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Neues Lohnmeldeverfahren ab Steuerjahr 2006

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das neue Lohnmeldeverfahren gilt ab 1. Januar 2006. Es beinhaltet die Pflicht der Arbeitgebenden zur Abgabe eines Doppels des Lohnausweises direkt an die Steuerverwaltung.

Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat am 20. Januar 2005 beschlossene Einführung des Lohnmeldeverfahrens mit Versand des Lohnausweises direkt an die Steuerverwaltung auf den 1. Januar 2006 mit Wirkung ab Steuerjahr 2006 (entspricht dem Lohnjahr 2006) beschlossen. Administrativ wird sich diese Massnahme in aller Regel erst anfangs 2007 auswirken, wenn die Arbeitgebenden die Lohnausweise ausstellen.

Ziel des Lohnmeldeverfahrens ist eine bessere Erfassung des steuerpflichtigen Einkommens und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die direkte Abgabe des Lohnausweises an die Steuerbehörde ist eine einfache Massnahme zur Verbesserung des Steuervollzugs und zur effizienteren Bewirtschaftung des Steuersubstrats. Sie führt für die Arbeitgebenden kaum zu Mehraufwand.

Den Zeitpunkt des Inkrafttretens hatte der Grosse Rat dem Regierungsrat überlassen, um die Einführung dieses neuen Verfahrens mit dem Kanton Basel-Landschaft abzustimmen. In der Zwischenzeit hat der Kanton Basel-Landschaft die Einführung der Lohnmeldepflicht ebenfalls beschlossen, dies auf den gleichen Zeitpunkt wie Basel-Stadt.

Die Lohnmeldepflicht bedeutet, dass sämtliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit Sitz oder Betrieb in einem der beiden Kantone, ein Exemplar des Lohnausweises nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern direkt auch ihrer Steuerbehörde abgeben müssen. Wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, spielt keine Rolle; es ist vielmehr Sache der Steuerbehörden, die eingereichten Lohnausweise zu sortieren und ggf. an den andern Kanton weiter zu leiten.

Die Steuerverwaltungen werden die Arbeitgebenden zum gegebenen Zeitpunkt noch direkt über ihre Abgabepflicht informieren.

Weitere Auskünfte

Christian Mathez Telefon +41 (0)61 267'96'33 Stv. Steuerverwalter Finanzdepartement