Schengen/Dublin für Basel vorteilhaft
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Interpellation Hans-Peter Wessels SP betreffend Auswirkungen eines Beitritts zum Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin der EU) -- Ein Beitritt der Schweiz zum Schengen/Dublin-Abkommen brächte für Basel enorme Vorteile. Eine Ablehnung der Vorlage durch das Schweizer Volk hätte dagegen für diese Region beträchtliche Nachteile zur Folge.
Ein "Ja" der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Schengen/Dublin Vorlage vom 5. Juni 2005 wäre für Basel sehr vorteilhaft. Umgekehrt hätte eine Ablehnung der Vorlage viele Nachteile zur Folge. Dies verdeutlichte der Regierungsrat in Beantwortung einer entsprechenden Interpellation.
Einfacherer Grenzverkehr
Eine Annahme der Schengen/Dublin-Vorlage brächte Vorteile für alle Einwohnerinnen und Einwohner Basels, wenn sie - wie sie das oft tun - die Grenzen überqueren. Dank Schengen verbessert sich die Abwicklung des Grenzverkehrs, weil die schweizerische Grenze keine Schengen-Aussengrenze mehr ist.
Kein Abbau von Sicherheit
Ein Schengen-Beitritt führt aber keineswegs zu verminderter Sicherheit an den Grenzen. Zum einen wird schon heute an den Übergangsstellen nur noch stichprobenweise kontrolliert, zum anderen werden die Kontrollen im Hinterland intensiviert. Und schliesslich steht mit dem Zoll, der die Wareneinfuhr kontrollieren muss, immer noch ein Amtsorgan an den Grenzen.
Wenig bis nichts ändert sich hinsichtlich der polizeilichen Zusammenarbeit. Die Schweiz verfügt seit längerem über entsprechende Verträge mit Deutschland und Frankreich, die teilweise noch über die Schengen-Bestimmungen hinausgehen. Deutlich verbessert wird die Sicherheit hingegen durch den Zugang zum Schengener Informations-System (SIS) für die Schweizer Grenzwacht und die Polizeien.
Vorteile im Asylbereich
Profitieren wird Basel - speziell als Standort einer Bundesempfangsstelle - im Asylbereich. Das Dublin-Abkommen verhindert das Stellen von Zweit-Asylgesuchen. Die Schweiz muss nur noch diejenigen Asylbewerbenden zum ordentlichen Verfahren zulassen, die hier erstmals den Schengen-Raum betreten haben und nirgends anders bereits rechtskräftig abgelehnt wurden. Da jeder Asylbewerbende aber das Recht auf ein faires Verfahren hat, bleibt die humanitäre Tradition unseres Landes gewahrt.
Grosse Nachteile bei Ablehnung der Vorlage
Mannigfaltige Nachteile für Basel sieht der Regierungsrat bei einer Ablehnung der Schengen/Dublin-Vorlage. Was es für Konsequenzen haben kann, wenn zum Beispiel Deutschland Dienst nach Vorschrift an der Schengen-Aussengrenze leistet, musste unsere Bevölkerung im Frühling 2003 erleiden: Stundenlange Staus und ein Verkehrschaos, dessen Folgen in grossen Teilen des städtischen Verkehrsnetzes spürbar waren.
Nachteile ergäben sich auch für die Tourismus- und Messestadt Basel. Wer - bei Annahme der Vorlage - ein Schengen-Visum besitzt, darf auch in die Schweiz einreisen. Und wer ein Schweizer Visum besitzt, darf in den gesamten Schengenraum einreisen. Davon profitieren nicht nur Feriengäste, sondern auch Messe- und Kongressbesucher. Touristinnen und Touristen aus fernen Ländern können es sich darum künftig ersparen, ein zweites Visum für die Schweiz zu besorgen, wenn sie während zwei, drei Wochen durch Europa reisen.
Ein Visa-Alleingang ist aus einem weiteren Grund schädlich. Weil eine EU-Einreisesperre für die Schweiz nicht gilt, kann man ohne weiteres in die Schweiz einreisen, um anschliessend über die grüne Aussengrenze in den Schengen-Raum zu kommen. Das funktioniert auch umgekehrt, indem Schweizer Einreisesperren mit einem Schengen-Visum umgangen werden.