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Solarstrombörse wird weiter ausgebaut

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die IWB Solarstrombörse kann weiter ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat dem Antrag der IWB-Werkkomission die IWB-Solarstrombörse weiter auszubauen zugestimmt. In den nächsten drei Jahren (2005-2007) garantieren die IWB für neu erstellte Anlagen bis zu einem Jahreskontingent von 300 kW weiterhin einen kostendeckenden Ankauf des produzierten Solarstroms.

Der Regierungsrat hat dem weiteren Ausbau der IWB Solarstrombörse zugestimmt. Mit den bisher realisierten Anlagen wurde 2004 das gesetzlich festgelegte Kontingent von insgesamt 1'800 kW-Solarleistung erreicht. Damit werden auch die Ziele von "Energie 2000" im Bereich Solarstrom für den Kanton erfüllt. Der Kanton Basel-Stadt dürfte damit in der Förderung dieser Technologie, aber auch in Bezug auf die installierte Solarleistung pro Kopf der Bevölkerung in der Schweiz eine Spitzenstellung einnehmen. Mit dem heutigen Beschluss des Regierungsrates kann sich die Gesamtleistung um 900 kW auf 2'700 kW Solarleistung erhöhen. Nach drei Jahren soll ein weiterer Zubau von Solaranlagen erneut geprüft werden.

Seit dem Start der Solarstrombörse im Jahre 2000 wurden über 50 neue Solaranlagen durch private Investoren erstellt. Die IWB garantieren allen diesen Investoren in den nächsten 20 Jahren die Übernahme des produzierten Solarstroms. Gemäss dem kantonalen Energiegesetz sind die IWB als Betreiber des Stromnetzes im Kanton Basel-Stadt verpflichtet, eine Solarstrombörse einzurichten und die von privaten Solarstromproduzenten erzeugte Elektrizität zu kostendeckenden Preisen ins IWB-Stromnetz aufzunehmen.

Die Obergrenze für die Förderung und Vergütung von Solarstrom (bisher 95 Rp/kWh) wird reduziert und nach Anlagen-Leistungsstufen differenziert. Dies ist möglich, weil neue Anlagen inzwischen wesentlich preisgünstiger angeboten werden. Ausserdem sollen damit Anreize für eine kostengünstige und effiziente Bauweise der Anlagen gesetzt werden. Neu gelten als maximale Vergütungsansätze für das erste Betriebsjahr für Anlagen bis 5 kW Leistung 78 Rp/kWh und CHF 12000/kW maximal anrechenbare Investitionskosten. Bis 20 kW Leistung liegt die maximale Vergütung bei 72 Rp/kWh und CHF 10500/kW anrechenbare Investitionskosten, und bis 50 kW Leistung liegt die maximale Vergütung bei 69 Rp/kWh und maximal CHF 10000/kW anrechenbare Investitionskosten.

Im Kanton Basel-Stadt sind in den nächsten Jahren neben den Förderbeiträgen für Solarstrom weitere grossse Investitionen zur Förderung einer ökologisch ausgerichteten Energieerzeugung geplant: Das Geothermie-Projekt "Deep Heat Mining" wird Erdwärme in Form von Strom und Wärme für 5000 Haushalte nutzbar machen, ein Holzheizkraftwerk und mehrere Biogasanlagen (zur Verwendung von Biogas als Treibstoff) sind in Planung, und mit dem laufenden Programm "1000 Solardächer" wird die Solar-Wärmeerzeugung in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter gefördert.

Weitere Auskünfte

Erik Rummer Tel. 061 275 96 58 IWB Baudepartement