Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- den Anschluss Rheinhafen Kleinhüningen an die Nationalstrasse N2 in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Mit dem Rheinhafen und den Güterbahnanlagen der SBB und der DB befinden sich in Kleinhüningen Infrastruktureinrichtungen von nationalem Interesse. Deshalb ist ein Anschluss an das Nationalstrassennetz gerechtfertigt, zumal das Wiesekreiselsystem bereits heute stark belastet ist. Im Hinblick auf die Dringlichkeit des Vorhabens ist es auch nicht möglich, für den Nationalstrassenanschluss die Gesamtrevision des Richtplans abzuwarten. Die jetzige Anpassung des kantonalen Richtplanes ist dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet worden. (Auskunft: Benno Jurt, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 22/25)
- den Vorsteher des Justizdepartementes ermächtigt, den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Stadt über die Herauslösung von Liegenschaften aus dem Geltungsbereich des Staatsvertrages von 1852 zu unterzeichnen. Deutschland hat im Kanton Basel-Stadt mehrere Liegenschaften mit Wohnhäusern, die bisher als Dienstwohnungen für Bahnangestellte dienten. Heute werden diese nicht mehr entsprechend gebraucht und das Bundeseisenbahnvermögen als Eigentümerin möchte die Liegenschaften verkaufen. Konkret geht es dabei um Mehrfamilienhäuser am Eisenbahnweg, am Ormalingerweg und an der Erlenstrasse. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsdienst, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- dem Grossen Rat für die Sanierung und Umgestaltung der Hauptstrasse in Bettingen, Abschnitt Büntenweg bis Mennweg, einen Baukredit in der Höhe von 800'000 Franken beantragt. Die Strasse ist in diesem Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Gleichzeitig werden verschiedene Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit vorgenommen. So wird beispielsweise der bestehende Fussgängerstreifen im Kreuzungsbereich Obere Dorfstrasse mit einer Mittelinsel gesichert. (Auskunft: Benno Jurt, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 22/25)
- dem Grossen Rat für die Projektierung des Ausbaus und der Erweiterung des Bruderholz-Schulhauses einen Kredit in der Höhe von 450'000 Franken beantragt. Entgegen der allgemeinen Tendenz im Kanton Basel-Stadt wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler auf dem Bruderholz voraussichtlich eher zunehmen. Dazu kommt, dass die Räumlichkeiten heute schon zu klein sind. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- der Internationalen Gesellschaft für Neue Musik Basel (IGNM) für die Jahre 2006 – 2009 jährliche Betriebskostenbeiträge in der Höhe von 45'000 Franken bewilligt. Die zeitgenössische Musik wird in Basel massgeblich durch die IGNM gefördert. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- die Unterbaurechts- und Mietzinse für das Dreispitzareal rückwirkend per 1. Januar 2006 angepasst. Die Erhöhung beträgt durchschnittlich 3,8 Prozent und gilt bis 31. Dezember 2010. (Auskunft: Franz Decker, Leiter Dreispitzverwaltung, Tel. 061 335 40 00)
- das vom Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse beschlossene Budget für das Geschäftsjahr 2006 genehmigt.
- in der Vernehmlassung die geplante Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) und die geplante Änderung des Raumplanungsgesetzes grundsätzlich gutgeheissen. Angeregt wird aber eine sorgfältige Beobachtung der Marktentwicklung ab jenem Zeitpunkt, in dem sich eine Aufhebung der Lex Koller konkret abzeichnet. (Auskunft: Ernst Jost, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 36)
- in der Vernehmlassung die Totalrevision des Konkordats über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz grundsätzlich gutgeheissen. Abzulehnen ist gemäss Regierungsrat die Möglichkeit von verbindlichen konkordatlichen Richtlinien oder anderer konkordatlichen Ausführungsbestimmungen.(Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Leiter Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste, Justizdepartement, Tel. 061 365 75 55, erreichbar von 14 bis 15 Uhr)
- dem "ipso Haus des Lernens" die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Schule (5. – 10. Schuljahr) erteilt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen für die Überführung der Sekundarabteilung der Bénédict-Schule in ein neues pädagogisches Konzept. (Auskunft: Renata Rovira, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 96)
- beschlossen, der BioPower Nordwestschweiz AG einen bedingt rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von 1 Million Franken aus der Förderabgabe zu gewähren. Damit verfügt die Biomassenanlage Pratteln über die notwendige Liquidität, um den Betrieb der Anlage aufzunehmen. Im Gegenzug kann der Kanton Basel-Stadt von allen Erfahrungen aus der Anlage profitieren, zudem hat sich die Elektra Baselland (EBL) bereit erklärt, beim Bau einer Anlage in Basel-Stadt ebenfalls einen Beitrag aus dem Rheinstrom/Solarstromfonds beizusteuern. Die BioPower Nordwestschweiz AG wurde im März 2005 ihn Liestal gegründet. Zweck dieser Firma ist die energetische Nutzbarmachung von Biomasse zur Erzeugung und Verteilung von Gas, Wärme und Strom. Biogas kann als CO2-neutraler Treibstoff für Erdgasfahrzeuge dienen, aber auch in der Strom- und Wärmeproduktion eingesetzt werden. Für die Lancierung einer regionalen Biomasse-Verwertung sind gemeinsame Anschubfinanzierungen notwendig. Dazu haben die EBL und die IWB die BioPower Nordwestschweiz AG gegründet. (Auskunft: Thomas Fisch, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 225 97 33)
- das Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 validiert.
- 20 Aufnahmen sowie eine Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 43 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt.
- für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2009 Dr. Barbara Munzinger als ordentliches Mitglied (Richterin) und Dr. Barbara Garberson als Suppleantin des Vormundschafts-, Jugend- und Fürsorgerates gewählt.
- in der Vernehmlassung grosse Vorbehalte gegenüber der Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom AG angebracht. Der Bundesrat führt in seiner Berichterstattung nur am Rande und auf unzureichende Art und Weise die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bezüglich Arbeitsplatzentwicklung und Grundversorgung aus. Auf dieser Basis kann kein verantwortungsvoller Entscheid betreffend die Beteiligung des Bundes an der Swisscom gefällt werden. Dennoch stellen die derzeit starken unternehmerischen Einschränkungen seitens des Bundesrats ein Problem dar, das letztlich zu massiven Wertverminderungen führen könnte. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, sich sowohl vertieft und sachlich mit möglichen Auswirkungen eines Verkaufs als auch mit Alternativen zu einem Verkauf auseinander zu setzen, die der Swisscom den nötigen unternehmerischen Spielraum eröffnen. (Auskunft: Peter Gautschi, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 076 336 1075)
Hinweise
Hinweis an die Medien: Die nächste Regierungsratssitzung findet am 14. März 2006 statt.