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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, dass Basel Tourismus für die Jahre 2006 – 2009 ein nicht indexierter Betriebsbeitrag in der Höhe von jährlich 1,84 Millionen Franken für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gewährt wird. Basel Tourismus hat in den vergangenen vier Jahren sehr gute Arbeit geleistet und die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton erfüllt. Im Rahmen des Sparpaketes muss der jährliche Beitrag ab dem Jahre 2006 aber um 150'000 Franken gekürzt werden, was für die Institution verkraftbar ist. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Wirtschaftsdienste, Amt für Wirtschaft und Arbeit, 061 267 85 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) betreffend Einsetzung einer interkantonalen parlamentarischen Begleitkommission Fachhochschule Nordwestschweiz als erledigt abzuschreiben. Zur Behandlung der Vorlage betreffend Errichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz haben die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn eine Begleitkommission gemäss Anregung im parlamentarischen Vorstoss eingesetzt. Die IPBK hat denn auch die Beratungen zum Staatsvertrag intensiv begleitet und massgeblichen Anteil an der erfolgreichen Verabschiedung des Staatsvertrags gehabt. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • für die Sanierung von Dach und Fach des Hauptgebäudes der Berufs- und Frauenfachschule Ausgaben in der Höhe von 2,046 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Ausgaben erfolgen verteilt auf die Jahre 2005 (50'000 Franken), 2006 (1 Million Franken) und 2007 (996'000 Franken) und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Budgetvorlage durch den Grossen Rat.
  • für den Ersatz der Trassee- und Aufzugssteuerung der Spontantransportanlagen für Güter des Universitätsspitals die 8. Tranche in der Höhe von 500'000 Franken zum Vollzug freigegeben.
  • in der Vernehmlassung die Revision des Gewerblichen Bürgschaftswesens des Bundes grundsätzlich begrüsst. Einzelne Vorbehalte wurden aber angebracht. Bemängelt wurde beispielsweise, dass die Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen unklar ist. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)