Regierungsrat verabschiedet zwei Vorlagen zum Projekt "Neues Stadt-Casino Basel"
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für das Projekt "Neues Stadt-Casino Basel" Mittel in der Höhe von 40 Millionen Franken sowie nutzungsplanerische Massnahmen und die Abweisung der Einsprachen. Das heutige Stadtcasino genügt den Anforderungen an ein modernes Kulturzentrum mit einem vielseitigen Angebot in wesentlichen Bereichen nicht mehr.
Im Hinblick auf die geplante Realisierung des neuen Stadt-Casinos hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Bewilligung von finanziellen Mitteln und eine Vorlage für nutzungsplanerische Massnahmen und die Abweisung der Einsprachen unterbreitet.
Investitionsbeitrag
Aufgrund des Zustandes des Stadtcasinos, welcher heutigen Anforderungen nicht mehr genügt, und mit der Zielsetzung, dem Kultur- und insbesondere dem Musikleben von Basel optimale Bedingungen zu bieten und starke neue Impulse zu geben, hat die Casino-Gesellschaft Basel das Projekt eines Neubaus unter Erhaltung des Musiksaals initiiert. Das Gesamtprojekt beinhaltet Kosten von 100 Millionen Franken. An diesen Kosten soll sich der Kanton Basel-Stadt mit 40 Millionen Franken beteiligen, 1,45 Millionen Franken wurden vom Grossen Rat bereits im Oktober 2005 bewilligt. (Vgl. Medienmitteilung v. 6. September 2005 ) Die jetzige Vorlage an den Grossen Rat beinhaltet einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 38,55 Millionen Franken an den Neubau plus einen Betrag von 815'000 Franken für die Aufwendungen für archäologische Bodenforschung im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes.
Der Kanton anerkennt mit seiner Beteiligung zum einen die gemeinnützigen Leistungen der Casino-Gesellschaft Basel, welche über Jahrzehnte hinweg ohne direkte Betriebssubventionen mit der günstigen zur Verfügungsstellung von Konzertsälen einen wesentlichen Beitrag an das Musikgeschehen in Basel geleistet hat und leisten wird. Zum anderen unterstützt er ein städtebaulich und kulturpolitisch wichtiges Projekt im Zentrum der Stadt. Begleitet wird der Bau durch eine archäologische Untersuchung. Die durch das Bauvorhaben ausgelösten Tiefbauten lassen stadtgeschichtlich wichtige und interessante Funde und Befunde erwarten. Diese müssen durch eine vorgängige Rettungsgrabung gemäss Denkmalschutzgesetz dokumentiert und geborgen werden.
Nutzungsplanerische Massnahmen
Bedingt durch den grösseren Flächenbedarf für das neue Musik- und Kulturzentrum am Barfüsserplatz beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Zonenänderung, die Festsetzung eines Bebauungsplans inklusive Vorschriften, die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Abweisung der Einsprachen. Zu den Einsprachen kann grundsätzlich gesagt werden, dass der gesamte Planungsprozess im Wissen um die zentrale, stadträumlich herausragende Lage unter Einbezug der vielschichtigen Interessen stattgefunden hat. Gerade auch der Bezug des Neubaus zum Platz und zur Umgebung war eine massgebliche Rahmenbedingung des Planungsverfahrens. Das Projekt von Zaha Hadid Architects entspricht den hohen Anforderungen nach aussen und nach innen und trägt massgeblich zu einer Aufwertung des Barfüsserplatzes als einer der wichtigsten öffentlichen Räume der Stadt bei. Gleichzeitig schafft es der Entwurf, die für das Musik- und Kulturzentrum notwendigen Flächen zur Verfügung zu stellen.