Neue Führungsstruktur für die Pensionskasse Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Pensionskasse Basel-Stadt hat künftig einen 12-köpfigen paritätischen Verwaltungsrat mit je sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterinnen bzw. –vertretern. Dieser ersetzt die bisherige Führungsstruktur mit einer Verwaltungs- und einer Anlagekommission.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Wahl des ersten Verwaltungsrates der Pensionskasse Basel-Stadt genehmigt. Zuvor hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt am 10. November 2004 das Pensionskassengesetz im Bereich der Organisationsbestimmungen revidiert. Es wurde insbesondere die bisherige zweiteilige Führungsstruktur mit einer Verwaltungs- und einer Anlagekommission ersetzt durch die Bestellung eines 12-köpfigen paritätischen Verwaltungsrates mit je sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterinnen bzw. –vertretern. Damit wurde eine aus heutiger Sicht ungeeignete und sogar bundesrechtswidrige Organisationsstruktur durch eine vollumfänglich BVG-konforme Lösung ersetzt. Gleichzeitig wurde die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsbestimmungen zum Pensionskassengesetz an eben diesen Verwaltungsrat übertragen. Das Prozedere zur Wahl des Verwaltungsrates wird somit künftig von diesem selbst bestimmt.
Die Kompetenz zur Regelung der Wahl des ersten Verwaltungsrates wurde gemäss Paragraf 65 des revidierten Pensionskassengesetzes dem Regierungsrat übertragen. Diesem Auftrag ist der Regierungsrat mit der eingangs erwähnten Verordnung nachgekommen. Die Verordnung sieht vor, dass die Versicherten der Pensionskasse Basel-Stadt ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter in einer schriftlichen Wahl erstmals direkt wählen können. Sie wird rückwirkend per 1. März 2005 wirksam. Die vom Grossen Rat vorgenommenen Änderungen des Gesetzes betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt werden per 1. Juni 2005 wirksam, mit Ausnahme von Paragraf 65, welcher rückwirkend per 1. März 2005 wirksam wird.