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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Philippe Pierre Macherel, SP) zur Schaffung einer Schweizerischen Einheitskrankenkasse oder einer kantonsübergreifenden öffentlichen Krankenkasse als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat sieht keine zwingenden Gründe, welche für die Einführung einer Einheitskasse sprechen. Die meisten vermuteten oder tatsächlichen Vorteile einer Einheitskasse können auch ohne diesen Schritt erreicht werden. So zieht der Regierungsrat die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen mittels Verbesserung des Risikoausgleichs der Eliminierung des Wettbewerbs durch die Schaffung einer Einheitskasse vor. Insgesamt erwartet er im Bereich der Krankenversicherung von einem gut funktionierenden, am Wettbewerb orientierten System bessere Ergebnisse als von einem Monopolbetrieb. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
  • die Verordnung betreffend Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst. Dies in Vollzug der eidgenössischen Verlängerung der Zulassungseinschränkungsverordnung bis spätestens 3. Juli 2008. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • in der Vernehmlassung zur 11. AHV-Revision bezüglich der vorgeschlagenen Vorruhestandsleistung eine Befristung abgelehnt. Es kann nicht sein, dass alle Leistungsverschlechterungen definitiv eingeführt werden sollen, während die einzige Verbesserung befristet bleiben soll. Zu den weiteren Punkten der AHV-Revision vgl. auch Medienmitteilung vom 27. November 1998 ). (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 86 39)
  • in der Vernehmlassung zum Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bund bereit ist, die Probleme des Agglomerationsverkehrs rasch anzugehen. Der Regierungsrat bewertet deshalb die Vorlage grundsätzlich positiv, auch wenn sie seiner Meinung nach einige Ungereimtheiten beinhaltet. Besonders gerügt wird die publizierte Projektliste und die nicht begründete, schwache Berücksichtigung der Agglomeration Basel. Inhaltlich stellt sich der Kanton Basel-Stadt voll und ganz hinter die gemeinsame Stellungnahme der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs sowie der gemeinsamen Stellungnahme der Agglomeration Basel. (Auskunft: Nina Gavigelli, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 45 96)
  • in der Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Postorganisationsgesetzes in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kommission festgehalten, dass eine gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der ausgleichenden Berücksichtigung regionaler Anliegen im operativen Betrieb der Post sinnvoll ist. Dies allerdings nur, wenn auch die Folgen bei dessen Nichteinhaltung klar geregelt werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, in Parallelität zur bereits erfolgreich arbeitenden Kommission "Poststellen" auch hier eine unabhängige Instanz zu schaffen, die der Post zumindest eine leitende Empfehlung abgeben kann, falls die Einhaltung des Postgesetzes von der betroffenen Region bestritten werden sollte. (Auskunft: Peter Gautschi, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 74)
  • in der Vernehmlassung die geplante Änderung betr. Berufshaftpflichtversicherung in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz ohne Vorbehalte begrüsst.
  • in der Vernehmlassung empfohlen, von der vorgeschlagenen Teilrevision des Raumplanungsrechts bezüglich der Nebenerwerbsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, der Umnutzung bestehender landwirtschaftlicher Wohnbauten sowie der Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung Abstand zu nehmen. Wenn den Kantonen ein zu grosser Spielraum gelassen wird, muss befürchtet werden, dass in einigen Kantonen die wirtschaftlichen Interessen vor die vielfältigen Interessen einer intakten Landschaft gestellt werden. Dies wiederum erhöht den Druck auf die anderen Kantone, die eine die unterschiedlichen Interessen berücksichtigende Praxis üben. (Auskunft: Franz Schmidli, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • in der Anhörung die Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen grundsätzlich begrüsst. Besonders positiv zu werten ist, dass mit dem WHO-Protokoll schweizerische Werte wie das Vorsorge- und Verursacherprinzip oder das Öffentlichkeitsprinzip nun in einem internationalen Rahmen gesetzlichen Charakter bekommen sollen.