Höhere Kinder- und Ausbildungszulagen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Kinder- und Ausbildungszulagen sollen per 1. Januar 2007 auf 200 bzw. 220 Franken angehoben werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Gesetzesänderung.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, durch eine Änderung des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmende die Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2007 auf monatlich 200 bzw. 220 Franken anzuheben. Die Zulagen werden damit wieder den Ansätzen im Kanton Basel-Landschaft angeglichen. Die Harmonisierung der Beitragshöhe zwischen den beiden Kantonen hat eine lange Tradition und wird auch dem eng verflochtenen Wirtschafts- und Lebensraum gerecht. Der Regierungsrat will von weitergehenden Anpassungen heute absehen, um die Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten. Das inzwischen von der Bundesversammlung verabschiedete Bundesgesetz über Familienzulagen wird wichtige Leitplanken für die kantonalen Regelungen setzen, jedoch wurde das Referendum angekündigt. Um nicht zu lange zu warten zu müssen, zieht der Regierungsrat jetzt die Anpassung der Beitragshöhe vor. (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 31. Januar 2006 )
Die Totalrevision des Kinderzulagen-Gesetzes soll erst nach Vorliegen des eidgenössischen Gesetzes, gegen dessen Änderung das Referendum angekündigt wurde, erfolgen. Für den Kanton Basel-Stadt resultieren aus dieser Anpassung Mehrkosten von ca. 4 Millionen Franken pro Jahr.