Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Bernhard Christ, LDP) betreffend Prüfung von Änderungen der Nutzungszone in der Zone 7 (Industrie- und Gewerbezone) als erledigt abzuschreiben. Die Stossrichtung des Vorstosses stimmt mit den Zielen des Regierungsrates überein. Für mittelfristige Umnutzungspotentiale in der Industriezone läuft bereits die Planung, teilweise ist diese auch schon fortgeschritten Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat mit den entsprechenden Vorlagen detailliert zu den jeweils erforderlichen Massnahmen der Nutzungsplanung berichten. (Auskunft: Rainer Volman, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 42 33)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Andreas C. Albrecht, LDP, betreffend Förderung von Wohneigentum als erledigt abzuschreiben. Ohne Bezug zu einem konkreten Projekt mit vorhergehender Abklärung der Zielgruppe "junge Familien" sind keine verbindlichen Aussagen bezüglich Förderung von Wohneigentum durch Abgabe von Bauland im Baurecht an junge Familien möglich. Zudem ist in Basel-Stadt momentan kein unbebautes Bauland verfügbar, das nicht bereits Bestandteil laufender Projekte ist. Neues Bauland kann nur mit Ein- und Umzonungen gewonnen werden. Hingegen könnte anstelle der Abgabe von Bauland im Baurecht zusätzlicher Wohnraum für junge Familien geschaffen werden, indem noch vermehrt bestehende 1-2 Zimmer Wohnungen zusammengelegt werden. (Auskunft: Andreas Kressler, Leiter Zentralestelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29, erreichbar von 11-12 und ab 16 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kathrin Giovannone, Bündnis) betreffend Mattfeld als erledigt abzuschreiben. Der Beschluss des Regierungsrates zum Landschaftsrichtplan Landschaftspark Wiese ist für die Behörden verbindlich. In erster Linie gilt aber nationales Recht, weshalb die Nutzung des auf deutschem Gebiet liegenden Mattfeld dem deutschen Recht untersteht. Der Regierungsrat wird aber auch in Zukunft von seinen Rechten als Vertreter des Grundeigentums Gebrauch machen und auf das gemeinsam gefasste Planziel hinwirken bzw. in den konkreten Nutzungszuweisungen seine Rechte wahren. Darüber hinaus hat die Stadt Weil am Rhein zusammen mit Naturschutzorganisationen bei der übergeordneten Behörde beantragt, die Wiesenflächen des Mattfelds als Flora-Fauna-Habitat klassifizieren zu lassen. (Auskunft: Franz. L. Schmidli, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 67 70)
- gemäss Beschluss des Bundesrates die eidgenössische Abstimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit auf das Wochenende vom 25. September und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt.
- Nelly Lüdi (Basler Gewerkschaftsbund)
- Ida Götz (Basler Gewerkschaftsbund)
- für die Erneuerung der Beleuchtung im Parkhaus Steinen Ausgaben in der Höhe von 210'000 Franken zum Vollzug freigegeben.
- die Rechnung 2004 der baselstädtischen Sport-Toto-Kommission zur Kenntnis genommen. Bei Aufwendungen von rund 1,612 Millionen Franken und Erträgen von rund 3,059 Millionen Franken schliesst die Rechnung mit einem Gewinn von rund 1,447 Millionen Franken ab. (Auskunft: Stephan Kohler, Ressort Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 606 95 89)
- von der Rechnung 2004 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt im Sinne des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung 2004 weist bei Ausgaben von 614'423 Franken und Einnahmen von 358’811 Franken nach einem Zuschuss von 254'000 Franken aus Fondsvermögen einen Ausgabenüberschuss von 2’612 Franken (Vorjahr 2'229 Franken) aus. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- von der Rechnung 2004 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Diese weist bei Einnahmen von rund 2,549 Millionen Franken und Ausgaben von rund 2,798 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von rund 248'000 Franken aus. Nach der Gutschrift von Legaten und Schenkungen beträgt das Minus noch 74'326 Franken. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- in der Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte unterstützt. Das Anwaltsgesetz muss im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Modells an den schweizerischen Universitäten angepasst werden. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- Esther Seeberger-Stucky