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Steuerliche Behandlung des existenznotwendigen Einkommens

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Stellungnahme zur Motion Christine Keller SP für ein steuerfreies Existenzminimum) -- Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die steuerliche Freistellung des existenznotwendigen Einkommens. Dieses Ziel könnte mit einer Erhöhung der Einkommensfreigrenzen bei den Tarifen oder mittels degressiver Abzüge erreicht werden. Denkbar wäre auch ein Steuererlass.

Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die in einem parlamentarischen Vorstoss vorgebrachte Forderung nach einer steuerlichen Freistellung des existenznotwendigen Einkommens. Die Besteuerung des existenznotwendigen Einkommens widerspricht allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen und kann zu unnötigem Administrativaufwand führen. Offen ist hingegen die Frage, wie das existenznotwendige Einkommen zu bemessen ist und mit welchen Massnahmen seine steuerliche Freistellung erfolgen soll. Zur Verfügung stehen verschiedene Möglichkeiten wie die Erhöhung der Einkommensfreigrenzen bei den Tarifen oder feste, proportionale oder degressive Abzüge vom Einkommen oder vom Steuerbetrag. Auch auf dem Wege des Steuererlasses lässt sich die Forderung nach einer Nichtbesteuerung des Existenzminimums umsetzen.

Eine gesetzliche Regelung muss verschiedene Aspekte beachten. Die Steuertarife sollen ausgewogen sein und die Steuerprogression darf nicht sprunghaft ansteigen, das Existenzminimum muss sachgerecht bemessen werden, das Steueraufkommen soll sichergestellt sein und die Praktiklabilität und Effizienz der Steuererhebung darf nicht eingeschränkt werden.

Der Regierungsrat ist zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage bereit, die eine massvolle steuerliche Freistellung des existenznotwendigen Einkommens vorsieht. Eine solche Gesetzesvorlage sollte nicht losgelöst von anderen Reformvorhaben erfolgen, die ebenfalls Tariffragen zum Inhalt haben. Hierzu gibt es bereits andere Vorstösse, die von einer Arbeitsgruppe bearbeitet werden. Eine ganzheitliche und systematische Regelung der Einkommensbesteuerung darf nicht präjudiziert werden. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, die Motion in einen Anzug umgewandelt werden.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber Tel. 061 267 96 30 Steuerverwalter Finanzdepartement Christian Mathez Tel. 061 267 96 33 Steuerverwalter-Stellvertreter Finanzdepartement