Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
in seiner Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf des Berichts des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz darauf hingewiesen, dass trotz umfangreicher und intensiver Abklärungen unser Stadtkanton über kein Areal verfügt, das sich für die Bedürfnisse der Fahrenden eignen würde. Deshalb werden den Fahrenden in Basel-Stadt lediglich kurzfristige Abstellmöglichkeiten geboten, die aber in keiner Weise über die notwendige Infrastruktur für eine längere Belegung verfügen. Der Regierungsrat kann sich aus diesen Gründen zu den meisten Punkten des Fragenkatalogs nicht äussern. (Auskunft: André Auderset, Beauftragter für parlamentarische Geschäfte, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 25)
sich in seiner Vernehmlassungsantwort grundsätzlich mit der Teilrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei einverstanden erklärt. Die Einführung eines Sachkundeausweises für Anglerinnen und Angler aufgrund der im Parlament laufenden Revision der Tierschutzgesetzgebung wird begrüsst. (Auskunft: Claude Wisson, Kantonaler Fischereiaufseher Telefon 061 693 10 83)
in seiner Vernehmlassungsantwort über den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie festgehalten, dass er die geplanten Gesetzesänderungen sehr begrüsst. Insbesondere befürwortet er die Ratifizierung des Pariser und Brüsseler Übereinkommens sowie des Gemeinsamen Protokolls. Er erachtet auch eine Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung auf 2,25 Milliarden Franken für absolut erforderlich. Er merkt zudem auch deutlich an, dass diese Haftungssumme in einem grossen Schadensfalle viel zu klein sein wird, um mögliche Schäden angemessen zu decken. (Auskunft: Nadia Aloe, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 18)
in seiner Vernehmlassungsantwort der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen, der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen und der Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen zugestimmt. Diese vier Verordnungen enthalten Regeln, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sie weisen zwar einen etwas weitgehenden Normierungscharakter auf, doch ist dies für den wichtigen Bereich der Kernenergie vertretbar. (Auskunft: Urs Höchle, Gesundheitsdepartement, Adjunkt, Tel. 061 267 95 11)
in seiner Vernehmlassungsantwort den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz) mit einigen Änderungsvorschlägen begrüsst. Insbesondere betont der Regierungsrat, dass der Bereich der Zulassung zur Berufsausübung scharf vom Bereich der Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung zu trennen ist. (Auskunft: Carmen Inwyler, jur. Adjunktin, Gesundheitsdepartment, Tel. 061 267 98 30)
der Revision der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 zugestimmt. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung und mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Fachhochschulen am 1. Oktober 2005 geht die Regelungskompetenz für fast alle Ausbildungen, die bisher im Bereich der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GSK) lag, auf den Bund über. Der Übergang hat zwingende Anpassungen der Diplomanerkennungsvereinbarung (Geltungsbereich, Ausscheiden Sozialdirektorenkonferenz) zur Folge. Die neue Vereinbarung tritt in Kraft, wenn alle beteiligten Kantone ihre Zustimmung erteilt haben. (Auskunft: Peter Zeller, Leiter Personal und Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 17)
die Verordnung betreffend den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen (Passerellenverordnung) beschlossen. Die Verordnung wird rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 2005/2006 am 15. August 2005 wirksam. Mit dieser Passerelle zwischen Berufsmaturität und Universität können sich Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität in einem einjährigen Kurs auf Ergänzungsprüfungen vorbereiten und damit den Zugang zu den Universitäten erwerben. Die unter der Leitung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt stehenden Maturitätskurse für Berufstätige werden im Auftrag der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auch den Passerellen-Lehrgang durchführen. Auf denselben Zeitpunkt wird rückwirkend auch die Kursgeldverordnung für den Passerellen-Lehrgang wirksam, die der Regierungsrat ebenfalls beschlossen hat. Das Kursgeld für Absolventinnen und Absolventen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in Basel-Stadt beträgt 1500 Franken pro Semester. Auswärtige entrichten den im Regionalen Schulabkommen festgelegten Tarif, der die Vollkosten abdeckt. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige erlassen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen wurde festgelegt, die bis anhin kostenlosen Maturitätskurse für Berufstätige gleich zu behandeln wie den Passerellen-Lehrgang. Beide Lehrgänge vermitteln zwischen Arbeitswelt und Universität und werden von berufstätigen Erwachsenen absolviert. Das Kursgeld für Kursteilnehmende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in Basel-Stadt beträgt neu pro Semester 1000 Franken für den Vorkurs und 1500 Franken für den Kurs (für Ausserkantonale: 2000 Franken bzw. 3000 Franken). Diese Verordnung wird auf den 1. Januar 2006 wirksam. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
verschiedene Änderungen in den Ordnungen für die Maturitätskurse und für die Reifeprüfungen an den Maturitätskursen für Berufstätige (MfB) genehmigt. Die Aufsichtsbehörde für die Maturitätskurse für Berufstätige wird auch Aufsichtsbehörde des neuen Passerellen-Lehrgangs. Da dieser Lehrgang in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft geführt wird und als Verbindung zur Universität gilt, muss die Aufsichtskommission neu zusammengesetzt werden. Im Weiteren wird für die sprachlich-historische Abteilung die Möglichkeit geschaffen, statt Latein Mathematik zu wählen. Diese Änderung ist notwendig, da an der Universität die Studienrichtungen Nationalökonomie und Psychologie keine Lateinkenntnisse voraussetzen, jedoch vertieftes mathematisches Wissen. Die Änderungen werden rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 2005/2006 am 15. August 2005 wirksam. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
verschiedene Änderungen der kantonalen Steuerverordnung beschlossen. So wurden die Gebühren für Mahnungen, mit denen die Steuerpflichtigen zur Abgabe der Steuererklärung oder zur Zahlung der veranlagten Steuern aufgefordert werden, von 30 auf 40 Franken erhöht. Ebenfalls von 30 auf 40 Franken erhöht wurden die Gebühren für Steuerausweise und für die Bewilligung von Gesuchen um Erstreckung der Zahlungs- oder Deklarationsfristen. Zudem hat der Regierungsrat diverse Verordnungsbestimmungen betreffend die Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und betreffend die Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ersatzlos aufgehoben, da an ihre Stelle bundesrechtliche Vorschriften getreten sind. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2006 in Kraft. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef der Steuerverwaltung, Tel 061 267 96 33)
beschlossen, das am 27. Februar 2005 von den Stimmberechtigten gutgeheissene "Gesetz über den Öffentlichen Verkehr" und das neue "Organisationsgesetz der Basler Verkehrsbetriebe" auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
in der Beantwortung des Anzugs Urs Müller, Grünes Bündnis, darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten der BVB, Tramzüge auf ihrem Tramnetz umzuleiten, relativ gross sind. Verbesserungen im BVB-Tramnetz in den vergangenen Jahren haben dazu geführt, dass die BVB bei Störungen des Trambetriebs und bei Gleisbauarbeiten mit Stilllegung von Streckenabschnitten den Tramverkehr mit geringer Kostenfolge und kundenfreundlicher als zuvor umleiten kann. Deswegen besteht für eine Gleisverbindung von der Inneren Margarethenstrasse in die Binningerstrasse und für eine vom Auberg in die Binningerstrasse Richtung Leimental praktisch kein Bedarf. Zudem wären beide Verbindungen baulich sehr schwierig oder sogar überhaupt nicht realisierbar. Im Vergleich zum Aufwand schätzt der Regierungsrat zudem den Nutzen einer Gleisverbindung von der Austrasse in die Innere Margarethenstrasse als sehr gering ein. (Auskunft: Pius Marrer, Mediensprecher BVB, Tel. 061 685 12 52 oder 076 538 42 48, erreichbar ab 14 Uhr)
in der Beantwortung des Anzugs Kathrin Giovannone in Absprache mit dem zuständigen Universitätsrat darauf hingewiesen, dass das Angebot im Bereich der Neuen Sprach- und Literaturwissenschaften durch synergetische Massnahmen aufrecht erhalten werden konnte. Die Fachgebiete Hispanistik und Italianistik sind im Rahmen des fakultären Konzeptes in der Lage, ein vollständiges Fachangebot im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge anzubieten. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
dem Grossen Rat beantragt, für die Einrichtung von zusätzlichen Archivräumen für das Betreibungs- und Konkursamt an der Lyon-Strasse 37-41 einen Kredit in der Höhe von 365'000 Franken zu bewilligen. Bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nahm in den vergangenen Jahren die Zahl der vom Betreibungs- und Konkursamt bearbeiteten Konkurse stark zu. Damit erhöhte sich auch der Platzbedarf für die Archivierung. Die heute zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten reichen nicht mehr aus, um die zusätzlichen Akten aufzunehmen (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49).
dem Grossen Rat beantragt , die Subventionsverträge mit den Vereinen "Robi-Spiel-Aktionen" und "Haus für Kinder und Eltern" zu verlängern. Der Betriebskostenbeitrag für die Robi-Spiel-Aktionen soll für die Jahre 2006 und 2007 rund 935'000 Franken betragen. Dazu kommen 30'000 Franken für den Gebäudeunterhalt sowie die unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten. Für den Verein "Haus für Kinder und Eltern" soll der Betriebskostenbeitrag für die Jahre 2006 und 2007 je 168'000 Franken betragen. Das Angebot der "Robi-Spiel-Aktionen" ist ein wichtiger Pfeiler im Leben vieler Kinder und bietet ihnen Unterstützung im Kindsein und Aufwachsen. Auch der Verein "Haus für Kinder und Eltern" leistet mit dem Betrieb der "Spielwerkstatt Kleinhüningen" einen grossen Beitrag zur Förderung von Kindern im Freizeitbereich. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
dem Grossen Rat beantragt, dem Basler Frauenverein am Heuberg (BFV) für die Frauenberatungsstelle BFV für die Jahre 2006–2009 einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von 380'000 Franken zu bewilligen . Die seit bald 100 Jahren existierende Frauenberatungsstelle des BFV ist die einzige polyvalente Beratungsstelle für Frauen im Kanton Basel-Stadt und entspricht nach wie vor einem grossen Bedürfnis. (Auskunft: Bettina Bannwart, akad. Adjunktin, Gleichstellungsbüro, Justizdepartement, Tel. 061 267 44 13)
dem Verein "Elterngruppe Kinderspielplatz Kaserne" für die Weiterführung des Kindertreffpunktes "Spiel-Estrich" einen jährlichen Betriebskostenbeitrag in der Höhe von je 9400 Franken für die Jahre 2006 und 2007 bewilligt. Dazu kommt die kostenlose Überlassung der Räumlichkeiten an der Kasernenstrasse 23 im Wert von jährlich rund 25'000 Franken. Der Verein leistet mit dem Betrieb des "Spiel-Estrichs" einen wichtigen Beitrag zur Förderung der persönlichen Entwicklung und der Integration von Kindern. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
dem Verein "Regionalverband der Basler Blaukreuzjugend" für das Betreiben des Kindertreffpunkts "Spilruum" einen Betriebskostenbeitrag von je 55'000 Franken für die Jahre 2006 und 2007 bewilligt. Der "Spilruum" ist ein offener Treffpunkt an der Elässerstrasse für Kinder von 6 bis 14 Jahren, er wird professionell geleitet und betreut. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
dem Verein "Eulerstrooss nüün" einen Betriebskostenbeitrag von je 50'000 Franken für die Jahre 2006 und 2007 bewilligt. Dazu erhält der Verein einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Hypothekaraufwendungen, welcher entsprechend dem jeweiligen Zinssatz der Basler Kantonalbank angepasst wird. Im laufenden Jahr 2005 sind dies 30'000 Franken. Das Angebot des Vereins im Kulturzentrum "E9 Jugend und Kultur" leistet einen wesentlichen Beitrag an die offene Jugendarbeit im Kanton Basel-Stadt. Angesprochen sind Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren sowie junge Erwachsene. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
für die technische Anpassung des Computertomografen am Institut für Radiologie zu Lasten des Rahmenkredits Medizinische Apparate und Einrichtungen 1,1 Mio. Franken zum Vollzug freigegeben. Damit soll ein am Institut für Radiologie bestehender Computertomograf dem aktuellen technischen Stand angepasst werden und so die verbesserten bzw. neuen Diagnosemöglichkeiten genutzt werden können. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
die Pauschalgebühr 2005 für die Benutzung des Schlachthofs auf monatlich 363'000 Franken festgesetzt. Dieser Beschluss wird rückwirkend auf den 1. Januar 2005 wirksam. Mit dieser Pauschalgebühr wird der Kanton durch den Schlachtbetrieb Basel AG für den gesamten Nettoaufwand (Defizit) der Schlachthofrechnung kostendeckend entschädigt. (Auskunft: Lars Mazzuchelli, Departementsrechnungsführer, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 13)
den Kaufverträgen für ein Einfamilienhaus an der Largitzenstrasse 41 (Parzelle I/2283) und an der Dammerkirchstrasse 47 (Parzelle I/2240) zugestimmt. Die Netto-Verkaufserlöse werden dem Finanzvermögen gutgeschrieben. (Auskunft: Andreas Kressler, Leiter ZLV, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15).
die Nutzungspläne/Erschliessungspläne betreffend Umgestaltung des St. Johann-Rheinwegs, inklusive den neuen generellen Strassenquerprofilen und den Höhenkoten der Strassenlinien genehmigt. Mit der Umgestaltung, die im Rahmen von Sanierungsarbeiten von Werkleitungen als Massnahme des Aktionsprogramms Stadtentwicklung Basel realisiert werden, soll der St. Johann-Rheinweg für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiver werden und ein rollstuhl- und kinderwagenfreundlicher Weg entstehen. (Auskunft: André Knöpfli, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 67 84)
die regierungsrätliche Delegation im Verwaltungsrat des Bürgerspitals per 1. September 2005 aufgehoben. Denn auf Beginn der neuen Legislatur in der Bürgergemeinde Basel im Herbst 2005 hat diese beschlossen, die Verwaltungskommission des Bürgerspitals aufzuheben und nur noch eine parlamentarische Sachkommission einzusetzen.