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Neues Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und Handel mit elektronischen Trägermedien Vernehmlassung

Medienmitteilung

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen den Stellenwert des Kindes- und Jugendschutzes bei öffentlichen Filmvorführungen und beim Verkauf von Neuen Medien stärken. Gleichzeitig soll die langjährige Praxis der bikantonalen Zusammenarbeit zum Filmwesen in eine einheitliche gesetzliche Regelung überführt werden. Das neue Film- und Trägermediengesetz (FTG) wird in den beiden Kantonen bis Ende Februar 2006 einer Vernehmlassung unterzogen.

Mit Inkrafttreten des neuen eidgenössischen Filmgesetzes am 1. August 2002 ist die bisher von den Kantonen vollzogene Bewilligungspflicht im Bereich Verleih und Kino durch eine einfache Registrierungspflicht beim Bund ersetzt worden. Diese weitgehende Liberalisierung des Kinomarktes erfordert die Anpassung der kantonalen Gesetzgebungen: Während die Regelungen zur Bewilligungserfordernis für öffentliche Filmvorführungen obsolet geworden sind, fallen die Belange des Kinder- und Jugendschutzes auch nach Inkrafttreten des eidgenössischen Filmgesetzes in die Zuständigkeit der Kantone. Mit der parallelen Erarbeitung des Entwurfs des Film- und Trägermediengesetzes (FTG) wollen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die im Rahmen der gemeinsamen Filmkommission seit Jahren bestehende Zusammenarbeit gesetzlich verankern und auf den Bereich der Neuen Medien ausweiten.

Der Kerngehalt des neuen Gesetzes liegt wie im bisherigen Filmgesetz im Jugendschutz. Gemäss bestehender Regelung ist Personen unter 16 Jahren der Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen, ausser in Begleitung Erwachsener, grundsätzlich nicht erlaubt. Auf Antrag eines Filmverleihers oder Kinounternehmers kann die Filmkommission Filme für Personen unter 16 Jahren freigeben und eine geeignete Altersstufe festlegen. Diese Praxis hat sich bewährt und soll wie auch die grundsätzliche Altersbeschränkung im neuen Gesetz beibehalten werden. Bei Filmen, die aufgrund ihres Inhalts und der Machart für Personen zwischen 16 und 18 Jahren ungeeignet erscheinen, soll es neben der einvernehmlichen, freiwilligen Heraufsetzung des Zutrittsalters neu möglich sein, diese bei Meinungsverschiedenheiten mit den Kinobetreibern verbindlich zu verfügen. Für die Entscheide der zur Medienkommission auszuweitenden Filmkommission sollen künftig Gebühren erhoben werden, wie dies bereits in anderen Kantonen der Fall ist.

Mit dem neuen Film- und Trägermediengesetz soll der Kinder- und Jugendschutz nun auch bei so genannten Neuen Medien, den Videofilmen, DVDs, Computerspielen, Spielkonsolen etc. greifen. Die neuen Gesetzesbestimmungen bezwecken neben der gesetzlichen Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes einen erschwerten Zugang zu Medienprodukten, welche die geistig-seelische Entwicklung und das soziale Verhalten von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Sowohl die Bevölkerung als auch das Gewerbe sollen sensibilisiert und die Auseinandersetzung mit solchen Medienprodukten mittels Informationen gefördert werden. Als Richtlinie für die Altersfreigabe verweist der Gesetzesentwurf auf die auf den Produkten aufgedruckten Empfehlungen einschlägiger Organe und erklärt diese als verbindlich. Einzig wenn solche fehlen oder nicht richtig erscheinen, ist vorgesehen, dass die Medienkommission eine eigene Einschätzung vornimmt.

Die Regierungen der beiden Kantone erhoffen sich von der Gesetzesvorlage auch eine Signalwirkung für andere Kantone wie auch für die Branche, damit mittel- bis langfristig eine nationale Lösung für öffentliche Filmvorführungen und für den Handel mit elektronischen Trägermedien gefunden werden kann.

Der vorliegende Gesetzesentwurf wird in beiden Kantonen parallel einer dreimonatigen Vernehmlassung unterzogen. Im Frühjahr 2006 soll die Vorlage den Parlamenten unterbreitet werden.

Weitere Auskünfte

Marc Flückiger, Telefon +41 (0)61 267 80 68 Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention Justizdepartement Basel-Stadt Gerhard Mann, Telefon +41 (0)61 925 58 05 Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft