Neue kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung steigen in Basel-Stadt um 3 - 5%. Trotz angespannter Finanzlage hat der Regierungsrat beschlossen die Prämienbeiträge per 1. Januar 2006 anzuheben. Erhöhungen wurden gezielt zugunsten von Personen in den tiefsten Einkommenskategorien sowie zugunsten von Familien beschlossen.
Die durchschnittlichen Prämienerhöhungen für Erwachsene liegen bei rund 5 %. Die Prämien für Kinder werden um ca. 3 %, diejenigen der 19 – 25-Jährigen um ca. 4 % ansteigen. Diese Erhöhungen sind im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittlich. Nachdem die meisten Versicherer wieder über die vorgeschriebenen Reserven verfügen, sind auch einige Anbieter in der Lage, auf eine Erhöhung gänzlich zu verzichten. Dieser relativ erfreulichen Entwicklung liegt eine deutliche Dämpfung der Kostensteigerung zugrunde, zu welcher u.a. das für Basler Spitäler geltende Globalbudget, sowie der in Basel-Stadt strikte durchgehaltene Zulassungsstopp für neue Arztpraxen wesentlich beigetragen haben.
Um die Belastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen trotz der erwarteten Prämiensteigerung in bezahlbaren Grenzen zu halten, hat der Regierungsrat entschieden, die Prämienbeiträge gezielt anzuheben. Die monatlichen Prämienbeiträge wurden für das kommende Jahr wie folgt festgesetzt:
Einkommensgrenzen pro Jahr; Beiträge ab 1. Januar 2006 in Franken pro Monat:
Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht | Verheiratete und Alleinerziehende | Kinder 06 | Junge Erwachsene 06 | Erwachsene 06 |
39'000 | 64'000 | 27 | 41 | 50 |
35'000 | 57'000 | 39 | 88 | 93 |
31'000 | 50'000 | 55 | 122 | 133 |
27'000 | 43'000 | 70 | 158 | 178 |
23'000 | 36'000 | 92 | 212 | 248 |
Aufgrund der knappen Kantonsfinanzen werden v.a. die Beiträge zugunsten von Familien und Einzelpersonen in den drei tiefsten Einkommenskategorien erhöht, während auf Erhöhungen zugunsten der höchsten Einkommenskategorie gänzlich verzichtet wird. Mit diesen gezielten Erhöhungen um 3 - 5 % soll möglichst vermieden werden, dass wegen der Prämienerhöhungen zusätzliche Personen Sozialhilfe beantragen müssen.
Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird wie bisher die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet. Der Kanton Basel-Stadt rechnet im kommenden Jahr mit Gesamtleistungen im Bereich Prämienverbilligungen von CHF 127.7 Millionen. Davon entfallen voraussichtlich CHF 83.1 Millionen auf den Kanton und CHF 44.6. Millionen auf den Bund. Da der Kanton Basel-Stadt bereits bisher die volle Ausschöpfung der Bundesmittel anstrebte, gehen die mit den jetzigen Erhöhungen verbundenen Mehrkosten voll zulasten des Kantons.
Die in Basel-Stadt geltenden oberen Einkommensgrenzen von CHF 39’000.– für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. von CHF 64’000.– für Verheiratete und für Alleinerziehende bleiben unverändert. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind, berücksichtigt. Gemäss den geltenden Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie (2 minderjährige Kinder) bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. CHF 84’000.– noch Anspruch auf Prämienbeiträge. Bei Familien mit jungen Erwachsenen (19 – 25 Jahre) in Ausbildung, erhöht sich dieser Betrag noch um CHF 7'000.– pro Person dieser Alterskategorie. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. CHF 40’500.– pro Jahr.
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Bereits heute sind rund 20'000 Baslerinnen und Basler bei einer HMO versichert.
Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare sind auf der Homepage des ASB www.asb.bs.ch abrufbar.