Neue Gesetze zum öffentlichen Verkehr ab 2006 in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat setzt das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) und das revidierte BVB-Organisationsgesetz (BVB-OG) auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Das ÖVG schafft ein neues Instrumentarium für die Planung und Steuerung des öffentlichen Verkehrs. Die BVB wird ab 2006 zu einer öffentlich-rechtlichen Unternehmung. Sie bleibt im Eigentum des Kantons. Alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verselbständigung konnten gelöst werden.
Der Regierungsrat setzt das ÖVG und die Neufassung des BVB-OG, die in der Volksabstimmung vom 27. Februar 2005 angenommen worden sind, per 1. Januar 2006 in Kraft.
Mit dem ÖVG erhält der öffentliche Verkehr in Basel-Stadt seine eigene gesetzliche Grundlage. Alle vier Jahre wird der Regierungsrat dem Grossen Rat ein Programm vorlegen, in welchem er die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung festlegt. Mit den Transportunternehmen schliesst der Kanton künftig Verträge (Leistungsvereinbarungen) ab. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über ein Globalbudget ÖV. Das erste ÖV-Programm 2006-2009 verabschiedete der Regierungsrat Ende September zuhanden des Grossen Rates (s. Medienmitteilung vom 27. September 2005 unter pages.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2005/09/rrbs-20050927-007.html ). Nun hat er auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des ÖVG ab 2006 beschlossen. Gleichzeitig wird auf der Grundlage des Budgets 2006 das Globalbudget 2006 erstellt.
Darauf abgestimmt wird die BVB ab 1. Januar 2006 zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmung. Sie erhält damit mehr Selbständigkeit, bleibt im Eigentum des Kantons und stellt den städtischen Nahverkehr (Tram- und Buslinien) – im Auftrag des Kantons und in Zusammenarbeit mit der BLT – sicher.
Mit der Inkraftsetzung der beiden Gesetze ab 1. Januar 2006 soll für den öffentlichen Verkehr so rasch wie möglich eine solide, zukunftsfähige Grundlage geschaffen werden.