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Reduktion der Pflichtstunden an den Berufsmaturitätsschulen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Pflichtstunden für die Lehrpersonen an den Berufsmaturitätsschulen von 25 auf 21 Wochenlektionen zu senken. Damit soll der Berufsmaturitätsunterricht dem Unterricht an der Wirtschaftsmittel- und Fachmaturitätsschule sowie an den Gymnasien gleichgestellt werden.

Das Schulgesetz legt fest, dass die Lehrpersonen an der Wirtschaftsmittel- und Fachmaturitätsschule sowie an den Gymnasien 21 Wochenlektionen unterrichten müssen, während an den Berufsmaturitätsschulen der Berufsfachschulen 25 Lektionen gelten. Dieser Unterschied ist historisch begründet. Sachlich lässt er sich nicht rechtfertigen. Die Ausbildungsvoraussetzungen für Lehrpersonen an der Berufsmaturitätsschule sind dieselben wie jene an den Gymnasien, die Berufsmaturitätsschule qualifiziert für dieselben Studien wie die Wirtschaftsmittel- und Fachmaturitätsschule und auch der Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand für den Unterricht lässt sich nicht unterscheiden. Um die Berufsmaturitätsschule den übrigen allgemeinbildenden Schulen gleich zu stellen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, das Schulgesetz anzupassen und die Pflichtstunden für alle Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II auf Hochschulstudien vorbereiten, auf den gleichen Wert 21 festzulegen.

In der gleichen Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Pflichtstunden für jene Lehrpersonen, welche an den Gymnasien, Wirtschaftsmittel- und Fachmaturitätsschulen das Fach Bildnerisches Gestalten unterrichten, von 23 Wochenlektionen auf 21 zu senken. Diese Lehrpersonen sind die einzigen, welche Maturitätsfächer unterrichten und nicht auf ein Pflichtpensum von 21 Wochenlektionen festgelegt sind. Das Fach Bildnerisches Gestalten hat sich so entwickelt, dass sich eine Unterscheidung weder begründen noch rechtfertigen lässt.

Die beantragten Pflichtstundenreduktionen lösen jährliche Mehrkosten von 720'000 Franken aus. Sie sollen auf Beginn des Schuljahres 2007/2008 (1. August 2007) wirksam werden.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer Telefon +41 (0)61 267 56 30 Leiter Ressort Schulen Erziehungsdepartement