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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Edwin Mundwiler, FDP) betreffend Einsetzung eines kantonalen Tierschutzanwaltes als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Tierschutz in den vergangenen Jahren ständig verbessert wurde, griffige Regulative bestehen und die im Bereich des Tierschutzes tätigen Institutionen gut funktionieren. Mit der Einrichtung eines Tierschutzanwaltes im Kanton Basel-Stadt würde eine weitere Schaltstelle geschaffen, welche wohl eher zur Verkomplizierung des heute gut funktionierenden Tierschutzes führen. Dazu kämen auch erhebliche Kosten. Der Regierungsrat sieht sich in seiner Haltung ebenfalls durch den Umstand bestärkt, dass die Kantone auch von Seiten des Bundes nicht verpflichtet werden sollen, die Stelle eines kantonalen Tierschutzanwaltes zu schaffen. (Auskunft ab 13:00 Uhr: Urs Höchle, Projekte und Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Philippe Macherel, SP) betreffend Schaffung eines Gesundheitskonkordates für die Nordwestschweiz als erledigt abzuschreiben. Das grundsätzliche Anliegen des Anzugstellenden ist in den Kernaussagen des Spitalvorsorgeberichts aufgenommen worden. Es werden jedoch andere Instrumente zur Durchsuchung als geeigneter und realisierbarer eingestuft. Vgl. dazu Medienmitteilung vom 23. September 2005 .
  • die Motion Rolf Häring und Konsorten betreffend Erhöhung des Rahmenkredites für die Jahre 2004 – 2006 für die Betreuung von Kindern in Tagesheimen und Tagesfamilien sowie für Beiträge an die Betreuung vorschulpflichtiger Kinder in der Familie beantwortet. Der Regierungsrat legt in Beantwortung des parlamentarischen Vorstosses dem Grossen Rat ein Nachtragskreditbegehren vor, worin er dem Grossen Rat eine Erhöhung des Rahmenkredites um 650'000 für das Jahr 2006 beantragt. Die neue Kantonsverfassung beinhaltet ein Recht auf Tagesbetreuung "innert angemessener Frist". Die Verfassung tritt am 13. Juli 2006 in Kraft. Dies wird sich auf die Nachfrage auswirken. Zudem ist seit November 2005 eine starke Steigerung der Nachfrage zu verzeichnen. Diese Situation erfordert ein zusätzliches Angebot, was mit den verbliebenen Mitteln des Rahmenkredits und den zusätzlichen 650'000 Franken abgedeckt werden kann. (Auskunft Dr. Cornelia Conzelmann, Leiterin Abteilung Tagesbetreuung, Tel. 061/267 43 21)
  • die Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung) in zwei Bereichen geändert: In § 45 ist die Basis für die Reduktion der Beiträge für die Betreuung von zwei oder mehr Kindern neu umschrieben worden und in § 60 ist das Rekursverfahren modifiziert worden. Beide Änderungen sind bedingt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts, welches festgestellt hat, dass die aktuelle Praxis für die Berechnung der Reduktion der Beiträge zwar mit dem Willen der Regierung, nicht aber mit dem Wortlaut des entsprechenden Verordnungsparagrafen übereinstimmt, und dass auch gegen Beitragsberechnungen ein Rekurs an den Regierungsrat und das Verwaltungsgericht möglich sein muss. (Auskunft Dr. Cornelia Conzelmann, Leiterin Abteilung Tagesbetreuung, Tel. 061/267 43 21)
  • für das Angebot Begleitete Besuchstage für die Jahre 2006 – 2008 jährliche Betriebskostenbeiträge in der Höhe von 53'700 Franken bewilligt. Das Angebot des Vereins Begleitete Besuchstage Basel-Stadt ermöglicht Kindern und ihren nicht obhutsberechtigten Elternteilen in einem begleiteten Rahmen ein Besuchsrecht auszuüben, das sonst möglicherweise nicht wahrgenommen werden könnte. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • von der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesgerichts betreffend die Unterschutzstellung der Liegenschaft Freie Strasse 23/Stapfelberg 1 (Geschäftshaus Füglistaller) Kenntnis genommen und entsprechend dem Urteil die Aufnahme der Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis genehmigt. Ursprünglich wollte der Regierungsrat den Schutzumfang auf Fassaden und Dach beschränken, vgl. dazu Medienmitteilung vom 28. Juli 2003 .(Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • die Petition für günstigen Wohn- und kulturellen Freiraum zur Kenntnis genommen und zuständigen Departementen zur Berichterstattung überwiesen.
  • 26 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Verena Claussen für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2009 als staatliche Delegierte der Stiftung Frauenhaus gewählt: Dr. iur. Alexandra Schwank, akademische Adjunktin in der Rechtsabteilung des Justizdepartements