Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem . . .
- eine Verordnung über das Informatiksystem der Staatsanwaltschaft erlassen und gleichzeitig die Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung gemäss Paragraf 76 der Strafprozessordnung angepasst. Die Staatsanwaltschaft hat das neue Informatiksystem im Januar 2005 eingeführt. Es verringert durch die einmalige Eingabe in ein zentrales System den früheren Aufwand erheblich und erlaubt eine Erhöhung der Auskunftsbereitschaft, verbesserte Recherchemöglichkeiten aber auch eine erhöhte Datensicherheit und einen erhöhten Datenschutz. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
- dem Verein Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und der Stiftung Mosaik für ihre Angebote der ambulanten Wohnbegleitung in den Jahren 2005 – 2008 Subventions-Beiträge in der Höhe von 72'988 Franken (PSAG) bzw. 21'500 Franken (Stiftung Mosaik) bewilligt. Die ambulante Wohnbegleitung hat sich zu einem bedeutenden Angebot der Behindertenhilfe in der Region entwickelt. Sie wirkt im Hinblick auf eine Verlagerung der Betreuung vom stationären zum ambulanten Sektor. (Auskunft: Carmen Ronco, Abteilung Erwachsene Behinderte, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 04)
- vom Budget 2006 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt Kenntnis genommen. Das Budget sieht bei Einnahmen von 353'680 Franken und Ausgaben von 510'300 Franken ein Betriebsdefizit von 156'620 Franken und nach Zuschüssen aus diversen Fonds von 155'000 Franken einen Ausgabenüberschuss von 1'620 (Vorjahr 4'320) Franken vor.
- das Ergebnis der Volksabstimmung vom 27. November 2005 (Neugestaltung Elisabethenanlage) validiert.
- In der Vernehmlassung die vorgesehene Weiterentwicklung der Agrarpolitik grundsätzlich gutgeheissen. Bemängelt wird allerdings, dass der ökologische Ausgleich noch zu wenig als Produkt verstanden wird, sondern lediglich als Instrument zur Minderung der landwirtschaftsbedingten Umweltbelastung. Auch die Nachhaltigkeit werde nur rudimentär behandelt, schreibt der Regierungsrat. Effektiv müssten die Auswirkungen jeder einzelnen Massnahme auf die Ökonomie, die Ökologie und den sozialen Bereich geprüft werden. (Auskunft: Brigitte Meyer, Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 43)
- In der Vernehmlassung betreffend die Ratifikation des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die entsprechende Ausführungsgesetzgebung den Gesetzesentwurf und insbesondere die vorgesehene Bundeslösung begrüsst. Dadurch wird ein effizienter und kostengünstiger Arbeitsablauf ermöglicht und zudem die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sichergestellt. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- in der Anhörung grundsätzlich begrüsst, dass mit einer Koexistenzordnung die Anforderungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der im Gentechnikgesetz verankerte Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Mechanismen konkretisiert werden. Unabhängig vom soeben durch Volksabstimmung beschlossenen fünfjährigen Verbot der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren wird der vorgelegte Verordnungsentwurf vom Regierungsrat aber zurückgewiesen; dies unter anderem weil die Anforderungen an die Rechtsunterworfenen und die Vollzugsbehörden spezifiziert werden müssen. (Auskunft: Dr. André Herrmann, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 00)