Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Peter Malama (FDP) betreffend Berücksichtigung von Lehrbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat empfiehlt, mit diesem Vorstoss gleich zu verfahren wie mit den Vorstössen zum selben Thema von Markus Lehmann (CVP) und Peter Zinkernagel (LDP), vgl. dazu Medienmitteilung vom 8. Juni 2004 . Dies, weil die Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung bei Entscheiden in öffentlichen Beschaffungsverfahren zahlreiche Fragen rechtlicher und praktischer Art aufwirft. Mit der Überweisung der Vorstösse als Anzug kann abgeklärt werden, ob die Lehrlingsausbildung in öffentlichen Beschaffungsverfahren mit weniger problematischen Mitteln honoriert werden kann. Zudem eröffnet die unverbindlichere Form des Anzugs den nötigen Spielraum für Verhandlungen mit dem Kanton Basel-Landschaft über eine partnerschaftliche Lösung, denn die geltenden Beschaffungsgesetze aus dem Jahre 1999 sind von Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam ausgearbeitet worden. (Auskunft: Annatina Wirz, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 43 60)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Heidi Mück, Grünes Bündnis) betreffend Änderung von Paragraf 216 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (Verfahren vor den gewerblichen Schiedsgerichten) nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die im Vorstoss beantragte Gesetzesänderung, wonach die Parteien in der Regel ihre Vertretungskosten selber tragen sollen, würde wieder zum Zustand führen, wie er bis am 9. Dezember 2001 galt. Eine solche Kehrtwendung hält der Regierungsrat nicht für sinnvoll. Zudem ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2010 die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten wird. Auch deshalb macht es keinen Sinn, die Regelung bezüglich der Parteikostenverteilung im Verfahren vor den Gewerblichen Schiedsgerichten jetzt zu ändern, um sie dann möglicherweise in 4 Jahren wieder rückgängig machen zu müssen. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Andreas C. Albrecht, LDP) betreffend Verfahrensregeln für die kantonale Spitalplanung als erledigt abzuschreiben. Die Kriterien für die kantonale Spitalplanung werden in den Einführungen und Erläuterungen zur gemeinsamen Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (somatische Akutmedizin) sowie der Spitalliste des Kantons Basel-Stadt (Rehabilitation, Geriatrie, Psychiatrie, Spezialangebote) festgehalten. Ein wichtiges Kriterium für die kantonale Spitalplanung ist dabei auch die nationale Entwicklung im Gesundheitswesen. Bezüglich der Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Spitälern haben die Regierungen der beiden Basel im Zwischenbericht zur Spitalversorgung vom September 2005 festgehalten, dass den ortsansässigen Privatspitälern auch in Zukunft eine feste Rolle im Rahmen der gemeinsamen Bedarfsplanung zukommt und dass sie weiterhin auf der gemeinsamen Spitalliste geführt werden. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Rudolf Grüninger, FDP) betreffend die Einführung des informatisierten Standesregisters ("infostar") und elektronischen Datentransfers im Bereich des Zivilstandswesens als erledigt abzuschreiben. Das Zivilgesetzbuch zählt abschliessend die Behörden ausserhalb des Zivilstandsdienstes auf, für welche die Möglichkeit zur Datenbekanntgabe im Abrufverfahren besteht. Der Bund ist momentan nicht bereit, am Infostar-Programm bezüglich elektronischen Datentransfers an Einwohnerbehörden etwas zu ändern. Auch die Mehrzahl der Kantone sehen keinen Anlass beim Bund einen entsprechenden Antrag zu stellen. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Pro Senectute Basel-Stadt für die Jahre 2006 – 2009 einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von 495'000 Franken an die Kosten der Sozialberatung und des Treuhänderdienstes zu gewähren. Der Sozialdienst berät und betreut betagte Personen in schwierigen Lebenssituationen, während der Treuhänderdienst sich der Verwaltung der Finanzen von Betagten annimmt. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- dem Grossen Rat beantragt, für den Betrieb von maximal 150 Tagespflegeplätze für betreuungsbedürftige Seniorinnen und Senioren einen jährlichen Kredit von 1,05 Millionen Franken für die Jahre 2006 – 2010 zu bewilligen. Tagespflegeheime sind ein wertvolles Glied in der geriatrischen Behandlungskette zwischen der Pflege zu Hause und der stationären Langzeitpflege. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Angebot der Tagespflegeheime vielfach den Eintritt in eine Pflegeheim hinauszögern oder sogar verhindern kann. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- der Diabetesgesellschaft Region Basel für die Jahre 2006 – 2008 Betriebskostenbeiträge in der Höhe von jährlich 80'000 Franken bewilligt. Die Hauptaufgaben der Diabetesgesellschaft sind Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit, Förderung der Früherkennung sowie Beratung und Betreuung der an Diabetes Erkrankten. (Auskunft: Andrea Primosig, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 47)
- den Zusammenarbeitsvertrag betreffend das Foyer in den Ziegelhöfen um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert. Die Durchgangsstation ist gesamtschweizerisch eine der wenigen Institutionen der stationären Jugendhilfe, die geschlossene Plätze für weibliche Jugendliche anbietet. Die Bedeutung des Foyers in den Ziegelhöfen reicht über die Region Basel hinaus. (Auskunft: Rudolf Hafner, Abteilung Sozialpädagogik, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
- für den Ersatz der 1500 mechanischen Einzelparkuhren in Basel Ausgaben in der Höhe von 2,33 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2006 – 2008, zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Martin Weibel, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 77)
- vom Budget 2006 der Israelitischen Gemeinde Basel Kenntnis genommen. Das Budget sieht bei Einnahmen von 2,466 Millionen Franken und Ausgaben von 2,739 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von 273'000 Franken vor.
- die Leistungsvereinbarung 2006 – 2009 des Kantons mit der BVB genehmigt. Der Regierungsrat hatte am 18. Oktober 2005 beschlossen, das Gesetz über den öffentlichen Verkehr und das neue BVB-Organisationsgesetz auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. Der Kanton wird somit ab 2006 auch im Ortsverkehr als Besteller der Leistungen des öffentlichen Verkehrs auftreten, wie dies bisher schon im Regionalverkehr der Fall war. Zu diesem Zweck schliesst er jährlich eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der BVB ab. Diese legt den Umfang und die Qualität der bestellten Verkehrsleistung und die Abgeltung, welche die BVB vom Kanton erhält, fest. (Auskunft: Alain Groff, Leiter öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 57)
- dem Antrag des internationalen Festivals für Film, Video und neue Medien, Viper, auf Verschiebung des Festivals 2005 auf das erste Quartal 2006 unter folgenden Auflagen und Bedingungen stattgegeben.
1. Das Festival 2005 muss in vergleichbarem Rahmen (Qualität und Quantität) des Festivals 2004 durchgeführt werden.
2. Das Festival 2005 muss bis spätestens Ende 1. Quartal 2006 stattfinden.
3. Für diese Verschiebung erhält Viper keinerlei zusätzliche Mittel vom Kanton Basel-Stadt, die Finanzierung muss aus den bereits geflossenen Mitteln für das Festival 2005 geleistet werden.
4. Viper verpflichtet sich, nach Abschluss des Festivals dem Erziehungsdepartement bis spätestens 30. Juni 2006 eine ausgeglichene Rechnung vorzulegen.
5. Wird das Festival 2005 nicht bis zum 30. April 2006 durchgeführt, wird der Verein Viper zur Rückzahlung der im 2005 überwiesenen Subvention des Kantons Basel-Stadt in der Höhe von CHF 275'000.- verpflichtet.
Die Verschiebung ist von Viper vor allem mit einer finanziellen Unterdeckung begründet worden. (Auskunft: Michael Koechlin, Ressort Kultur, Ressortleiter, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23) - die Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren angepasst. Ziel der Revision war einerseits, den Kostendeckungsgrad der Feuerwehr zu erhöhen und andererseits das Verursacherprinzip stärker zu gewichten. Dies insbesondere, wo es nicht um Einsätze im originären Pflichtbereich der Feuerwehr geht. (Auskunft: Roland Bopp, Feuerwehrkommandant, Sicherheitsdepartement, Tel. 079 322 31 18)
- die Änderung des Vertrages betreffend Entschädigung von Krankentransporten zwischen santésuisse und der Invalidenvereinigung beider Basel vom 25. Oktober 2005 genehmigt.
- In der Vernehmlassung zur Vorlage betreffend Sofortmassnahmen im Bereich der Ehegattenbesteuerung die Bestrebungen des Bundes, wonach die Schlechterstellung der Ehepaare gegenüber gleichsituierten Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden soll, grundsätzlich begrüsst. Abgelehnt werden allerdings die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen (Erhöhung und Neuregelung des heutigen Zweiterwerberabzugs). (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der Vernehmlassung den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Änderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts sowie die Anpassungen weiterer Bundesgesetze und den erläuternden Bericht über ergänzende Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römerstatuts der Internationalen Strafgerichtshofs grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Artikeln wurden aber Verbesserungsvorschläge eingereicht. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Abteilungsleiter Strafvollzug, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
- 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.
- eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle der per Ende 2005 zurücktretenden Dr. med. Kamber für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2007 als Mitglied in die Ethikkommission gewählt: Prof. Dr. Siegfried Heinzl, Chefarzt der Frauenklinik im Kantonsspital Bruderholz
- anstelle des zurückgetretenen Markus Meury für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2009 als Mitglied der Kommission für die kaufmännische Berufsbildung (Arbeitnehmervertreterin) gewählt: Sonja Regna, Gewerkschaftssekretärin der Unia Nordwestschweiz
- Dr. Michaela Collins, Analystin bei der Bank Sarasin, für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2009 in die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt gewählt. Der Sitz war nach dem Rücktritt von Willi Etter per 30. Juni 2005 zunächst vakant geblieben.
- Sandra Thüring (Gewerkschaft unia, Sektion Nordwestschweiz) für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2009 zum Mitglied der Kommission für Kinderzulagen (Arbeitnehmervertreterin) gewählt. Der Sitz war zuletzt vakant.
- Festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Hans-Peter Wessels als Mitglied des Grossen Rates nachrückt: Isabelle Koellreuter, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Grossbasel-West
- Festgestellt, dass anstelle der verstorbenen Bernadette Herzog als Mitglied des Grossen Rates nachrückt: Peter Howald, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Grossbasel-West
Hinweise
Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 3. Januar 2006 statt. Wir danken Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins 2006.