Kulturelle Aktivitäten im Rheinhafen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Urs Müller Grünes Bündnis betreffend Kulturraum für die Jugend im Rheinhafen/Kulturmeile Westquai – Dreiländereck) -- Der Regierungsrat steht kulturellen Aktivitäten im Hafenareal positiv gegenüber sofern sie sich mit dem Hafenbetrieb gut vereinbaren lassen. Eine Kulturmeile im Hafen Kleinhüningen ist jedoch aufgrund der geltenden Baurechtsregelung nicht umsetzbar.
Der Regierungsrat steht kulturellen Aktivitäten im Hafenareal positiv gegenüber, sofern sie sich mit dem Hafenbetrieb gut vereinbaren lassen. Eine wie im parlamentarischen Vorstoss vorgeschlagene generelle Kulturmeile im Hafen Kleinhüningen ist jedoch aufgrund der geltenden Baurechtsregelung nicht umsetzbar. In seinem Grundsatzentscheid von 1999 hatte der Regierungsrat beschlossen, den Westquai vorerst bis Ende 2029 einer verkehrswirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten (vgl. dazu Medienmitteilung vom 1. Dezember 1999 ). Diese immerhin gegenüber anderen Hafengebieten verkürzte Verlängerung der Baurechte schafft die Möglichkeit für die vertiefte Prüfung einer mit dem Betrieb im Hafenbecken 1 kompatiblen Wohnnutzung ab 2030. Dennoch werden schon heute im Sinn einer Nischennutzung kulturelle Angebote im Hafengebiet möglich gemacht.
Neben den bereits heute bestehenden Kulturanbietern (Siloterasse, Ostquai) wurde der zum Kulturschiff umgebaute Schubleichter EXPOSTAR bei der Wiesenmündung verankert. Die Verantwortlichen des Kulturschiffs sind bereit, kulturelle Anlässe für Jugendliche einzuplanen. Zudem laufen Gespräche mit einzelnen grösseren Baurechtsnehmern, welche allenfalls bereit sind, Übungsräumlichkeiten für Musikgruppen zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat hat jedoch zu respektieren, dass die Baurechtsnehmer und Mieter über den Verwendungszweck ihrer Räumlichkeiten den abschliessenden Entscheid selbst treffen können.
Das im Vorstoss angesprochene Fahrgastschiff MS Stadt Basel, welches aufgrund des Grossratsbeschlusses vom letzten Herbst nicht saniert werden konnte, wird sehr wahrscheinlich ausgemustert werden und nicht mehr im Dienst der Personenschifffahrts-Gesellschaft stehen. Die vorgeschlagene Herrichtung und Platzierung für Jugendkulturzwecke scheitert jedoch primär am beträchtlichen Investitionsaufwand.
Bei dem Verkauf der Liegenschaft Westquaistrasse 38 an die Brasilea-Stiftung hat der Regierungsrat bewusst auf das dem Kanton zustehende Vorkaufsrecht verzichtet. Die finanzielle Lage des Kantons liess eine Übernahme der Liegenschaft nicht zu. Zudem kann es nicht Aufgabe des Kantons sein kann, ein Gebäude zu erwerben, für welches er keinen eigenen Verwendungszweck hat. Die geschäftliche Ausrichtung der Brasilea-Stiftung entspricht den Vorstellungen des Regierungsrates nach einer angemessenen kulturellen Aktivität im Hafengebiet.