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Neue Vorlage zur Totalrevision des Pensionskassen-Gesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine neue Vorlage zur Totalrevision des Pensionskassengesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Ein austarierter Kompromissvorschlag soll dem Gesetz zum Durchbruch verhelfen. Mit dem neuen Vorschlag soll die Finanzierung der Leistungen ins Gleichgewicht gebracht werden und die bestehende Deckungslücke mit einer Vorfinanzierung bei Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden. Die Kosten für die Ausfinanzierung der Pensionskasse sollen je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Versicherten getragen werden.

Der neue Vorschlag des Regierungsrates für die Totalrevision des Pensionskassengesetzes orientiert sich stark an der vom Volk knapp abgelehnten Vorlage des Grossen Rates aus dem Jahr 2004. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der damaligen Vorlage betreffen die Finanzierung des Teuerungsausgleichs auf den Renten für das Staatspersonal und die Finanzierung der Schliessung der Deckungslücke.

Tragfähiger Kompromiss
In diesen beiden von den Gegnern der abgelehnten Vorlage am stärksten kritisierten Punkten schlägt der Regierungsrat leichte Verbesserungen vor. Gleichzeitig werden mit dem neuen Vorschlag die Kosten nach oben klar begrenzt. Der Regierungsrat ist überzeugt, damit die Erkenntnisse der jahrelangen Diskussion zur Revision des Pensionskassengesetzes berücksichtigt sowie die Argumente von Gegnern und Befürwortern zu einem tragfähigen, ausgeglichenen Kompromiss aufgearbeitet zu haben. Inhaltlich wird mit der vorgeschlagenen Totalrevision des Pensionskassengesetzes immer noch dasselbe Hauptziel wie beim der letzten Revisionsvorschlag verfolgt: die Leistungen der Pensionskasse und deren Finanzierung sollen ins Gleichgewicht gebracht werden. Zu diesem Zweck werden auf der Leistungsseite Veränderungen vorgeschlagen, welche die durchschnittlichen Kosten für die Pensionskasse senken werden. Auf der anderen Seite müssen die Beiträge erhöht werden, um diese Leistungen kostendeckend zu finanzieren. Daneben werden mit der vorgeschlagenen Totalrevision auch verschiedene politische Forderungen erfüllt sowie die letzten Anpassungen für ein BVG-konformes Gesetz vorgenommen.

Schliessung der Deckungslücke
Um dem neuen Pensionskassengesetz einen guten Start zu garantieren, soll die heutige Deckungslücke geschlossen werden. Die Kosten für diesen Schritt sollen paritätisch auf den Arbeitgeber Kanton Basel-Stadt und die Aktiven und Rentenbeziehenden des Bereichs Staat aufgeteilt und über 30 Jahre verteilt werden. Im Gegenzug zur Ausfinanzierung der Pensionskasse auf 100% soll die Staatsgarantie wegfallen. Vorbehalten bleibt eine limitierte Staatsgarantie, bis eine genügend grosse Wertschwankungsreserve aufgebaut ist.

Risiko-Verteilung
Mit dem neuen Leistungsplan und den vorgesehenen Beiträgen ist die ausfinanzierte Pensionskasse in einem finanziellen Gleichgewicht, wenn die angenommenen Parameter bezüglich Teuerung (im langjährigen Durchschnitt nicht mehr als 1,5%) und Rendite auf dem Vermögen der Pensionskasse (im langjährigen Durchschnitt mindestens 4,6%) eintreffen. Dem Risiko, dass die getroffenen Annahmen betreffend Teuerung und Rendite nicht eintreffen, sind auch andere Pensionskassen ausgesetzt. Mit der Abschaffung der Staatsgarantie und der vorgesehenen Sanierungsklausel liegt dieses Risiko aber nicht mehr einseitig beim Staat, sondern zu gleichen Teilen auch bei den Versicherten, wie bei anderen Pensionskassen auch.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin Finanzdepartement