Weitere Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- dem Grossen Rat die Vorlage zur Staatsrechnung 2004 unterbreitet ( vgl. dazu Medienmitteilung vom 7. März 2005 ).
- beschlossen, dass die kantonale Abstimmung über die neue Kantonsverfassung am Sonntag, 30. Oktober 2005, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen stattfindet. Der Regierungsrat hat damit den Willen des Büros des Verfassungsrates geachtet, obwohl ihn die Argumente für einen separaten Termin nicht zu überzeugen vermochten und Mehrkosten entstehen, die im Widerspruch stehen zu den Sparbemühungen des Regierungsrates. (Auskunft: Felix Drechsler, Informations-beauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Maria Iselin, LDP) betreffend Änderung des Wahlverfahrens für Rektoratspersonen teilweise an den Regierungsrat zu überweisen. Überwiesen werden soll der erste Teil des Vorstosses mit der Darstellung und Bewertung der Ausgangslage und der Formulierung des Reformanliegens. Die konkreten Umsetzungsvorschläge sollen hingegen nicht überwiesen werden. Der Regierungsrat ist auch der Meinung, dass die Anstellungsverfahren für Rektorate und Direktionen der Schulen fragwürdig sind. Die Stellen werden wie politische Ämter vergeben statt – in Übereinstimmung mit dem Personalgesetz – wie Kaderstellen. Dazu sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden. Das neue Verfahren sollte folgende Kriterien erfüllen: Professionalisierung des Verfahrens, Reduktion der beteiligten Gremien und Personen, fachliche statt politische Kriterien im Vordergrund, Anpassung an Berufungsverfahren in übrigen Verwaltungsbereichen. Festzuhalten ist am Einbezug von delegierten Personen aus den Schulgremien, weil nur diese die Akzeptanz neuer Leitungspersonen in der Schule abschätzen können. Hingegen sollte auf die Beteiligung der Gesamtgremien der Inspektion und des Erziehungsrates künftig verzichtet werden. Das Vorschlagsrecht zu Handen des Regierungsrates soll wie in analogen Fällen in anderen Departementen ausschliesslich beim Vorsteher bzw. bei der Vorsteherin des Erziehungsdepartements liegen. (Auskunft: Pierre Felder, Stabsleitung Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- im Rahmen der Neugestaltung der Claramatte folgende Nutzungs-/Erschliessungspläne des Baudepartements genehmigt: Nr. 5595 betreffend Neugestaltung der Claramatte, Nr. 5512 betreffend Umgestaltung der Drahtzugstrasse, Abschnitt Claragraben bis Hammerstrasse mit dem neuen Strassenquerprofil und Nr. 5513 betreffend Umgestaltung der Klingentalstrasse, Abschnitt Claragraben bis Hammerstrasse mit dem neuen Strassenquerprofil ( vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 4. August 2004 ). Gleichzeitig hat der die Einsprachen abgewiesen. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69, von 11 bis 13 Uhr)
- den Nutzungs-/Erschliessungsplan Nr. 5591 des Baudepartements betreffend Umgestaltung der Klingenbergstrasse, Bereich Friedensgasse bis Metzerstrasse, genehmigt. Die Realisierung dieses Projekts aus dem Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel ermöglicht es, durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten neue Plätze zum Verweilen und breitere Trottoirs zu schaffen. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69, von 11 bis 13 Uhr)
- aufgrund von Kapazitätsveränderungen in einigen Pflegeheimen die Pflegeheimliste rückwirkend per 1. Januar 2005 geändert. Per Saldo resultiert gegenüber dem Stand der letzten Änderung (1. Januar 2004) eine Erhöhung um 48 Plätze auf 2'698 Plätze. Die Pflegeheimliste ist ein zentrales Instrument der kantonalen Pflegeheimplanung. Sie listet einerseits alle Pflegeheime, Pflegewohngruppen und Tagesheime inklusive der Anzahl Plätze auf, die in der kantonalen Planung berücksichtigt werden. Andererseits ermöglicht sie es den auf der Liste aufgeführten Pflegeheimen, Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung zu stellen. (Auskunft: Philipp Waibel, Leiter Planung, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 22)
- für den Einbau eines 3Tesla Forschungs-MRI-Gerätes am Institut für Radiologie des Universitätsspitals Basel Ausgaben in der Höhe von 600'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Die Gerätekosten können im Rahmen wissenschaftlicher Kooperationen über Drittmittel finanziert werden. Das Gerät wird ausschliesslich zu Forschungszwecken genutzt. Die MRI-basierte Forschung am Institut für Radiologie hat in den letzten beiden Jahren einen enormen Aufschwung verzeichnet. Die klinische Relevanz der hier repräsentierten Forschung zeigt sich im erheblichen Finanzvolumen, welches öffentliche Forschungsinstitutionen und die pharmazeutische Industrie bereits in Forschungsprojekte am Institut für Radiologie investieren. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- In der Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz/Gastbetriebe einige Präzisierungen angeregt. Die geänderte Ordnung sieht vor, dass die Abgabe von Speisen und Getränken nicht nur in einem Gastbetrieb, sondern ortsunabhängig erfolgen kann. Es muss nun aber klar sein, dass nur Anbietende von gastgewerblichen Leistungen (Abgabe von Speisen und Getränken) in der Nacht für die Herstellung und Auslieferung der Produkte Personal beschäftigen können. Darauf hat der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort hingewiesen. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Rechtsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- den Vertrag zwischen dem Verband der gemeinnützigen Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) und der ÖKK Basel betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim sowie im Tagespflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag genehmigt. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
- die digitale Datenebene "Gebäudeadressen der Stadt Basel sowie der Gemeinden Riehen und Bettingen" gemäss §17 des Gesetzes betr. Grundbuchverwaltung und Vermessungswesen genehmigt. (Auskunft: Walter Oswald, Vorsteher Vermessungsamt Basel, Tel. 061 267 92 77)
- den Vertrag zwischen der Gemeinde Oeschgen und dem Kanton Basel-Stadt betreffend die Gasversorgung durch die IWB genehmigt.
- für Erhaltungsmassnahmen bei Strassen Gebundene Ausgaben in der Höhe von 4,47 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben.
- Prof. Dr. André P. Perruchoud, Chefarzt und Leiter der Medizinischen Universitätsklinik des Universitätsspitals.
- Dr. med. Georg Samuel Steinemann, FMH Psychiatrie und Psychotherapie.
Hinweise
Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 5. April 2005 statt.