Teilrevision des Steuergesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat verschiedene Änderungen des kantonalen Steuergesetzes. Einige Änderungen werden wegen des Bundesharmonisierungsrechts nötig andere Neuerungen dienen der Beseitigung von Systemwidrigkeiten oder der Verbesserung der Steuererhebungseffizienz.
- Eine einheitliche Besteuerung der Begünstigten von Kapitalleistungen aus Vorsorge. Diese Massnahme ergibt sich aus dem Steuerharmonisierungsgesetz.
- Die Anwendung der absoluten Methode bei der Berechnung des Grundstückgewinns bei Ersatzbeschaffungen von selbstgenutzten Liegenschaften bei bloss teilweiser Reinvestition des Veräusserungserlöses. Diese Methode vereinfacht die Veranlagung und ist den Kantonen vom Bundesgericht vorgeschrieben worden.
- Die Neugestaltung des Erbschafts- und Schenkungssteuertarifs. Das heutige Tarifsystem führt in einigen Tarifbereichen zu konfiskatorischen Überbesteuerungen mit Grenzsteuersätzen von mehr als 100%. Zur Vermeidung solcher Überbesteuerungen soll ein Wechsel zu einem Tarif- und Progressionssystem vorgenommen werden, der in den meisten anderen Kantonen üblich ist.
- Die Möglichkeit von vollstreckbaren provisorischen Veranlagungen. Diese Massnahme dient der Stärkung des Steuerbezugs.
- Die Mithaftung von Käufer- und Verkäuferschaft für die Steuern auf den Vermittlungsprovisionen von ausländischen Immobilienmaklern. Auch diese Massnahme dient der besseren Sicherung des Steuerinkassos.
Weitere Auskünfte
Christian Mathez Tel. 061 267 96 33 Stv. Steuerverwalter Finanzdepartement