Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem . . .
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beat Jans, SP) betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Entlastung des Agglomerationsverkehrs als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat anerkennt die Bestrebungen auf Bundesebene, die Agglomerationen bei der Bewältigung der Verkehrsprobleme zu unterstützen. Mit dem neuen Finanzausgleich, den Vorlagen für einen Infrastrukturfonds und der Ausarbeitung des Agglomerationsprogramms Basel stehen die wichtigsten Instrumente für den Kanton Basel-Stadt zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit dem Bund gestaltet sich zudem sehr gut. Aus Sicht der Regierungsrates kann mit einer Standesinitiative nicht mehr erreicht werden, er empfiehlt deshalb, darauf zu verzichten und den parlamentarischen Vorstoss als erledigt abzuschreiben. (Auskunft: Nina Cavigelli, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 45 96, erreichbar ab 13.30 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatrice Alder Finzen, SP) betreffend Ausschreibung eines Wettbewerbs für eine ganzheitliche, nachhaltige Stadt- und Raumplanung als erledigt abzuschreiben. Die Idee, einen Wettbewerb für eine ganzheitliche, nachhaltige Stadt- und Raumplanung durchzuführen, in den explizit randständige Personen einbezogen werden sollen, hält der Regierungsrat nicht für den richtigen Weg zur Berücksichtigung derer Bedürfnisse. Vielmehr möchte der Regierungsrat weiterhin an konkreten Orten und lösungsorientiert die Anliegen aller gesellschaftlichen Gruppen einbeziehen. Ebenso werden in der Stadt und Raumplanung weiterhin ökologische, soziale, wirtschaftliche, verkehrstechnische und denkmalpflegerische Fragestellungen berücksichtigt, wie dies im parlamentarischen Vorstoss gefordert wird. (Auskunft: Martin Sandtner, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 69 57)
- dem Grossen Rat beantragt, den Regierungsrat zu ermächtigen, der Stiftung Basler Orchester für die Spielzeiten 2006/07 bis 2010/11 (1. August 2006 – 31. Juli 2011) eine Grundsubvention in der Höhe von 12,507 Millionen Franken und einen Beitrag an die Kosten der Personalvorsorge in der Höhe 1,492 Millionen Franken pro Spielzeit auszurichten. Integraler Bestandteil dieses Subventionsvertrages ist der am 16. März 2006 unterzeichnete Vertrag zwischen der Theatergenossenschaft Basel und der Stiftung Basler Orchester. Die Budgetsenkungsmassnahmen des Regierungsrates beinhalten eine Subventionskürzung für die Stiftung Basler Orchester in der Höhe von 1,8 Millionen Franken ab der Spielzeit 2006/07. Im Bestreben, diese Budgetmassnahmen umzusetzen, aber gleichzeitig optimale Bedingungen für die geforderte Neupositionierung des Sinfonieorchesters Basel, die Neustrukturierung und die bereits eingeleitete Umsetzung der Sparmassnahmen der Stiftung Basler Orchester zu schaffen, haben sich die Verhandlungspartner Stiftung Basler Orchester und das Erziehungsdepartement auf das Modell der abgestuften Subventionskürzung geeinigt. Dieses Modell wurde vom Regierungsrat bereits genehmigt. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23)
- dem Grossen Rat beantragt, an die Kosten zur Erneuerung der Dauerausstellung im Südschiff des Historischen Museums Barfüsserkirche einen Beitrag (nach Abzug von Beiträgen Privater) in der Höhe von 800'000 Franken zu bewilligen. Nach den seit 1999 fertiggestellten Etappen und mit den nun vorgesehenen Massnahmen sollen die Arbeiten im Bereich des Kirchenschiffs im Erd- und Obergeschoss bis 2008 abgeschlossen werden. In einer weiteren Etappe soll anschliessend das Untergeschoss erneuert werden. Mit der Erneuerung der Dauerausstellung, die vor 25 Jahren eingerichtet wurde, soll das Historische Museum seine Rolle als Imageträger gegenüber Gästen, als Identifikationsort für die Bevölkerung und als Bildungsstätte für Schulen und Universität vollumfänglich wahrnehmen können. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23)
- die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der IWB 2005 zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Die Erträge aus dem Energie- und Trinkwasserverkauf der IWB erreichten im Jahr 2005 insgesamt 509,6 (2004: 455,8) Mio. Franken. Die Umsatzabgabe von fünf Prozent an den Kanton erreichte die Rekordhöhe von 24,6 Millionen Franken und liegt 11 Prozent über dem Vorjahr. Die Steigerung des Umsatzes ist in erster Linie auf die gestiegenen Preise für Erdgas und Fernwärme zurückzuführen. Die Leistungen der IWB zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt beliefen sich im Jahr 2005 auf insgesamt 54,2 Mio. Franken nach 51,2 Mio. im Vorjahr. Der Betrag setzt sich neben den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent des Umsatzes aus den Energie- und Wasserverkäufen (24,6 Mio. Franken), aus der Verzinsung der IWB-Kapitalschuld beim Kanton mit 18,4 Mio. Franken sowie den gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Wert von 11,2 Mio. Franken zusammen. Diese Leistungen umfassen die öffentliche Beleuchtung, die Brunnen und Uhren sowie die Landschaftspflege. (Auskunft: Eduard Schumacher, Vorsitzender der Geschäftsleitung, IWB, Tel. 061 275 51 15)
- für die Beschäftigungsstätte des Vereins Jugend und Familie (JuFa) für die Jahre 2006 und 2007 Kantonsbeiträge in der Höhe von maximal jährlich 60'933 Franken bewilligt. Allenfalls gewährte Betreuungszuschläge der IV werden mit diesem Beitrag verrechnet. Der Verein Werkatelier wird für die Jahre 2006 und 2007 mit Kantonsbeiträgen in der Höhe von maximal jährlich 96'600 Franken unterstützt. Die kantonalen Subventionen dienen dazu, Beitragskürzungen des Bundes bei einem kleinen Teil der geschützten Werkstätten unter gewissen Bedingungen zu kompensieren. Die Beschäftigungsstelle JuFa bietet geistig stark beeinträchtigten Menschen eine sinnvolle Betreuung und Tagesstruktur während das Werkatelier Menschen mit einer psychischen Behinderung einen Einstieg in die Arbeitswelt ermöglicht. Bei beiden Institutionen spielt aufgrund der starken Leistungseinschränkungen die Produktivität eine untergeordnete Rolle. (Auskunft: Hansjörg Lüking, Leiter Abt. Erwachsene Behinderte, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 43 25)
- zur Erhaltung der Strasseninfrastruktur im Jahre 2006 Ausgaben in der Höhe von rund fünf Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Andreas Flück, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 43 23)
- für die Sanierung der Garderoberäumlichkeiten beim Theobald Baerwart-Schulhaus Ausgaben in der Höhe von 820'000 Franken, verteilt auf die Budgets 2006 und 2007, zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- bei der Ersatzwahl einer Präsidentin/eines Präsidenten des Appellationsgerichts Dr. Stephan Wullschleger als gewählt erklärt. Er war der einzige Kandidat, weshalb die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt waren. Der auf den 21. Mai angesetzte Wahlgang konnte somit widerrufen werden. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 47)
- die nachstehenden Notare auf eine weitere Amtsdauer von sechs Jahren in ihrem Amte bestätigt: Dr. Balthasar Bessenich vom 25. Oktober 2007 an; Prof. Dr. Christian Brückner vom 23. Februar 2007 an; Dr. Michael Christ vom 5. April 2007 an; Dr. Stefan Grundmann vom 30. Juni 2007 an; Dr. Rudolf Jelk vom 28. Januar 2007 an; Dr. Peter Kuster vom 11. August 2007 an; Dr. Roland Michael Müller vom 21. Juni 2007 an; Dr. Hans Münch vom 13. November 2007 an; Dr. Christoph Nertz vom 12. April 2007 an; lic. iur. Bernhard Simonetti vom 5. August 2007 an; Dr. Niklaus Schiess vom 11. August 2007 an; Dr. Georg André Schlager vom 11. Juni 2007 an; Dr. Stefan Schmiedlin vom 5. Juli 2007 an; Dr. Roman Schnyder vom 21. Juni 2007 an; Dr. Patrick Somm vom 24. März 2007 an; Dr. Armin Stieger vom 9. Oktober 2007 an; Dr. Patrick Wamister vom 1. Oktober 2007 an; Dr. Werner Zumbrunn vom 21. Dezember 2007 an.
- in der Vernehmlassung zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge das Ziel, den Mindestumwandlungssatz an die aktuellen ökonomischen Gegebenheiten anzupassen, grundsätzlich gutgeheissen. Massgebend für den Regierungsrat ist, dass es sich um eine Mindestvorschrift handelt, welche zwingenden Charakter hat und welche nur für den Bereich des BVG-Obligatoriums gilt. Auf Stufe des Gesetzes soll aber nicht ein fixer Satz festgeschrieben werden, vielmehr sollen Regeln zur Bestimmung des Mindestumwandlungssatzes als verbindliche Leitplanken für den Bundesrat aufgestellt werden. (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Chef der Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
- in der Vernehmlassung den Vorentwurf der Verordnung zum revidierten schweizerischen Strafgesetzbuch und die vorgesehene Änderung der Verordnung über das automatisierte Strafregister grundsätzlich gutgeheissen. Gleichzeitig wurden einige Präzisierungen angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Leiter Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
- fünf Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- Roland Lindner, Liste 12 (SVP) des Wahlkreises Grossbasel-Ost
- Dr. Christian Griss, Rektor Weiterbildungsschule