Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- für die von der verheerenden Flutkatastrophe unermesslich hart getroffene Zivil-Bevölkerung in Südasien eine finanzielle Soforthilfe in der Höhe von 100'000 Franken beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Lotteriefonds und werden der Glückskette übewiesen. (Auskunft: Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Roman Geeser, FDP) betreffend "Nutzen- und Kostenströme der Universität Basel" als erledigt abzuschreiben. Die Universitätsverhandlungen mit dem Kanton Basel-Landschaft sind auf gutem Wege. Der Baselbieter Regierungsrat hat verbindlich zugesichert, ab dem 1.1. 2007 in die gemeinsame Trägerschaft für die Universität einzutreten. Dazu kommt, dass die Verhandlungen zur Trägerschaft der Universität parallel und koordiniert zu den übergreifenden Verhandlungen betreffend Ausgleich der Zentrumslasten zwischen den beiden Basel verlaufen. Vor diesem Hintergrund gibt es für den Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, den in erster Linie politischen Universitätsverhandlungen eine wissenschaftlich fundierte Kosten-/Nutzenrechnung zu Grunde zu legen. Gleichzeitig ist der Regierungsrat der Meinung, dass es durchaus im Interesse der Träger der Universität sein sollte, über deren Bedeutung als Wirtschaftsfaktor in der Region genauer und differenzierter als heute Bescheid zu wissen. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die von der Universität und den Erziehungsdirektionen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft angeregte und Anfang Oktober 2004 in Auftrag gegebene Studie über den volkswirtschaftlichen Nutzen der Universität Basel. Als Teil eines Dissertationsprojekts kann die Studie kostengünstig durchgeführt und von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Die Resultate der Studie werden im Frühjahr 2006 vorliegen. (Auskunft: Ariane Bürgin, Stv. Leiterin Ressort Hochschulen, Tel. 061 267 40 10)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jsabella Bührer-Keel, BastA) betreffend "direkter Weiterführung des Veloweges vom Badischen Bahnhof bis zum Lindenberg" als erledigt abzuschreiben. Um eine für alle verkehrsteilnehmende befriedigende Lösung zu finden, ist ein umfassendes Massnahmenpaket auf der Riehenstrasse, im Abschnitt Peter Rot-Strasse bis Hammerstrasse, nötig. Das einfache Anbringen von Radstreifen wäre gemäss der schweizerischen Normen nicht möglich und würde auch nicht zu einer Verbesserung der Verkehrsicherheit führen. Verbesserungen für den Veloverkehr sind deshalb erst im Rahmen grosser Bauprojekte möglich. Bereits jetzt besteht aber zwischen dem Badischen Bahnhof und dem Lindenberg eine durchgehende Veloverbindung via Riehenstrasse, Peter Rot-Strasse, der neu in der Tempo 30-Zone liegenden Wettsteinallee und dem Theodorskichplatz. Diese Verbindung zum Lindenberg ist nur rund 200 Meter länger als die direkte Verbindung via Riehenstrasse und Riehentorstrasse. (Auskunft: Barbara Auer, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 40 39, erreichbar von 13:30-18.00 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kurt Freiermuth, DSP) betreffend "beförderliche Realisierung des Quartierzentrums Breite oder Vornahme von Ausgleichszahlungen an die Trägerschaft Alterszentrum St. Alban-Breite" als erledigt abzuschreiben. Nachdem verschiedene Projekte auf der noch freien Parzelle des Areals Breite-Zentrum nicht realisiert werden konnten, konnte 1999 mit der GGG Breite AG ein Investor für die Überbauung gefunden werden. Entstehen werden dort ein Quartiertreffpunkt, eine Bibliothek, ein Kindergarten, ein Hotel und das Beratungs- und Schulungszentrum der Sehbehindertenhilfe Basel. Der Neubau kann im Herbst 2005 bezogen werden, er wird als vierter Energiebezüger zu einer besseren Auslastung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) beitragen und dessen Wirtschaftlichkeit erhöhen. Der Kanton ist auch weiterhin bereit, auf der Grundlage transparenter und nachvollziehbarer Grundlagen eine Lösung für die Abgeltung allfälliger Betriebsdefizite des durch das Alterszentrum St. Alban-Breite betriebene BHKW zu finden. (Auskunft: Ernst Voyame, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 15)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christian Klemm, SP und Konsorten) betreffend "Durchführung eines Grundstufen-Pilotversuches an einem bereits bestehenden Doppelstandort Kindergarten/Primarschule" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat steht dem Begehren, sich in der Frage der zukünftigen Bildung der vier- bis achtjährigen Kinder klar zu positionieren und einen Schulversuch zur Eingangsstufe durchzuführen, positiv gegenüber. Anfangs 2005 organisiert das Erziehungsdepartement entsprechende Informations- und Diskussionsveranstaltungen. Mit einem Schulversuch zur Eingangsstufe soll dann geklärt werden, wie das von der Erziehungsdirektorenkonferenz vorgestellte Konzept der Basisstufe im Kanton Basel-Stadt ausgestaltet werden muss, um den spezifischen Verhältnissen in unserem Kanton Rechnung zu tragen. Das EDK-Konzept sieht vor, den Kindergarten mit den ersten zwei Primarschuljahren zu verbinden und damit zu Beginn der Schullaufbahn mehr Kontinuität zu schaffen. (Auskunft: Pierre Felder, stv. Stabsleiter, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kurt Bachmann, SVP) betreffend "Verschärfung der Strafverfolgung und des Strafmasses bei illegalen Müllablagerungen, Littering und Sprayereien sowie Vandalismus" als erledigt abzuschreiben. Die zahlreichen bestehenden Gesetzesbestimmungen sollten ausreichen, um gegen Abfallsünder und -sünderinnen vorzugehen. Im Bereich der Vollzugspraxis wäre es hingegen denkbar, mehr Leute einzustellen, welche die illegal abgelagerten Müllsäcke nach Hinweisen auf mögliche "Übeltäter" untersuchen. Zudem könnten fehlbare Personen auch bereits beim ersten Mal härter bestraft werden. Ob solche Massnahmen verhältnismässig wären, erscheint angesichts der geringen Anzahl von Verfehlungen als fraglich. Betreffend Littering möchte der Regierungsrat den Bussenkatalog überprüfen und allenfalls erweitern. Den Sprayereien und dem Vandalismus wird heute mit Repression, Intervention und Prävention begegnet. Die gesetzlichen Grundlagen und auch der bestehende Strafrahmen bedürfen in diesem Bereich keiner Ergänzung. Reformbedarf besteht hingegen bei den gerichtlichen Verfahren. Geprüft wird, ob Sachbeschädigungen künftig nicht mehr im Privatklageverfahren, sondern im Verzeigungsverfahren beurteilt werden sollen. Das Verfahren würde damit u.a. vereinfacht. (Auskunft: Matthias Aeberli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 66 84)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michel Remo Lussana, SVP) betreffend "kantonsweiter Entfernung von Pacerschwellen in den Tempo 30-Zonen" als erledigt abzuschreiben. Pacerschwellen werden nach Möglichkeit durch Trottoirüberfahrten ersetzt. In Ausnahmefällen kann auch eine Bodenmarkierung "Tempo 30" genügen. Als längerfristiges Ziel soll auf den grössten Teil der bestehenden Pacerschwellen verzichtet werden. Dies ist auch deshalb möglich, weil die Akzeptanz von Tempo 30 immer mehr zunimmt. Generell werden die Anliegen der Anwohnerschaft in Bezug auf die Massnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 mitberücksichtigt. (Auskunft: Martin Weibel, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 77, erreichbar von 13-14 Uhr)
- die angepassten Anhänge und den neuen Anhang zum Basler Spitalvertrag 2004 ff. (stationärer und teilstationärer Bereich) zwischen den Basler Vertragsspitälern und santésuisse Basel mit Wirkung ab 1. Januar 2005 genehmigt. Der neue Anhang X regelt die Erarbeitung eines künftig diagnosebezogenen Abgeltungsmodells im stationären Bereich, welches auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Insgesamt gelingt es trotz einigen erforderlichen Anpassungen eine Budgetierung für das Jahr 2005 vorzulegen, welche das "Globallimit" um 0,9 Millionen Franken unterschreiten wird und den Spielraum für die vertragliche Teuerungsanpassung von insgesamt einem Prozent nicht einmal zur Hälfte ausschöpft. Damit ist dokumentiert, dass im stationären und teilstationären Bereich die Belastungen der Versicherer weiter stabilisiert werden. Die Prämiensteigerungen im Kanton Basel-Stadt, die für das Jahr 2005 deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, sind erfreulicherweise definitiv nicht auf diese Bereiche zurückzuführen. (Auskunft Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- die Verordnung über dienstrechtliche Bestimmungen zur Einführung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung erlassen. Im Kanton Basel-Stadt ist die verdeckte Ermittlung bisher in der Strafprozessordnung geregelt. Da der Einsatz verdeckter Ermittlung jetzt im neuen Bundesgesetz, das auch für kantonale Verfahren gilt, geregelt ist, haben die Kantone neu lediglich noch die Zuständigkeiten und die dienstrechtlichen Bestimmungen festzulegen. Diese Anforderungen werden in der Strafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt teilweise bereits erfüllt, eine kantonale Gesetzesrevision ist deshalb nicht vordringlich, der Erlass von dienstrechtlichen Ausführungsbestimmungen war hingegen unaufschiebbar. Die neue Verordnung wird per 1. Januar 2005 wirksam. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
- die neue Verordnung über die Videoüberwachung erlassen und die entspr. neue Norm im Datenschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt auf den 1. Februar 2005 für wirksam erklärt (vgl. dazu Medienmitteilung vom 14. Oktober 2003 . (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84).
- dem Grossen Rat beantragt, für den gemeinsamen Theater- und Tanzkredit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2005 – 2008 einen Beitrag in der Höhe von 365'000 Franken pro Jahr zu bewilligen. Der Kanton Basel-Landschaft hat dafür bereits im November 2004 einen Beitrag in der Höhe von 435'000 Franken pro Jahr gutgeheissen. Neben dem subventionierten Theater Basel und teilweise subventionierten Kleintheatern existiert in Basel eine breite Szene von freien Tanz- und Theatergruppen, die in regelmässigen Abständen mit ihren Produktionen an die Öffentlichkeit treten. Der dafür bestehende Theater- und Tanzkredit wird von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam getragen. (Auskunft: Regula Düggelin, Beauftragte für Kulturprojekte, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 66 18)
- dem Grossen Rat beantragt, das Vorstadt-Theater für die Jahre 2005 – 2006 mit je 192'500 Franken zu unterstützen. Das Vorstadt-Theater hat in den vergangenen 30 Jahren bewiesen, dass es mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln qualitativ hochstehende Theaterarbeit für Kinder und Familien leisten und damit ein einzigartiges Theaterangebot sicherstellen kann. Das Theater gilt gesamtschweizerisch als prioritär zu beachtender Kulturbotschafter der Schweiz und im speziellen in Basel. Dank der gewinnbringenden, sehr erfolgreichen Tourneevorstellungen erreicht das Theater einen Grad der Eigenfinanzierung von beachtlichen 50%. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23, erreichbar von 14-15 Uhr)
- für die öffentliche Grünanlage zwischen den Überbauungen Riehenstrasse 201 und Efringerstrasse 98 – 104 dem Grossen Rat zu Lasten des Fonds Mehrwertabgaben einen Kredit in der Höhe von 595'000 Franken beantragt. Der Kreditantrag erfolgt als Nachtrag zum Budget 2005. Der Regierungsrat hatte im August 2002 für den Neubau am Riehenring einen Kredit von rund 11,5 Millionen Franken zu Lasten des Finanzvermögens bewilligt. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- vom Fünfjahresplan 2005 – 2009 für die Unterhaltsinvestitionen von Staatsliegenschaften Kenntnis genommen und die entsprechenden Mittel für das Budgetjahr 2005 zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Niklaus Wild, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29)
- die Monatspauschale für das Unternehmen@home festgesetzt. Im Oktober 2005 eröffnet die Vereinigung Cerebral Basel im neuen Horburghof an der Ecke Horburgstrasse/Müllheimerstrasse mit dem Unternehmen@home ein neuartiges Heim für mehrfachbehinderte Erwachsene. Indem die verschiedenen Angebote unauffällig in der Überbauung verteilt sind, fällt der eigentliche "Heimcharakter" weg. Die Vorzüge des ambulanten Wohnens wie Privatsphäre und soziale Vernetzung lassen sich hier mit den Vorteilen eines Heimes wie Betreuungskontinuität und Sicherheit verbinden. (Auskunft. Hansjörg Lüking, Leiter Abt. Erwachsene Behinderte, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 78)
- die Verordnung über die vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zu erhebenden Gebühren neu gefasst. Einerseits mussten die Gebühren den neuen Gegebenheiten angepasst werden, andererseits drängte sich die Neufassung in Folge von Änderungen internationaler Abkommen sowie aus der Systematik auf. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 35)
- die Verordnung über die Ausrichtung von Kinder- und Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt insofern geändert, als die Unterhaltszulagen der Teuerung angepasst wurden. (Auskunft: Wolfgang Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 94 40)
- 28 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
- Sabine Suter, Liste 5 (SP), Wahlkreis Kleinbasel.
- Fabienne Vulliamoz, Liste 5 (SP), Wahlkreis Grossbasel-West.
- Bernadette Brack Strittmatter
- Urs Zenklusen