Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5632 des Tiefbauamts betreffend Erlenmattstrasse und Erlenmattweg, inklusive neuen Bau- und Strassenlinien, generellen Strassenquerprofilen und Höhenknoten der Strassenlinien, genehmigt. Zur Erschliessung des Baufeldes B der Erlenmatt (ehemaliges DB-Güterbahnhofareal) sollen ein erster Abschnitt der neuen Erlenmattstrasse sowie der Erlenmattweg gebaut werden. Im östlichen Teil muss die Erlenmattstrasse vorerst in einem Wendeplatz enden. Der Endausbau der Erlenmattstrasse kann wegen noch bestehenden Nutzungen auf dem dafür vorgesehnen Areal erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Entlang der Ostseite des Baufelds B soll der Erlenmattweg als Fuss- und Veloweg die Erlenmattstrasse mit der Erlenstrasse verbinden. Der vorliegende Linien- und Erschliessungsplan sieht vor, die Strassenlinien vorerst nur so weit festzulegen, wie sie zur Bebauung des Baufelds B und zur Realisierung des ersten Abschnitts der Erlenmattstrasse sowie des Erlenmattwegs notwendig sind. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5607 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung im Bereich Flughafenstrasse/Im Wasenboden/Luzernerring, inklusive Baumfällungen, neuen Bau- und Strassenlinien, generellen Strassenquerprofilen und Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Die Durchfahrt im Wasenboden von der Flughafenstrasse zum Wasensträsschen wird für den Motorfahrzeugverkehr aufgehoben und in diesem Bereich entsteht eine zusammenhängende Grünfläche. Die neue Parkanlage soll auch vom Luzernerring her, über eine Treppenanlage, erreicht werden können. Entlang der Flughafenstrasse sind beidseitig Trottoirverbreiterungen und neue Baumrabatten vorgesehen. Die Umgestaltung erfolgt im Rahmen der Wiederherstellung der Oberfläche nach dem Bau der unterirdischen Nordtangente. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- dem Grossen Rat beantragt , den Regierungsrat zu ermächtigen, dem Verein Jugendfürsorge weiterhin eine Subvention der LBB Lehrbetriebe Basel für die Jahre 2006 - 2009 in Höhe von jährlich 1,56 Millionen Franken auszurichten. Die LBB Lehrbetriebe Basel bieten seit 1980 in drei Lehrbetrieben (Gärtnerei, Mechanische Werkstatt, Schreinerei) Ausbildungsplätze mit integrierter Berufsfachschule für Berufslehren, Anlehren sowie Praktikumplätze für Brückenangebote an. Von den 62 Ausbildungsplätzen sind 37 für Jugendliche bestimmt, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten in der Privatwirtschaft keine oder nur geringe Ausbildungsmöglichkeiten haben. Seit dem Schuljahr 1995/96 ist der Kanton Basel-Landschaft Vertragspartner. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 35)
- aufgrund gestiegener Kosten und Anforderungen am Projekt für die Velomassnahmen an der Grenzacherstrasse einer Erhöhung der Vollzugsermächtigung um 100'000 auf 230'000 Franken zugestimmt. Für Verbesserungen bei Veloabstellplätzen, z.B. bei der Bahnhof-Passerelle Süd und an der Heuwaage die ebenfalls bereits erfolgte Vollzugsermächtigung von 80'000 Franken auf 130'000 Franken erhöht. Diese Ausgaben gehen zu Lasten des zweiten Velorahmenkredits. (Auskunft: Manuel Eggenberger, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 31, ab 14 Uhr)
- den Nachtrag 1 zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007 allgemeinverbindlich erklärt. Sobald die Genehmigung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vorliegt, wird der Beschluss im Kantonsblatt publiziert. Da die genaue Behandlungsdauer noch ungewiss ist, wird die Allgemeinverbindlicherklärung je nach Datum der Beschlussfassung auf den 1. Dezember 2006 oder auf den 1. Januar 2007 wirksam werden. (Auskunft: Antonina Stoll, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 88 36)
- in der Vernehmlassung die Absicht begrüsst, dass die Schweiz dem Haager Kinderschutzübereinkommen und dem Haager Erwachsenenschutzübereinkommen beitreten und diese beiden Abkommen ratifizieren will. Inhaltlich wurden zum vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen und die beiden Haager Übereinkommen einige Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- in der Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision der Tierschutzverordnung grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln und Bestimmungen angebracht. Die vorgesehene Aufhebung des Verkehrs von internationalen Schlachttiertransporten im Strassenverkehr durch die Schweiz wird abgelehnt. Generell hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass mit dem Erlass des neuen Tierschutzgesetzes und der totalrevidierten Tierschutzverordnung künftig mit einer deutlichen Zunahme von Aufgaben und deshalb mit einem erhöhten personellen Aufwand seitens der kantonalen Veterinärämter gerechnet werden muss. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- in der Vernehmlassung zum Entwurf des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes die Verlagerungspolitik des Bundes voll unterstützt und sich grundsätzlich der Vernehmlassung der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs angeschlossen. Besonders hingewiesen hat der Regierungsrat auf die Bedeutung der Rheinsschifffahrt als Teil einer umfassenden Verkehrspolitik und auf den erforderlichen Ausbau der Zulaufstrecken zu den beiden Alpen-Basistunnel, vor allem bei der Juraquerung.. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 8555)
- in der Vernehmlassung die vorgesehene Gesetzesänderung betreffend die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge/Massnahmen für ältere Arbeitnehmende grundsätzlich begrüsst. Abgelehnt werden aber die vorgeschlagenen Massnahmen, die das Verbleiben von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt begünstigen sollen. Sie werden einerseits bezüglich der Weiterbeschäftigung über dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt hinaus als verfrüht betrachtet, andererseits gehen die vorgeschlagenen Anreize aufgrund der Beschränkung auf das BVG-Obligatorium zu wenig weit. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
- in der Anhörung zum Entwurf einer Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung und zur Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung dem Eidgenössischen Departement des Innern einige Änderungsvorschläge z.B. bezüglich Tarifgrundsätze und Befreiung der Versicherer vom Inkasso-Risiko unterbreitet. Grundsätzlich begrüsst er jedoch die vorgeschlagene Teilrevision. Damit verbunden ist auch die zukunftsorientierte Strategie zum Thema e-Health durch die Einführung einer standardisierten elektronischen Versicherungskarte mit Entwicklungsmöglichkeiten zu einer echten Gesundheitskarte. (Auskunft: Jacoba Teygeler, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
- Hanspeter Hess
- 16 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.