Wohnhausgruppe mit Toranlage Socinstrasse 35/37 unter Denkmalschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Aufnahme der 1872 errichteten aus zwei repräsentativen Wohnhäusern und einer Toranlage zusammengesetzten Baugruppe an der Socinstrasse 35/37 ins Denkmalverzeichnis beschlossen.
Das Ensemble entstand nach Plänen des Architekten Adalbert Bode für die Inhaber einer Wein- und Getreidehandelsfirma. Die beiden herrschaftlichen Einfamilienhäuser flankieren eine Hofeinfahrt und bilden achsensymmetrische Zwillingsbauten, welche jeweils einseitig in die quartiertypische Blockrandbebauung eingebunden sind. Im dahinter gelegenen, neuerdings mit Wohnhäusern bebauten Areal befanden sich Remisen, Stallungen und Ökonomiebauten dieser Firma; sie beherbergten in späteren Jahren eine Bauunternehmung.
Von den schlichteren, ungefähr zeitgleichen Nachbarhäusern an der Socinstrasse unterscheidet sich das zweigeschossige Häuserpaar durch aufwändig instrumentierte Fassaden. Die Baugruppe wirkt durch ihre Proportionen, Dachgestalt und die verbindende Toranlage als Einheit; sie gehört der Architekturepoche des Historismus an und vertritt deren kompilatorische Strömung in geradezu exemplarischer Weise. Beim insgesamt neobarocken Habitus der Bauten ist im Detail die für jenen Stil charakteristische Kombination von Elementen aus unterschiedlicher Quelle bestimmend. Für die Fassadengliederung hat ein Palastschema Anwendung gefunden, indem der Sockel betont, Erdgeschoss und Beletage differenziert sowie die Achsen in der Vertikalen durch Pilaster, Brüstungen und Rahmenwerk zusammengefasst wurden.
Obgleich schon sehr lange in der Hand verschiedener Eigentümer befindlich, hat die Zwillingsanlage nicht nur ihr authentisches Erscheinungsbild, sondern auch die qualitätsvolle Originalausstattung mit Stuckprofildecken, Parketts; Lamperien, Türen, Täferungen usw. bewahrt. Das Gebäudeensemble repräsentiert einen sehr seltenen Anlagetypus und ist aufgrund seines künstlerischen, architekturhistorischen, kultur- und stadtbaugeschichtlichen Zeugniswertes als schutzwürdiges Denkmal einzustufen.