Regierungsrat und Christoph Merian Stiftung einigen sich auf die vorzeitige Beendigung des Baurechts auf dem Dreispitz
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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Stadt und der Christoph Merian Stiftung -- Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und die Christoph Merian Stiftung haben sich darauf geeinigt den bis ins Jahr 2053 laufenden Baurechtsvertrag betreffend das Dreispitz-Areal zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Christoph Merian Stiftung vorzeitig zu beenden. Die Christoph Merian Stiftung als Landbesitzerin des Dreispitzareals übernimmt per 1. Januar 2008 die gesamte Infrastruktur auf dem Dreispitzareal sowie sämtliche Vertragsverhältnisse. Die Stiftung verpflichtet sich zudem allen Mitarbeitenden der Dreispitzverwaltung eine Anstellung anzubieten. Die Planung im Sinne der städtebaulichen Studie des Architekturbüros Herzog & de Meuron wird unverändert weitergeführt.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und die Christoph Merian Stiftung sind übereingekommen, den noch bis ins Jahr 2053 laufenden Baurechtsvertrag für das Dreispitzareal auf Ende Dezember 2007 vorzeitig aufzulösen. Die Christoph Merian Stiftung wird auf denselben Zeitpunkt das Baurecht zurücknehmen und die Einwohnergemeinde der Stadt Basel für die getätigten Investitionen entschädigen. Die Stiftung übernimmt auf diesen Zeitpunkt den Betrieb des Dreispitzareals und wird diesen in der Folge selbst führen. Entsprechend übernimmt die Stiftung alle wesentlichen Vertragsverhältnisse. Die bestehenden Unterbaurechtsverträge werden unverändert weitergeführt.
Die Christoph Merian Stiftung verpflichtet sich, allen Mitarbeitenden der Dreispitzverwaltung eine Anstellung sowie den Eintritt in die Pensionskasse der Stiftung anzubieten. Beim Übertritt von einem öffentlich-rechtlichen in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis wird den Mitarbeitenden gleiche Lohnzahlungen und darüber hinaus ein Anstellungsverhältnis bis zum 31. Dezember 2008 garantiert. Beim Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung der Christoph Merian Stiftung wird der Kanton Basel-Stadt das gesamte Freizügigkeitskapital an die neue Pensionskasse überweisen.
Bis zur definitiven Übernahme durch die Christoph Merian Stiftung werden fast drei Jahre vergehen. Während dieser Übergangszeit werden die Dreispitzverwaltung und die Christoph Merian Stiftung bereits eng zusammenarbeiten und wichtige Entscheide in den Bereichen Investitionen, Personal und Unterbaurecht absprechen und gemeinsam fällen.
Die Planung im Sinne der städtebaulichen Studie des Architekturbüros Herzog & de Meuron wird sowohl während der Übergangsphase als auch später unvermindert weitergeführt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung der Stadt Basel geleistet.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass der spätere Stifter Christoph Merian im 19. Jahrhundert das Areal auf dem Dreispitz für landwirtschaftliche Zwecke erworben hatte. Im Jahr 1923 wurde der erste Baurechtsvertrag zwischen der Christoph Merian Stiftung und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel abgeschlossen, weil die Stiftung damals über keine Organisationsstruktur verfügte, welche die Verwaltung des grossen Geländes hätte garantieren können. Seither wird das Dreispitzareal durch die Dreispitzverwaltung, eine Dienststelle des Finanzdepartements Basel-Stadt, bewirtschaftet.
Im Laufe der Zeit wuchs der Immobilienbestand der Stiftung und mit ihm das Know-how und die Kapazitäten für deren Bewirtschaftung. Im vergangenen Jahr schlug die Christoph Merian Stiftung der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor, den noch bis ins Jahr 2053 laufenden Baurechtsvertrag vorzeitig zu beenden und Infrastruktur, Gebäude sowie das Personal der Dreispitzverwaltung gegen die Entrichtung eines Kaufpreises für die Anlagen zu übernehmen. Anfang November 2004 nahmen die Einwohnergemeinde der Stadt Basel (vertreten durch das Finanzdepartement Basel-Stadt) und die Christoph Merian Stiftung Verhandlungen über eine vorzeitige Beendigung des bestehenden Baurechts auf dem Dreispitz auf. Diese Verhandlungen führten zu einem von beiden Seiten befürworteten Ergebnis.