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Expertise zur Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Fessenheim

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Stadt und Jura -- Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat von einer Expertise zur Erdbebensicherheit des französischen Kernkraftwerks (KKW) Fessenheim Kenntnis genommen. Gemäss der von den Gesundheitsdepartementen der Kantone Basel-Stadt und Jura in Auftrag gegebenen Expertise wurde die Erdbebengefährdung die zur Bemessung des KKW Fessenheim bei der Bauplanung berücksichtigt worden war unterschätzt. Indes kann gestützt auf jüngste Erfahrungen davon ausgegangen werden dass die effektive Erdbebenresistenz von Kernkraftwerken im Allgemeinen grösser ist als bei deren Errichtung vorgeschrieben wurde. Nach Ansicht der Kantone soll nun die Erdbebengefährdung am Standort Fessenheim gemäss heutigem Kenntnisstand neu bewertet sowie die Erdbebenresistenz dieses KKW überprüft werden.

Die Erdbebengefährdung, die zur Bemessung des KKW Fessenheim bei der Bauplanung berücksichtigt worden ist, scheint unterschätzt worden zu sein. Andererseits dürfte die Erdbebenresistenz des KKW eher höher sein, als sie bei dessen Errichtung vorgeschrieben wurde. Diese Ergebnisse zeigen eine unabhängige Expertise zur Erdbebensicherheit des betreffenden KKW, die von den Gesundheitsdepartementen der beiden Kantone in Auftrag gegeben worden ist. Die involvierten Stellen in Frankreich sowie in Deutschland und der Schweiz werden über diesen Sachverhalt informiert. Die französischen Behörden werden eingeladen, die Expertise und ihre Bedeutung für die Bewertung der Erdbebengefährdung mit deren Verfassern eingehend zu besprechen. Zudem wird die Überprüfung der Erdbebenresistenz des KKW Fessenheim entsprechend dieser neuen Bewertung angeregt.

Die Grundhaltung des Kantons Basel-Stadt zu Kernkraftwerken ist sowohl in dessen Kantonsverfassung, als auch im kantonalen Atomschutzgesetz festgehalten. Sie spricht sich gegen die Errichtung von Kernanlagen aus und postuliert die Förderung regenerierbarer Energiequellen. Im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung steht der Aspekt der Erdbebensicherheit der umliegenden Kernkraftwerke im Vordergrund. Insbesondere gilt dabei das Augenmerk dem KKW im elsässischen Fessenheim, das im erdbebengefährdeten Oberrheingraben steht. Auf Grund wiederholter Pannen, sowie gestützt auf verunsichernde Dokumente bezüglich dessen Erdbebensicherheit, ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sowohl bei der Bundesstelle (UVEK) als auch bei der zuständigen Kommission vorstellig geworden. Weil ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen in dieser Angelegenheit aber nach wie vor aussteht, hat sich der Kanton Basel-Stadt deshalb entschieden, selbst aktiv zu werden.

In der Folge haben die Gesundheitsdepartemente der Kantone Basel-Stadt und Jura eine Expertise zur ganzheitlichen Beurteilung der Erdbebengefährdung im Oberrheingraben und zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials für das KKW Fessenheim ausarbeiten lassen. Nach Durchsicht der bestehenden Fachdokumente und nach Anhörung der diversen zuständigen Stellen kommen die Experten unter anderem zum Schluss, dass die Betreiberin des KKW eine erreichbare Erdbebenstärke bisher unterschätzt hat. Andererseits hat sich auf Grund von Erfahrungen mit anderen Kernkraftwerken (unter anderem Kashiwasaki-Kawira in Japan) gezeigt, dass die Schadensanfälligkeit des KKW Fessenheim auf Erdbeben grundsätzlich geringer sein dürfte, als bisher angenommen. Bevor dem KKW aber eine ausreichende Sicherheitsreserve attestiert werden kann, sollte diese zuerst noch im Detail verifiziert werden. Eine Klärung der Erdbebenresistenz des KKW Fessenheim unmittelbar vor Ort würde wesentlich zur Beantwortung dieser Sicherheitsfrage beitragen. Die zuständigen Behörden in der Schweiz, Deutschland und Frankreich werden nun über die Schlussfolgerungen der Expertise informiert und gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Auf Grund der anerkannten Fachkompetenz sowie des guten Rufs in Frankreich wurde das Genfer Büro „Résonance Ingénieurs-Conseils SA“ aus fünf offerierenden Fachstellen gewählt und mit der Expertise beauftragt. Die beiden Experten Corinne Lacave und Martin Koller haben von Ende 2006 bis August 2007 die umfangreiche Dokumentation gesichtet, Gespräche mit Fachspezialisten geführt, mit den verantwortlichen Stellen in Frankreich Kontakt aufgenommen und danach die Expertise vorgelegt.

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Weitere Auskünfte

Dr. Carlo Conti Telefon +41 (0)61 267 95 21 Regierungsrat Kanton Basel-Stadt Vorsteher Gesundheitsdepartement Dr. Guy Morin Telefon +41 (0)61 267 80 45 Regierungsrat Kanton Basel-Stadt Vorsteher Justizdepartement Philippe Receveur Telefon +41 (0)32 420 51 03 Regierungsrat Kanton Jura Ministre de la Santé, des Affaires sociales et des Ressources humaines