Konzept zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Thema Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bildet einen Schwerpunkt im aktuellen Politikplan. Der Regierungsrat will dem gravierenden Problem mit einem Gesamtkonzept in den kommenden Jahren noch konzentrierter entgegentreten. Er hat in den drei Handlungsfeldern (1) (Vor-) Schule (2) Übergänge von der Schule in die Berufsbildung und die Arbeitswelt sowie (3) berufliche Desintegration einen Massnahmenkatalog erlassen der laufend weiterentwickelt und auf seine Wirkung hin beurteilt wird.
Die steigende Zahl junger Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen hat den Regierungsrat im November 2005 dazu bewogen, eine Strategiegruppe mit dem Auftrag, Massnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auszuarbeiten, einzusetzen. Die Gruppe besteht aus Führungskräften des Wirtschafts- und Sozialdepartementes, des Erziehungsdepartementes, des Justizdepartementes und des Sicherheitsdepartementes. Diese Gruppe hat ein Gesamtkonzept ausgearbeitet. Es nennt Ziele und Massnahmen entlang der drei Handlungsfelder der (Vor-) Schule, der Übergänge in Berufsbildung und Arbeitswelt und der beruflichen Desintegration. Damit ist ein breiter Handlungsansatz gewählt. Der Regierungsrat ist sich dabei bewusst, dass die Jugendarbeitslosigkeit ein Resultat gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen ist, auf die der Staat nur zum Teil Einfluss hat. Der Kanton kann deshalb das Problem der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin nur im Zusammenspiel mit den Partnern in der Wirtschaft und dem gesamten Gemeinwesen nachhaltig angehen.
Gute Schulbildung ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Berufsbildungs- und Arbeitseinstieg. Zum einen sollen die im Entwicklungsplan für die Volksschule genannten Entwicklungsziele umgesetzt werden. Zum andern benennt das Gesamtkonzept bereits für die Zeit der Vorschule zusätzliche Ziele und Massnahmen. Im Fokus stehen der Ausbau von Tagesstrukturen und die Gesundheitsvorsorge.
Die Verbesserung der Berufsorientierungs- und Berufswahlprozesse ist Teil der geplanten Massnahmen in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf. Über die Erfolge beim Ausbau des Berufsbildungsangebotes hat das Erziehungsdepartement bereits mehrmals informiert. Die Entwicklung einer systematischen institutionellen Erfassung und Begleitung von gefährdeten Schulabgängern und -abgängerinnen ist ein wichtiges Anliegen dieses Projekts. Massnahmen im Bereich der offenen Jugendarbeit werden die genannten Aktivitäten ergänzen.
Im Bereich der beruflichen Desintegration werden zu den zahlreichen bestehenden Angeboten neue Formen der Wiedereingliederung entwickelt. Das Teillohn-Pilotprojekt der Sozialen Stellenbörse mit Einsatzmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt ist am Anlaufen. Der Aufbau einer Sozialfirma befindet sich noch in vertiefter Prüfung. Gleichzeitig wird in der Sozialhilfe die sukzessive Einführung des Gegenleistungsprinzips an die Hand genommen. Jede und jeder Betroffene soll in Zukunft eine angepasste Leistung als Beitrag auf dem Weg in die Integration ins Berufsleben erbringen. Ein Pilotprojekt, bei dem jungen Erwachsenen, welche Integrationsangebote ausschlagen, ein Einsatzplatz in der Verwaltung zugewiesen wird, läuft bereits. Im Falle der Ablehnung einer solchen Arbeitsmöglichkeit wird die Unterstützung massiv eingeschränkt. Auf organisatorischer Ebene wird ein Integrationszentrum für Arbeit im Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA geschaffen. Es wird dem AWA, der Sozialhilfe und der IV-Stelle als gemeinsame Institution dienen. Bewirtschaftung und Beschaffung von Massnahmeplätzen sowie die fachliche Betreuung von vorrangig jungen Klienten und Klientinnen der drei Institutionen bilden die Hauptaufgabe dieser neuen Organisationseinheit.
Das Gesamtkonzept soll in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden. Das Schwergewicht der kurzfristigen Massnahmen liegt in den beiden Handlungsfeldern der beruflichen Desintegration und der Übergänge Schule - Beruf. Für die Finanzierung werden zusätzliche Mittel aus dem Krisenfonds bereitgestellt. Für das kommende Jahr sind vom Regierungsrat 3 Millionen Franken bewilligt worden.