Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Susanne Signer, SP) betreffend Entlastung des Gundeldingerquartiers bei der durchgehenden Eröffnung der Nordtangente als erledigt abzuschreiben. Wie schon mehrfach bestätigt, teilt der Regierungsrat das Anliegen des Vorstosses für eine weitergehende Entlastung des Gundeldingerquartiers vom Durchgangsverkehr. Mit verschiedenen flankierenden Massnahmen wird die Entlastung bei der Eröffnung der Nordtangente im Jahre 2008 unterstützt. Dazu werden auch Massnahmen ergriffen, welche verhindern, dass die frei werdenden Kapazitäten mit der Zeit wieder von Neuverkehr besetzt werden. Damit kann eine Verminderung des Durchgangsverkehrs im Gundeldingerquartier erreicht werden. Für eine weitergehende Entlastung ist jedoch eine Umfahrung zwingend. Der Zeithorizont geht dabei aber deutlich über die Eröffnung der Nordtangente hinaus. (Auskunft: Rolf Thommen, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 68, erreichbar bis 14.30 Uhr)
- zu Handen des Grossen Rates Stellung genommen zur Petition "Kulturstadt jetzt" und zur Petition "für ein wohnliches Basel und Stop der Stadtflucht. Die Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KvöG) und die Bespielungspläne haben sich in der Praxis in der überwiegend grossen Zahl der Fälle bestens bewährt. Dass sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner wie auch die Veranstalter nicht immer vollumfänglich zufriedengestellt werden können, liegt im Wesen des Interessenausgleichs. Die KvöG anerkennt auch, dass die Belastung einzelner Anwohnergruppen zeitweise hoch ist zumal die Eintragung einer Veranstaltung in die Belegungspläne nicht immer allen Anforderungen genügt und ein Fehlverhalten einzelner Veranstalter nicht immer ausgeschlossen werden kann. Die KvöG ist aber darum bemüht, die auftretenden Probleme jeweils zu lösen, dies gilt auch für die von der Petitionskommission erwähnten Mängel im Bewilligungswesen. Zudem führt die KVöG auch ein Controlling durch, um die Möglichkeit zu haben, bei Verstössen gegen die Auflagen eine Bewilligung bei einer allfälligen nächsten Anfrage nicht zu erteilen. (Auskunft: Marc Keller, Informationsbeauftragter, Baudepartement, Tel. 079 352 15 17, erreichbar bis 14 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, den Geschäftsbericht und die Rechnung der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2004 zu genehmigen. Die hohe Schadensbelastung im Feuerbereich und der bereits veröffentliche Betrugsfall, wonach die Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit einer Postüberweisung Opfer eines Betrügerringes geworden ist und dabei einen Verlust von 3,1 Millionen Franken erlitten hat, führen dazu, dass das Geschäftsjahr nur mit einem bescheidenen Überschuss von 1,8 Millionen Franken abschliesst. Der Ertragsüberschuss wird dem Reservefonds zugewiesen, der sich damit auf 172,6 Millionen Franken erhöht. (Auskunft: Dr. Peter Blumer, Direktor Gebäudeversicherung, Tel. 061 205 30 00)
- die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt von 1 Franken auf 70 Rappen pro Kilogramm gesenkt. Die neue Bundesverordnung über tierische Nebenprodukte ermöglicht neue, kostengünstigere oder gar kostendeckende Entsorgungswege, z.B. durch Tierfett als Energieträger. (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Sanitätsdepartement, Tel. 061 385 32 14)
- in der Vernehmlassung die geplanten Anpassung der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe und der Verordnung über die Vorläuferchemikalien und andere Chemikalien, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden, grundsätzlich begrüsst. Allerdings wird angeregt, Cannabis zur medizinischen Therapie aus der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen und nur im Verzeichnis der Betäubungsmittel zu belassen. (Auskunft: Vivian Fahr, Kantonsapothekerin, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 44)
- in der Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung die Haltung des EDK-Vorstands unterstützt. Demnach soll unterschieden werden zwischen der Grundsatzfrage nach der Situierung des künftigen Hochschulinstituts für Berufsbildung in der künftigen Hochschullandschaft (dieser Situierung steht der Regierungsrat eher skeptisch gegenüber) und der Stellungnahme zum aktuellen Verordnungsentwurf. Der Regierungsrat ist bereit, konstruktiv auf die Vorlage einzutreten, auch wenn sich daran nichts mehr ändern lassen sollte. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 35)