Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • zur Kenntnis genommen, dass eine auf Veranlassung des Grossen Rates erfolgte Überprüfung der möglichen Ersatzstandorte für den Hafen St. Johann ergeben hat, dass die Hafenaktivitäten aus technisch-betrieblicher Sicht ausser an den Klybeckquai auch ins Hafenbecken II oder in den Auhafen verlegt werden könnten. Die letzteren Standorte haben zwar städtebauliche Vorzüge, hingegen könnten hier deutlich höhere Kosten resultieren. Ob die vom Grossen Rat mit dem Vorbehalt einer zusätzlichen Standortprüfung grundsätzlich gutgeheissene Variante Klybeck aufgegeben werden soll, bedarf deshalb noch weiterer intensiver Abklärungen und Verhandlungen. Diese hat der Regierungsrat bereits in Angriff genommen. (Auskünfte: Hans-Peter Hadorn, Telefon +41 (0)61 631 45 45, Direktor Rheinschifffahrtsdirektion, ab ca. 15:30 Uhr)

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Lukas Engelberger für eine erleichterte kantonale Einbürgerung in einen Anzug umzuwandeln. In Übereinstimmung mit den Motionärinnen und Motionären ist auch der Regierungsrat der Meinung, dass das heute geltende kantonale Bürgerrechtsgesetz aus dem Jahre 1992, das im Jahre 2001 gewisse Änderungen erfahren hat, aktualisiert werden muss. Der Reduktion der Wohnsitzfristen ist dabei auch dem Regierungsrat ein vordringliches Anliegen. Die Motion greift jedoch in die verfassungsmässig garantierte Gemeindeautonomie ein und lässt Stellungnahmen nur im gesetzten Rahmen der Motion zu. Die Gesetzesrevision soll ohne diese Einschränkungen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden an die Hand genommen werden, weshalb die Umwandlung in einen Anzug beantragt wird. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)

    • Ersatz eines Operationsmikroskops für die Neurochirurgie, 500'000 Fr.
    • Ersatz des Durchleuchtungsgeräts "Röntgen 13" für Untersuchungen am Verdauungstrakt am Institut für Radiologie, 700'000 Fr.
    • Beschaffung eines automatischen Screeningsystems am Institut für Pathologie, 412'000 Fr.
      (Auskunft: Guido Speck, Leiter Gesundheitsversorgung, Tel. 061 267 95 46)

  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5620 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung der Baselstrasse in Riehen im Abschnitt Schmiedgasse bis Tramwendeschlaufe, inklusive des neuen generellen Strassenquerprofils und den Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Die Baselstrasse soll aufgrund des baulich schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Tramgeleise saniert werden. Zugleich soll in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riehen durch eine Umgestaltung dieser Kantonsstrasse das Dorfzentrum aufgewertet werden. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5624 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung der Rehhagstrasse, inklusive des neuen generellen Strassenquerprofils und den Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Das Projekt sieht vor, im Abschnitt Gundeldingerrain bis Bruderholzstrasse das Trottoir auf Seite der ungeraden Hausnummern von einem auf zwei Meter zu verbreitern. Bei dieser Gelegenheit sollen die Trottoirflächen bei den Einmündungen behindertengerecht abgesenkt werden. Die Parkplatzbilanz bleibt unverändert. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • in der Vernehmlassung die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit grundsätzlich begrüsst, auch wenn gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Abstriche gemacht wurden. Das Vergeben von Schwarzarbeit soll kein Kavaliersdelikt mehr sein, eine Haltung, die der Regierungsrat sehr unterstützt. Es wird jedoch dringend darum ersucht, das Bundesgesetz und die Verordnung mindestens teilweise erst per 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Dies, damit genügend Zeit besteht, um die kantonale Gesetzgebung anzupassen. Überdies werden die festgesetzten Gebühren als zu niedrig, d.h. nicht kostendeckend erachtet und bemängelt, dass unterschiedliche Abrechnungssysteme für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen installiert werden. Kritisiert wird auch die Beschneidung der kantonalen Kompetenz, die Fristen für die Datenvernichtung festzusetzen. (Auskunft: Marie-Thérèse Kuhn, GL-Vorsitzende Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 78)

  • in der Vernehmlassung die Druckgeräteverwendungsverordnung begrüsst. Dabei wurde insbesondere die darin vorgesehene Vereinfachung des Verfahren zwischen der SUVA und dem jeweiligen Betrieb durch Einführung einer Meldepflicht anstelle des bisherigen, aufwändigen Bewilligungsverfahrens hervorgehoben. (Auskunft: Andreas Faller, Departementssekretär, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 12)

    • Dr. med. Maria Hofecker Fallahpour, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

    • Eveline Rommerskirchen

    • Patrizia Uehlinger

    • Thomas Marti, Riehen