Umsetzung der neuen Kantonsverfassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. November 2005 mit den Konsequenzen der Annahme der neuen Kantonsverfassung befasst. Die Umsetzung soll zügig angegangen werden und bis spätestens Ende 2007 erfolgt sein. Im Weiteren wird eine umfassende Verwaltungsreorganisation geprüft.
Vorgaben der Verfassung
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben am 30. Oktober 2005 die neue Kantonsverfassung angenommen. Die neue Verfassung tritt am Heinrichstag, 13. Juli 2006 in Kraft. Der Auftrag zur Totalrevision der Kantonsverfassung ist damit erfüllt. In einem nächsten Schritt geht es darum, die Verfassungsbestimmungen ohne Verzug umzusetzen und die Gesetzgebung soweit notwendig an die neue Verfassung anzupassen. Einzig für die Bestimmungen zur Verkleinerung des Grossen Rats, zu den Unvereinbarkeitsbestimmungen und zum Regierungspräsidium verweisen die Übergangsbestimmungen auf die neue Legislatur. Mit straffen Vorgaben will der Regierungsrat sicherstellen, dass die notwendigen Umsetzungsarbeiten zügig angegangen werden und die Anschlussgesetzgebung fristgerecht in Kraft treten kann.
Prüfung des Anpassungsbedarfs
Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat die Departemente beauftragt, zu prüfen, ob die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Erlasse des kantonalen Rechts mit der neuen Verfassung übereinstimmen und in wie weit die neue Verfassung einen Umsetzungs- oder Anpassungsbedarf auslöst. Aufgrund einer ersten Überprüfung erfordern folgende Paragraphen der Verfassung eine zwingende Anpassung des untergeordneten Rechts:
· Anspruch der Eltern auf ein Tagesbetreuungsangebot
· Volkswahl eines vierjährigen Regierungspräsidiums
· Anforderungen an eine Volksinitiative (Unterschriftenzahl, Sammelfrist)
· Einbezug der Quartierbevölkerung in die Meinungsbildung
· Stärkung der Gemeindeautonomie, Initiativrecht der Landgemeinden
· Finanzausgleich
· Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Wahl in den Grossen Rat
· Mitwirkung des Parlaments beim Abschluss von Staatsverträgen
· Verkleinerung der Mitgliederzahl des Grossen Rates
· Verfassungsgerichtsbarkeit
· Schuldenbremse
· Öffentlichkeitsprinzip in der kantonalen Verwaltung
· Kantonale Anerkennung von Religionsgemeinschaften
Neben weiteren kleineren Gesetzes- und Verordnungsanpassungen, welche ebenfalls zwingend erforderlich sind, ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Bearbeitung noch die eine oder andere Gesetzesänderung als wünschbar erweist.
Mit Ausnahme eines ersten Sammelberichts mit verschiedenen kleineren Änderungen erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dem Grossen Rat die Vorschläge für die Anschlussgesetzgebung in separaten Vorlagen zu unterbreiten. Aufgrund der weitgehenden Unabhängigkeit der einzelnen Rechtsetzungsprojekte ergeben sich keine Synergien bei den einzelnen Arbeitsschritten der Departemente. Ein separates Erarbeiten der Anschlussgesetzgebung bietet zudem den Vorteil, dass Anpassungen an die neue Verfassung auch im Rahmen einer eventuell bereits in Angriff genommenen Revision eines Erlasses integriert und/oder mit der Anpassung zusätzlicher Anliegen kombiniert werden können. Mit der Koordination der Gesetzgebungsarbeiten innerhalb der Verwaltung und zum Grossen Rat ist das Justizdepartement beauftragt worden.
Zeitlicher Ablauf
Der Verfassungsrat hat darauf verzichtet, eine starre zeitliche Vorgabe hinsichtlich der Umsetzung zu machen. Die Verfassung hält fest, dass die Arbeiten unverzüglich aufgenommen werden sollen. Diese können aber – je nach Umfang und Diskussionsbedarf – eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Regierungsrat hat sich deshalb für einen zweistufigen Zeitplan entschieden. Demnach sollen die kleineren Revisionen bis spätestens Ende 2006, diejenigen von grösserem Umfang bis spätestens Ende 2007 umgesetzt sein. Die verschiedenen neuen Bestimmungen zum Grossen Rat (Mitgliederzahl, Beschlussfähigkeit), zur Unvereinbarkeit politischer Ämter sowie zum Regierungspräsidium werden zwar gemäss Verfassung erst auf die neue Legislatur 2009 wirksam. Die Ausführungsgesetzgebung muss hingegen teilweise schon früher Anwendung finden. So werden die Parteien bereits im Sommer 2008 ihre Wahlvorschläge nach neuem Modus und auf einer neuen gesetzlichen Grundlage einreichen müssen. Die behördlichen Wahlvorbereitungen wie auch die Planung der Parteien beginnen sogar weit früher. Die nötige Gesetzgebungsarbeit soll deshalb ebenfalls bis Ende 2007 geleistet sein.
Verwaltungsreform
Die Verfassung schreibt vor, dass dem Regierungspräsidium ein Präsidialdepartement zugeordnet wird. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, die Verwaltungs- und Departementsstruktur zu überprüfen. Hierzu hat der Regierungsrat den Auftrag erteilt, eine Projektorganisation aufzubauen. Die organisatorischen Änderungen sollen auf die neue Legislatur (2009) wirksam werden.