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Der baselstädtische Regierungsrat schnürt ein Steuersenkungspaket

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat verabschiedet ein Steuerpaket das eine wesentliche Senkung der Einkommens- Gewinn- und Immobiliensteuern vorsieht. Sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen profitieren davon. Sämtliche Einkommenskategorien werden spürbar entlastet. Das Einkommenssteuersystem wird wesentlich vereinfacht und transparenter. Die Summe der Steuerausfälle beträgt ab dem 3. Jahr insgesamt 1475 Mio. Franken. Das Steuerpaket bildet den Gegenvorschlag zu den beiden hängigen Steuerinitiativen von CVP und SVP.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt überweist dem Grossen Rat ein Steuerpaket, das die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb steigert. Die Steuerreform bringt natürlichen wie auch juristischen Personen Steuererleichterungen. Sowohl untere und mittlere als auch hohe Einkommen werden spürbar entlastet. Der Regierungsrat strebt eine rasche Einführung des neuen Steuergesetzes an: Die Anwendung ab der Steuerperiode 2008 ist möglich, sofern der Grosse Rat noch im Jahre 2007 beschliesst, die zwei Volksinitiativen zurückgezogen werden und schliesslich auch kein Referendum dagegen ergriffen wird. Andernfalls wird die Vorlage erst ab 2009 wirksam.

Durchgehend tiefere Einkommensbesteuerung
Die aus dem neuen Einkommenssteuersystem resultierende Entlastung beträgt für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Durchschnitt 9.6%. Das Ausmass der Entlastungen ist von der Einkommenshöhe und/oder der Haushaltskategorie abhängig. Deutliche Steuerentlastungen erhalten einerseits die unteren bis mittleren Einkommen, insbesondere auch Familien mit Kindern. Das existenznotwendige Einkommen wird vollständig steuerbefreit. Andererseits kommt es auch bei den hohen bis sehr hohen Einkommen zu spürbaren Steuererleichterungen - und dies obwohl die Steuerprogression auf dem Nettoeinkommen weiterhin bestehen bleibt.

Das Steuersystem wird für die Bewohnerinnen und Bewohner von Basel-Stadt wesentlich vereinfacht und die Berechnung der Steuerbelastung wird transparenter: Ein neuer, aus lediglich zwei Stufen bestehender Doppeltarif für Alleinstehende und für Ehegatten/Alleinerziehende wird eingeführt. Weiter werden die Sozial- und Allgemeinabzüge erhöht, um die Steuerbelastung zu reduzieren, die Steuerprogression zu regeln und die Steuerbefreiung des existenznotwendigen Einkommens zu erreichen.

Nicht zuletzt wird ein ausgewogenes Verhältnis der Steuerbelastung zwischen Ehepaaren und Alleinstehenden geschaffen und die Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren ("Heiratsstrafe") im Wesentlichen beseitigt.

Unternehmenssteuer: Senkung um 10%
Auch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Wirtschaftsstandort wird verbessert: Bei den juristischen Personen wird die maximale Gewinnsteuer insgesamt um rund 10% reduziert. Die Reduktion der maximalen Gewinnsteuer erfolgt stufenweise über drei Jahre hinweg von heute 24.5% auf 23.0% im ersten, 22,5% im zweiten und 22.0% ab dem 3. Jahr. Weiter wird der Einkommenssteuersatz für Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen von mindestens 10% des Grundkapitals massvoll auf 60% reduziert, um die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern.

Senkung der Immobiliensteuern
Der Regierungsrat schlägt in seinem Steuerpaket auch die Senkung der Immobiliensteuern durch drei Massnahmen vor: Der Steuersatz der Grundstücksteuer wird von 4‰ auf 2‰ reduziert. Bei der Grundstückgewinnsteuer wird die Verrechnung von Betriebsverlusten mit Grundstückgewinnen auf Geschäftsliegenschaften ermöglicht sowie der Spekulationszuschlag bei Bauinvestitionen ermässigt. Und schliesslich wird die Stempelsteuer abgeschafft. Dadurch sollen Liegenschaftseigentümer und Investoren zur Modernisierung und Umstrukturierung des Wohnangebotes motiviert werden. Ziel ist es, in Basel ein auf zeitgemässe Bedürfnisse ausgerichtetes Wohnangebot mit hochwertigem Wohnraum zu schaffen.

Verkraftbare Steuerausfälle
Die mit dem Gesetzesvorschlag verbundenen Steuerausfälle betragen in Mio. CHF rund:

Siehe Beilage 1

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Steuersenkungen verkraftbar sind und ein Nichthandeln langfristig wesentlich negativere finanzielle Konsequenzen hätte.

Gegenvorschlag zu Steuerinitiativen
Im Kanton Basel-Stadt sind mehrere politische Vorstösse hängig, die Steuerentlastungen bei den natürlichen Personen fordern. Ende 2005 wurden zwei Volksinitiativen eingereicht: Die Initiative der Basler CVP fordert einen Abzug der Krankenversicherungsprämien vom Einkommen, die Initiative der Basler SVP möchte eine lineare Reduktion der Einkommenssteuer von 10%. Die Annahme beider Initiativen würde zu Steuerausfällen von über CHF 200 Mio. führen. Für die Ausgestaltung der Einkommenssteuer ist zudem auch die Motion Christine Keller von Bedeutung, die eine Steuerbefreiung des existenznotwendigen Einkommens verlangt.

Die Neugestaltung der Einkommenssteuer gemäss Vorschlag des Regierungsrates erfüllt die Anliegen der beiden Initiativen teilweise. So wird beispielsweise der CVP-Initiative mit der Erhöhung des Versicherungsabzugs teilweise Rechnung getragen. Das vorliegende Steuerpaket setzt jedoch andere Akzente. Namentlich wirken sich die Steuerentlastungen nicht linear aus, sondern kommen den unteren und mittleren Einkommen stärker zugute und ermöglichen die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Der Regierungsrat legt damit eine überzeugende Alternative zu den beiden Steuerinitiativen vor, vermeidet dabei jedoch übermässige und untragbare Steuerausfälle, wie sie bei Annahme der beiden Initiativen entstehen würden und die zwangsläufig zu einem Abbau staatlicher Aufgaben führen müssten.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsidentin Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin Finanzdepartement Christian Mathez, Telefon +41 (0)61 267 96 33 Stv. Leiter Steuerverwaltung Dr. Peter Schwendener, Telefon +41 (0)61 267 96 01 Leiter Finanzverwaltung