Regierungen verabschieden Leistungsauftrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz
MedienmitteilungDie Regierungen der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn haben den ersten Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) verabschiedet. Er legt die von der FHNW zu erreichenden Ziele und das Globalbudget für die Jahre 2006-2008 fest. Genehmigen die vier Parlamente den Leistungsauftrag im Herbst dieses Jahres steht der Gründung der FHNW auf den 1. Januar 2006 nichts mehr im Wege.
Der Leistungsauftrag der FHNW für die Jahre 2006-2008 geht vom gemeinsam festgelegten Portfolio aus und definiert die Ziele der Regierungen und das Angebot der FHNW für die ersten drei Jahre. Ziel der Regierungen ist es, die FHNW als eine der führenden Hochschulen der Schweiz zu etablieren. Neben den bereits bestehenden und in die FHNW integrierten Fachbereiche soll die FHNW besonders die neuen Fachbereiche Life Sciences und Angewandte Psychologie aufbauen. Das Beziehungsnetz zu den lokalen Unternehmungen und Einrichtungen soll gepflegt und verstärkt und Kooperationen mit der Universität Basel und dem Paul Scherrer Institut initiiert und fortgeführt werden.
Der Staatsvertrag zur Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) ist in diesem Frühjahr von allen vier Kantonsparlamenten mit sehr deutlichen Mehrheiten genehmigt worden. Er sieht vor, dass die Trägerkantone der gemeinsamen Fachhochschule jeweils einen mehrjährigen Leistungsauftrag erteilen. Darin werden insbesondere die politischen Zielsetzungen und Entwicklungsschwerpunkte, die von der FHNW zu erbringenden Leistungen, die Beiträge der Trägerkantone und die Zuordnung der Fachbereiche und Schwerpunkte auf die Vertragskantone festgelegt. Da die Parlamente zum letztgenannten Punkt bereits anlässlich der parlamentarischen Beratungen des Staatsvertrags Aufschluss verlangt hatten, hat die Projektsteuerung FHNW gemeinsam mit den Regierungen der Trägerkantone bereits im Januar dieses Jahres das sogenannte Portfolio der FHNW veröffentlicht, das die zukünftige Standortverteilung innerhalb der Trägerkantone festlegt. Mit dem Portfolio ist ein zentraler Punkt des Leistungsauftrags bereits im Rahmen der Debatten zum Staatsvertrag eingehend diskutiert worden. Die deutliche Gutheissung des Staatsvertrags in den Parlamenten basiert auf einem tragfähigen Konsens im Bezug auf die Standortverteilung. Die Kantonsbeiträge für die ersten drei Betriebsjahre – sie waren in der Vorlage zum Staatsvertrag bereits definiert - wurden unverändert in den Leistungsauftrag übernommen.
Wird im Herbst dieses Jahres auch der Leistungsauftrag von allen vier Kantonsparlamenten genehmigt, kann die FHNW ihren Betrieb plangemäss am 1. Januar 2006 aufnehmen.