Kommunalisierung der Primarschule wird konkretisiert
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beschloss an seiner heutigen Sitzung die Übertragung der Primarschule in die Verantwortung der Gemeinden Riehen und Bettingen weiterzuverfolgen und die entsprechenden Gesetzesänderungen vorbereiten zu lassen. Auf die Kommunalisierung der Orientierungsschule soll hingegen verzichtet werden. Der Regierungsrat gab zudem grünes Licht für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für einen neuen innerkantonalen Finanzausgleich.
Die Kommunalisierung der Primarschulen, inkl. der Förderangebote, Tagesschulen und Tagesbetreuung wird konkretisiert. Diesen Entscheid fasste der Regierungsrat auf der Grundlage der Empfehlung des Lenkungsausschusses zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Einwohnergemeinden (NOKE). Die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen haben vorgängig zu dieser Frage im Riehener Einwohnerrat bzw. in einer Bettinger Spezialkommission eine Grundsatzdebatte geführt, die eine hohe Bereitschaft zur Übernahme der Grundschulengezeigt hat. Mit den weiteren Vorbereitungsarbeiten für das Teilprojekt Schulen hat der Regierungsrat einen Steuerungsausschuss unter Leitung des Vorstehers des Erziehungsdepartements beauftragt.
Der Riehener Einwohnerrat hatte in seiner Debatte im vergangenen Oktober angeregt, zusätzlich die Übernahme der Orientierungsschulen (OS) zu prüfen. Das Resultat dieser Prüfung durch die kantonalen Fachstellen hat nun ergeben, dass eine Übernahme nicht angestrebt werden sollte. Die nationale Entwicklung läuft immer deutlicher in Richtung einer gesamtschweizerisch einheitlichen Primarschuldauer von sechs Jahren (statt bisher vier im Kanton Basel-Stadt). Unter diesem Aspekt ist es auch fraglich, inwieweit künftig die Zweiteilung von OS und WBS beibehalten werden kann und soll. Eine Übertragung der Orientierungsschulen an die Gemeinden müsste demnach innert absehbarer Zeit überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden. Der Regierungsrat hat deshalb auf Antrag des Lenkungsausschusses beschlossen, die OS nicht in das Kommunalisierungsprojekt einzubeziehen.
Der Regierungsrat gab zudem grünes Licht für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für einen neuen innerkantonalen Finanzausgleich. Er soll die Finanzflüsse zwischen Gemeinwesen des Kantons nachvollziehbar und begründbar machen und falsche Anreize des heutigen Systems beseitigen. Der Lenkungsausschuss wurde beauftragt, bis Ende Jahr einen entsprechenden Ratschlagsentwurf zu erarbeiten. Der neue Finanzausgleich soll per 1.1.2008 wirksam werden.
(Zur Ausgangslage und Projektorganisation vgl. Medienmitteilung des Regierungsrates vom 1. November 2004 ).