Einigung über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 am EuroAirport: Die zuständigen Regierungsräte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft können das Ergebnis akzeptieren weil die Benutzungsvereinbarung vorsieht dass nur bei zwingenden Gründen von Süden geland
MedienmitteilungDas Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat bekannt gegeben dass die mit Frankreich geführten Nachverhandlungen zum Instrumentenlandesystem für die Piste 34 (ILS 34) am EuroAirport abgeschlossen wurden. Die Direktoren der Zivilluftfahrtbehörden Frankreichs und der Schweiz haben die Vereinbarung über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 unterzeichnet. Dem erzielten Ergebnis können die zuständigen Regierungsräte Dr. Ralph Lewin und Adrian Ballmer insgesamt zustimmen. Die von ihnen geforderten Verbesserungen wurden grösstenteils umgesetzt. Die beiden Regierungsräte sind insbesondere befriedigt dass nur bei zwingenden meteorologischen Bedingungen von Süden gelandet wird. Nach den Angaben der beiden Zivilluftfahrtbehörden verursacht das ILS 34 nicht mehr Südlandungen als bisher. Zudem entspricht die veränderte Ausgestaltung des Verfahrens zur Überprüfung der Nutzung der Piste 34 nun besser der Forderung dass die Piste 34 nur dann verwendet wird wenn es aus meteorologischen Gründen zwingend erforderlich ist. Zwar hätten die beiden Vorsteher eine Interventionsschwelle von 8% begrüsst. Sie sind aber mit dem vorgesehenen zweistufige Verfahren einverstanden: Übersteigt der Südlandeanteil im Jahresmittel den Wert von 8% legen die Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreiches eine vertiefte Analyse der Ursachen vor übersteigt er den Wert von 10% beraten die beiden Behörden über korrigierende Massnahmen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Benutzungsbedingungen des ILS 34 haben die beiden Zivilluftfahrtbehörden nun schriftlich festgehalten, dass von Süden nur bei zwingenden meteorologischen Bedingungen gelandet wird. Damit wird die zentrale Forderung der beiden Regierungen erfüllt. Weil sich die Bedingungen für Südlandungen im Vergleich zu heute nicht ändern, wird sich der Anteil der Südlandungen gemäss den Aussagen der beiden Zivilluftfahrtbehörden nicht erhöhen.
Die Vereinbarung bestätigt den Gernzwert für das Auslösen der Pistendrehung von 5 Knoten (9 km/h) mittlerem Rückenwind. In den Verhandlungen mit den Zivilluftfahrtbehörden wurde dieses Thema mehrfach und ausführlich diskutiert. Im Ergebnis war festzustellen, dass hier kein Verhandlungsspielraum besteht. Die beiden zuständigen Regierungsräte sehen, dass diese Windregelung international gültige Normen umsetzt, wovon die beiden Zivilluftfahrtbehörden nicht abweichen können. Unbestritten ist, dass eine Rückenwindkomponente von 10 Knoten nicht überschritten werden darf, da sonst die grosse Mehrzahl der Flugzeuge nicht mehr landen könnte beziehungsweise die Gefährdung von Passagieren, Besatzung und Bevölkerung das tolerierbare Mass übersteigen würde.
In ihrer Antwortschrift zur Vernehmlassung zum Projekt ILS 34 hat sich die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) bereits anfangs Januar bereit erklärt, verschiedene der im Rahmen der Vernehmlassung von Seiten der Kantone und aus der Bevölkerung erhobenen Forderungen zu erfüllen. Umstritten blieb insbesondere die Ausgestaltung des Verfahrens zur Überprüfung der Nutzung der Piste 34. Hierzu wurden zwischen dem BAZL und der DGAC nochmals Verhandlungen geführt und auch Verbesserungen erreicht. Die beiden zuständigen Regierungsräte Lewin und Ballmer anerkennen, dass ihre mehrfach bekräftigte Forderung, die Schwelle, ab der Massnahmen zur Reduktion des Südlandeanteils diskutiert werden, bei 8% festzulegen, in der Nutzungsvereinbarung berücksichtigt wird. Dass die beiden Zivilluftfahrtbehörden bereits dann eine vertiefte Ursachenanalyse vorlegen, wenn der Anteil an Südlandungen während eines Jahres den Wert von 8% übersteigt, erlaubt den beiden Regierungen eine allfällige negative Entwicklung der Südanflüge fundiert zu verfolgen. So kann festgestellt werden, ob die Nutzung des ILS 34 effektiv in Übereinstimmung mit den meteorologischen Gegebenheiten erfolgt.
Erfüllt wurde schliesslich die Forderung der beiden Regierungen, die Versetzung der Pistenschwelle nach Norden in die Benutzungsvereinbarung aufzunehmen. Die Versetzung der Pistenschwelle bewirkt eine deutlich höheren Überflug und somit eine Lärmentlastung.
Insgesamt sind die beiden zuständigen Regierungsräte der Auffassung, dass die Nutzungsvereinbarung zwischen DGAC und BAZL das Anliegen, eine möglichst restriktive Nutzung des ILS 34 zu gewährleisten, grundsätzlich anerkennt. Auf Basis der festgelegten Kontroll- und Informationsmechanismen wird es möglich sein, die Entwicklung eng zu verfolgen und im gegebenen Fall bei den französischen Stellen oder beim Bund zu intervenieren.