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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, den Geschäftsbericht und die Rechnung der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2005 zu genehmigen. Die Aufwendungen im Versicherungsbereich sind im Geschäftsjahr 2005 wiederum überdurchschnittlich hoch ausgefallen. Die Rechnung schliesst bei einem Aufwand von 68,2 Millionen Franken und einem Ertrag von 74,7 Millionen Franken mit einem Gewinn von 6,5 Millionen Franken. Dieses Ergebnis setzt sich zusammen aus 22,2 Millionen Franken Betriebsverlust und 28,7 Millionen Franken Finanzertrag. Der Ertragsüberschuss wird dem Reservefonds zugewiesen, der sich damit auf 172,6 Millionen Franken erhöht. (Auskunft: Dr. Peter Blumer, Direktor Gebäudeversicherung, Tel. 061 205 30 75)

  • den Bericht über das Geschäftsjahr 2005 von ÖKK Basel zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet. ÖKK Basel weist auch für das Geschäftsjahr 2005 ein positives Unternehmensergebnis aus. Das mit 8,7 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr (22,9 Mio. Franken) tiefere Ergebnis ist u.a. zurückzuführen auf Tarmed-bedingte Kostenverschiebungen in der Grundversicherung, auf Bildung von Rückstellungen (+ 11,81 %) sowie auf Investitionen in die Kundendienstleistung. Der Versichertenbestand ist gegenüber dem Vorjahr um 1,31 Prozent gewachsen und beträgt neu 157’070 Versicherte. Das Prämienvolumen erhöht sich leicht um 1,71 Prozent, was einerseits auf das Mitgliederwachstum und andererseits auf die moderaten Prämienerhöhungen in der Grundversicherung zurückzuführen ist. Von den 24,2 Mio. Franken Subventionen und Beiträgen, die ÖKK Basel 2005 erhielt, ist der überwiegende Teil eine Entschädigung des Kantons Basel-Stadt für die Mehrkosten, die durch die historisch bedingte schlechtere Risikostruktur im Kanton Basel-Stadt verursacht werden. (Auskunft: Hans-Ruedi Huber, Leiter Unternehmenskommunikation, ÖKK Basel, Tel: 061 268 42 68)

  • die Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden geändert: Es wird transparent gemacht, dass auch die Behörden, welche im Baubewilligungsverfahren involviertet sind, Gebühren erheben können. Weiter wurden die Stundentarife den beim Bund geltenden Empfehlungen angepasst. Ebenfalls geändert wurde die Verordnung betreffend die Ausleihe von Bauakten. Neu wird pro nicht zurückgebrachten Plan ein Betrag von 500 Franken in Rechnung gestellt. Dr. David Dussy, Bauinspektor, Baudepartement, Tel. 061 267 91 94.

  • die Bau- und Planungsverordnung den vom Grossen Rat am 20. Januar 2005 beschlossenen Änderungen des Bau- und Planungsgesetzes angepasst. Gleichzeitig wurden auch einige Präzisierungen und Vereinfachungen vorgenommen, die u.a. zu Kosteneinsparungen für die Bauherrschaft führen. (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 66)

  • zu Lasten des zweiten Velorahmenkredits Ausgaben in der Höhe von 482'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Ein Teil der Mittel wird für eine grosse Kampagne zum Thema "Veloverkehr und Totwinkel-Situationen bei Lastwagen" verwendet. Die Kampagne umfasst unter anderem einen neuen Schulungsfilm sowie Radio- und Kino-Spots. (Auskunft: Roger Reinauer, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 24)

  • den Baurechtsvertrag betreffend eine Baurechtsparzelle in Aesch zwischen der Einwohnergemeinde Basel und der International School of Basel Region AG (ISB) genehmigt. Die ISB hat wegen der regen Nachfrage ihrer Dienstleistungen ein geeignetes Grundstück gesucht, auf welchem eine Expansion der in Reinach ansässigen Schule möglich ist, vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 23. November 2004 . Im Zusammenhang mit diesem Baurechtsvertrag wurde der Gemeinde Aesch ein Landstreifen unentgeltlich abgetreten, weil darauf ein Trottoir erstellt wird, das auch die weiteren Parzellen im Besitz des Kantons Basel-Stadt erschliesst. (Auskunft: Andreas Kressler, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29)

  • den Kaufvertrag zwischen der Crédit Suisse und der Einwohnergemeinde Basel-Stadt über die Baurechtsparzelle "Brohus" in Bettingen genehmigt. Die Landparzelle mit dem Gebäude wird auf dem freien Markt für Wohnnutzung verkauft werden. (Auskunft: Andreas Kressler, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 29)

  • eine Schenkung der Stiftung für das Kunstmuseum Basel in der Höhe von 3,5 Millionen Franken zu Gunsten der Öffentlichen Kunstsammlung mit grossem Dank genehmigt. Die Mittel sind für die in Gang befindlichen Herrichtungs- und Aufrüstungsmassnahmen an Kunstmuseum und Laurenzbau vorgesehen. Dabei sollen insbesondere publikumswirksame Arbeiten wie die neuen Ausstellungsräume, das neue Museums-Café, der neue Museums-Shop, die Renovation und Aufhellung der grossen Halle samt Museums-Kasse sowie die fachmännische Restaurierung des Kupferstichkabinetts gefördert werden. (Auskunft: Dr. Alex Fischer, Präsident Stiftung für das Kunstmuseum, 061 226 24 24)