Regierungen befürworten das ILS 34 am EuroAirport nur unter restriktiven Bedingungen
MedienmitteilungIn Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Haltung befürworten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft das geplante Instrumentenlandesystem für die Piste 34 des EuroAirport (ILS 34) unter der Bedingung dass es nur dann benutzt wird wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Dies ist gemäss international gültigen Standards nur bei starkem Nordwind von über 10 Knoten (18 km/h) der Fall. In ihrer heute an Frankreich überstellten Stellungnahme zum Projekt ILS 34 betonen die Regierungen dass sich die Verbesserung der Verkehrssicherheit nur dann realisieren lässt wenn das ILS 34 restriktiv benutzt wird. Die Regierungen haben in einem separaten Schreiben an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht dass das BAZL die gestellten Forderungen übernimmt und in die vorgesehene Vereinbarung mit Frankreich über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 einbringt.
Die beiden Regierungen begrüssen grundsätzlich das ILS 34 als Ersatz für das heutige Sichtanflugverfahren, weil damit die Sicherheit insgesamt erhöht wird. Ein solches Präzisionslandeverfahren ist ein Standardsystem für einen modernen Flughafen von der Grösse des EuroAirports (EAP). Es bringt sowohl für Piloten als auch für die Flugsicherung klar erkennbare Vorteile. Das ILS 34 leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Dies bestätigt auch die auf Veranlassung der beiden Kantonsparlamente erstellte Risikoanalyse aus dem Jahr 2001.
Die Sicherheitsverbesserung gelingt aber nur dann, wenn das ILS 34 ausschliesslich bei meteorologisch zwingenden Gegebenheiten genutzt wird. Massgebend ist die Windrichtung und -stärke. Gemäss international gültigen Standards können Landungen sicher abgewickelt werden, solange der Rückenwind nicht mehr als 10 Knoten (ca. 18 km/h) beträgt. In den Vernehmlassungsunterlagen wird hingegen vorgeschlagen, dass generell ab 5 Knoten Nordwind von Süden gelandet wird. Dies lehnen die Regierungen ab. Sie fordern, dass eine Windstärke von 10 Knoten massgebend sein muss. Zudem verlangen die Regierungen, dass sofort wieder auf Nordlandungen umgestellt wird, sobald die relevanten Konditionen vorhanden sind.
Die Lärmauswirkungen des ILS 34 beurteilen die Regierungen differenziert. Positiv ist, dass bisher stärker betroffene Gebiete entlastet werden. Jedoch steigt die Zahl der insgesamt überflogenen Bevölkerung stark an. Auch diesem Gesichtspunkt müssen die Benutzungsbedingungen des ILS 34 Rechnung tragen.
Seit Einführung des aktuellen Verfahrens im Jahre 1997 betrug der Südlandeanteil zwischen 4.0 und 8.7%. Der Wert von 8% wurde seither nur einmal überschritten. Die Regierungen gehen daher davon aus, dass ein Südlandeanteil von 8% nur ausnahmsweise übertroffen wird. Deshalb ist die von den beiden Zivilluftfahrtbehörden vorgesehene Maximalquote von 12% nicht realistisch. Die Regierungen fordern die beiden Zivilluftfahrtbehörden auf, dies in ihrer Vereinbarung über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 zu berücksichtigen.
In den Stellungnahmen zum ILS 34 wurde der Schutz vor Fluglärm in der Nacht besonders hervorgehoben. Obwohl die Regierungen nicht davon ausgehen, dass mehr Südlandungen als bisher stattfinden, wohnen deutlich mehr Personen im Südanflugbereich als bisher. Deshalb ist es erforderlich, dass die Zahl der Nachtbewegungen möglichst klein gehalten wird. Zudem sollen Massnahmen geprüft werden, um den Schutz der Nacht in geeigneter Weise festzulegen.
Vor dem Eindrehen in den ILS 34-Leitstrahl sollen die Flugzeuge zudem immer möglichst hoch fliegen, damit die Lärmauswirkungen insbesondere auch im oberen Teil des Kantons Basel-Landschaft gering gehalten werden können.
Die Regierungen fordern die Flugsicherungsstellen schliesslich dazu auf, Massnahmen zu überprüfen, um den stark rückläufigen Anteil an Weststarts wieder zu erhöhen. Zudem weisen die Regierungen darauf hin, dass die Einhaltung der sogenannten Direktstartvereinbarung zentrale Bedeutung hat. In der Direktstartvereinbarung ist insbesondere festgehalten, dass im Jahresdurchschnitt täglich nur 8 Flugzeuge mit Strahltriebwerken direkt nach Süden starten dürfen.
Um eine möglichst grosse Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, fordern die Regierungen im Übrigen die Verbesserung des vorgesehenen Beobachtungskonzepts. U.a. sollen die Wetterdaten in allgemein verständlicher und laufend aktualisierter Form abrufbar sein.
Die Stellungnahmen an Frankreich wurden sowohl in deutscher wie französischer Sprache versandt.
Die Regierungen haben in einem separaten Schreiben an Raymond Cron, Direktor des BAZL, ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das BAZL die gestellten Forderungen übernimmt und in die vorgesehene Vereinbarung mit Frankreich über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 einbringt.