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Fixbeiträge bei den kantonalen Beihilfen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Mit der Einführung von Fixbeiträgen soll die Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der kantonalen Beihilfen beseitigt werden. Gleichzeitig wird den Ergebnissen der diesbezüglichen Volksabstimmungen Rechnung getragen.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Einführung von Fixbeträgen bei den kantonalen Beihilfen unterbreitet. Damit soll die Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der kantonalen Beihilfen beseitigt und den klaren Ergebnissen in den vorangegangenen Volksabstimmungen Rechnung getragen werden. Ohne diese Änderung würde sich der Betrag der Beihilfe bei jeder Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen leicht reduzieren, bis er eines Tages ganz wegfallen würde.

Die vorgesehene Gesetzesänderung erfüllt die Anliegen der am 9. April 2003 überwiesenen Motion von Silvia Schenker (SP), mit welcher die Nachbesserung des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) verlangt wurde, um den Bezügerinnen und Bezügern von Beihilfen einen Mindestbetrag dieser kantonalen Leistungen zu garantieren. Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für die kantonale Beihilfe soll – wie im parlamentarischen Vorstoss verlangt - so festgesetzt werden, dass die Differenz zwischen dem allgemeinen Lebensbedarf für die Ergänzungsleistungen und dem allgemeinen Lebensbedarf für die kantonale Beihilfe an zu Hause Wohnende für Alleinstehende mindestens 1'000 Franken, für Ehepaare mindestens 1'500 Franken und für Waisen mindestens 500 Franken beträgt. Mit dem nun vorliegenden Änderungsvorschlag beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss als erledigt abzuschreiben.

Bereits im 1998 hat sich das Basler Stimmvolk gegen eine rasche Abschaffung der kantonalen Zusatzleistungen an zu Hause Wohnende ausgesprochen. Am 18. Mai 2003 fand eine Volksabstimmung über die Gesetzesänderungen des EG/ELG statt. Die dabei vorgesehenen Gesetzesänderungen wie z. B. die regelmässige Anpassung des Lebensbedarfs für die kantonale Beihilfe an die Teuerung sowie die Erhöhung dieses Lebensbedarfs per 1. Januar 2003 um 2,9% gegenüber dem Vorjahr wurden von den Stimmenden des Kantons Basel-Stadt deutlich gutgeheissen.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Reduktion der staatlichen Aufgaben und Leistungen in den Jahren 2003/2004 wurde eine intensive Überprüfung des ganzen Gesundheits- und Sozialbereichs vorgenommen. Infolge stetig steigender Sozialkosten erfolgte in diesem Zusammenhang auch eine weitere nochmalige Überprüfung der kantonalen Beihilfen. Die Idee der Abschaffung der Beihilfen an zu Hause wohnende Personen wurde vom Regierungsrat im 2004 verworfen. Mit diesem Beschluss wurde der Wille der Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nach Erhaltung und Sicherung der kantonalen Beihilfen respektiert.

Weitere Auskünfte

Uwe Kunz Rechtsdienst, Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement Telefon +41 (0)61 267 86 59