründen der Steuerharmonisierung und der Rechtsgleichheit nicht vorgesehen. Die Ausgestaltung von Steuerabzügen für bestimmte Kosten und Auslagen ist grundsätzlich Sache des Bundes; die Kantone haben diesbezüglich nur einen begrenzten Gestaltungsspielraum.

Der Regierungsrat lehnt eine degressive Ausgestaltung des Kinderbetreuungs-Kostenabzugs aber auch deshalb ab, weil in einem progressiv verlaufenden Tarifsystem, das die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konsequent umsetzt, bei den Abzügen die gleiche Progression gelten muss wie bei den Einkünften. Sie muss bei sinkendem Einkommen im gleichen Verhältnisse abnehmen wie sie bei steigendem Einkommen zunimmt. Hinzu kommt, dass eine degressive Abzugsgestaltung nicht praktikabel ist und das Deklarations- und Veranlagungsverfahren nur unnötig verkomplizieren würde: im System der Selbstdeklaration müssen die Steuerpflichtigen in der Lage sein, die Steuererklärung auf einfache Weise auszufüllen und ihre Steuern selbständig auszurechnen. Schliesslich ist im Kanton Basel-Stadt der Kinderbetreuungs-Kostenabzug von bis 5'500 Franken im interkantonalen Vergleich bereits heute sehr vorteilhaft.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber Tel. 061 267 96 30 Steuerverwalter Finanzdepartement Christian Mathez Tel. 061 267 96 33 Steuerverwalter-Stellvertreter Finanzdepartement