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Integration der Sozialhilfe in die kantonale Verwaltung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Sozialhilfe der Stadt Basel in die kantonalen Verwaltungsstrukturen zu integrieren. Dies ist wegen des erhöhten Koordinations- und Steuerungsbedarfs notwendig. Die Delegation dieser zentralen staatlichen Aufgabe an die Bürgergemeinde ist nicht mehr sachgemäss. Schon heute wird der Aufwand beinahe vollständig vom Kanton finanziert. Die Bürgergemeinde soll im Gegenzug andere wichtige Aufgaben erhalten.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die Sozialhilfe der Stadt Basel soll nicht mehr an die Bürgergemeinde delegiert, sondern im Rahmen der Verwaltungsreorganisation ganz in das neue Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt überführt werden. Schon heute ist sie in der gesetzlichen Verantwortung des Kantons; sie wird aber von der Bürgergemeinde und dem Kanton gemeinsam über einen paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat geführt. Den Personal-, Sach- und Unterstützungsaufwand der Sozialhilfe finanziert der Kanton heute aber praktisch allein.

Heutige Struktur immer problematischer
Die Aufgaben der öffentlichen Fürsorge haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Die Probleme der bedürftigen Menschen sind wesentlich komplexer geworden. Damit gestalten sich auch die verschiedenen Massnahmen der Sozialhilfe komplizierter und aufwändiger. Im gleichen Mass ist die Verzahnung der Sozialhilfe mit anderen Dienststellen des Kantons stark angestiegen.

In dieser Situation ist die strategische, finanzielle und operative Steuerung über einen paritätisch besetzten Verwaltungsrat unnötig schwerfällig. Ein Einbezug der Bürgergemeinde in die Führung der Sozialhilfe ist unter den neuen Bedingungen nicht mehr optimal, weil sie nur wenige direkte operative und strategische Bezüge zu den relevanten sozialpolitischen Fragestellungen besitzt. Diese sind fast ausschliesslich in den kantonalen Strukturen zu finden. Weil die Sozialhilfe nicht zum Kanton gehört, können ihr ausserdem wichtige Aufgaben nur schwer und mit grossem Koordinationsaufwand übertragen werden.

Massiv gestiegener Finanzaufwand
Der Aufwand für die Sozialhilfe der Stadt Basel hat in den vergangenen 20 Jahren um 130 Mio. Franken auf über 140 Mio. Franken zugenommen. Damit nimmt die Sozialhilfe heute die vorderste Position bei den Einzelposten im Sozialbereich ein. Es ist in Anbetracht dessen nur legitim und zeugt von Verantwortung, dass der Kanton die Sozialhilfe nun enger steuern und straffer koordinieren will. Die finanzielle und politische Verantwortung des Grossen Rates und des Regierungsrates findet damit eine angemessene organisatorische Form.

Die Überführung der Sozialhilfe ist für den Regierungsrat ein zentraler Beitrag zum Aufbau eines starken und wirksam gesteuerten Sozialbereichs im Rahmen der laufenden Verwaltungsreorganisation. Mit einer Unterstellung der Sozialhilfe unter das neu zu schaffende Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt wird die Koordination mit den zahlreichen andern, ebenfalls gestrafften sozialen Leistungsbereichen des Kantons einfacher.

Integration vergleichsweise günstig
Die Kosten der Integration betragen wiederkehrend 1.6 Mio. Franken im Bereich des Personals (Löhne und Pensionskasse). Gleichzeitig gehen dem Kanton 0.7 Mio. Franken verloren, welche in der Vergangenheit aus Liegenschaftserträgen und aus Geldern der Christoph Merian-Stiftung zur Senkung des Defizits der Sozialhilfe eingesetzt worden waren. Der Regierungsrat geht davon aus, dass ein grosser Teil dieses Betrages wieder für Aufgaben im Gemeinwesen eingesetzt wird. Der finanziellen Belastung steht eine neue Organisation gegenüber, deren Potenzial wesentlich grösser ist, als dasjenige der aktuellen Situation. Die Kosten der Integration stellen somit eine langfristige Investition dar, die sich in Form einer effektiveren Organisation des Sozialbereichs auszahlt. In allen grossen städtischen Gemeinden der Deutschschweiz, so auch in Riehen, ist dieser Schritt bereits vollzogen. Basel bildet eine Ausnahme.

Bürgergemeinde erhält Wohnheime
Im Gegenzug zur Übernahme der Sozialhilfe soll die Bürgergemeinde die Verantwortung für die Wohnheime für erwachsene Behinderte erhalten. Mit diesem Kompensationsgeschäft bleibt die Bürgergemeinde auch weiterhin eine wichtige und verlässliche Partnerin des Kantons.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ralph Lewin, Telefon +41 (0)61 267 85 40 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Marie-Thérèse Kuhn, Telefon +41 (0)79 378 60 33