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Kopfbau der Messehalle 1 nicht unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen die Liegenschaft Messeplatz 1 2 3 5 / Riehenring 80 / Isteinerstrasse 35 (sog. "Kopfbau") nicht ins Denkmalverzeichnis aufzunehmen. Die für eine Eintragung ins Denkmalverzeichnis geforderte Hochrangigkeit ist nach Ansicht des Regierungsrats nicht gegeben. Gegen die Unterschutzstellung sprechen neben den Interessen der Eigentümerin zudem städtebauliche und nutzungsplanerische Interessen sowie wirtschafts- und standortpolitische Überlegungen.

Die 1924-1926 von Herman Herter (1877-1945) errichtete Liegenschaft Messeplatz 1, 2, 3, 5 / Riehenring 80 / Isteinerstrasse 35 (sog. "Kopfbau" der Messehalle 1) wurde als repräsentative Eingangsfront der ursprünglichen Messeanlage erstellt. Der durch seine Grösse und seine Architektur markante Bau mit einer 90 Meter breiten Front zum Messeplatz stellt das älteste erhaltene Messegebäude in Basel dar.

Die Eintragung einer Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis stellt eine besonders weit gehende Massnahme dar, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nur für hochrangige Baudenkmäler in Frage kommt. Die vom Schutzumfang erfassten Teile der Liegenschaft legen auf Grund ihres architekturgeschichtlichen, baukünstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Zeugniswertes Denkmalqualität nahe. Die für eine formelle Unterschutzstellung geforderte Hochrangigkeit des Denkmals erachtet der Regierungsrat jedoch als nicht gegeben. Der "Kopfbau" stellt zwar den ältesten erhaltenen Teil des Messegeländes dar und verfügt im Innern über einige original erhaltene Bau- und Ausstattungselemente. Seine architektonische Aussagekraft und seine Anschaulichkeit als Geschichtszeugnis sind jedoch nicht von dem Rang und der Qualität, welche einen Eintrag ins Denkmalverzeichnis rechtfertigen würde.

Neben den Interessen der Eigentümerin sprechen nach Ansicht des Regierungsrates gewichtige öffentliche Interessen gegen eine Unterschutzstellung. Mit dem Konzept "Messe in der Stadt" wurde im Jahr 1993 ein Standortentscheid gefällt, der den heutigen - und zukünftigen - Stellenwert der Messe in Basel mit beeinflusste. Ausgehend vom heutigen Erscheinungsbild würden durch eine Unterschutzstellung des "Kopfbaus" die räumlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung entscheidend verschlechtert. Das veraltete und weitgehend nicht produktiv nutzbare Bauvolumen verhindert Ausstellungsflächen an bester Lage, eine anderweitige Nutzung ist nicht denkbar. Um sich in der stark umkämpften Messebranche zu behaupten, ist die Messe zwingend auf ein zeitgemässes Erscheinungsbild angewiesen. Dies wiederum setzt eine einwandfreie und moderne Infrastruktur voraus. Das städtebauliche Interesse an einer möglichst optimalen Nutzung der Messehallen und an einer Optimierung des Geländes sowie die damit verbundenen wirtschafts- und standortpolitischen Interessen überwiegen nach Auffassung des Regierungsrats das öffentliche Interesse an der Denkmalschutzmassnahme.

Weitere Auskünfte

Michael Koechlin, Telefon +41 (0)61 267 84 23 Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement