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Schulhauszuteilung kann nicht mehr angefochten werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gegen die Zuteilung zu einem Schulhaus kann künftig kein Rekurs mehr erhoben werden. Der Regierungsrat hat die Schulordnung entsprechend geändert. Weiterhin werden aber Wünsche der Eltern nach Möglichkeit berücksichtigt.

Eine Überprüfung der Rechtslage hat ergeben, dass es keinen Grund gibt, Schulhauszuteilungen anders als Klassenzuteilungen zu behandeln. Schulhauszuteilungen werden deshalb ab sofort als organisatorische, nicht beschwerdefähige Massnahmen der Schulleitung qualifiziert, gegen die nicht rekurriert werden kann. Nichts wird sich hingegen an der Zuteilungspraxis ändern: Die Schulleitungen werden die Schulhauszuteilung auch weiterhin mit grosser Sorgfalt vornehmen und begründete Wünsche der Eltern nach Möglichkeit berücksichtigen.

Im Kanton Basel-Stadt galt die Schulhauszuteilung bisher als Verfügung, gegen die an den Vorsteher des Erziehungsdepartements rekurriert werden konnte. Demgegenüber gilt die Klassenzuteilung, von der ein Kind mindestens so stark betroffen sein kann wie von der Schulhauszuteilung, als organisatorische und damit als nicht rekursfähige Massnahme.

Zwischen 2003 und 2005 sind 107 Rekurse gegen die Zuteilungsentscheide der Schulleitungen eingereicht worden. Davon konnten 83 durch Wiedererwägung, Abschreibung oder Rückzug erledigt werden; 24 gelangten zum Entscheid, davon wurde einer gutgeheissen, 23 sind abgewiesen worden. Diese Statistik zeugt von der hohen Qualität der Entscheidungen der Schulleitungen. Sie zeigt aber auch, dass Eltern zu schnell zum Mittel des Rekurses griffen.

Gemäss § 14 der Schulordnung entscheidet die Schulleitung über die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in die Schulhäuser. An den dezentralen Schulen – Kindergarten, Primarschule, Orientierungsschule, Weiterbildungsschule und Kleinklassen – wird die Wohnlage der Kinder mitberücksichtigt. Die Schulleitungen verwenden auf die Schulhauszuteilung grosse Sorgfalt und erheblichen Aufwand, weil das Quartierprinzip bei den Eltern zu Recht als hohes Gut gilt und die Schulhauszuteilung zu den besonders sensiblen Entscheidungsfeldern gehört. Trotzdem hat die Akzeptanz der Zuteilung bei den Eltern abgenommen.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Telefon +41 (0)61 267 56 30 Leiter Ressort Schulen Erziehungsdepartement